Migrantinnen und Migranten in der Stadtverwaltung: Genug der schönen Worte, konkrete Maßnahmen sind gefragt
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Bericht des Magistrats vom 28.04.2006, B 231
Betreff:
Migrantinnen und Migranten in der Stadtverwaltung: Genug der schönen Worte, konkrete Maßnahmen sind gefragt
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.01.2006, § 10592
- NR 1909 GRÜNE -
zu Frage 3 b), letzter Absatz:
Derzeit finden aufgrund des mit der Wiederbesetzungssperre einhergehenden Einstellungsstopps externe Einstellungen bei der Stadtverwaltung nur in Ausnahmefällen und in einem äußerst geringen Umfang statt. Damit ist für alle externen Interessenten, deutsche wie nicht deutsche, die Chance, bei der Stadtverwaltung eingestellt zu werden, stark gesunken.
Es ist festzustellen, dass über die Hälfte der wenigen externen Einstellungen im Jahr 2005 alleine in zwei Dezernatsbereichen (Dezernat Bildung, Umwelt und Frauen, sowie Dezernat Soziales und Jugend) erfolgten. Bei den übrigen Einstellungen handelte es sich meist um die Besetzung von einzelnen Stellen mit sehr spezifischen Anforderungen in den verschiedensten Ämtern.
In den beiden genannten Bereichen mit dem größten Anteil an Einstellungen, dem Schul- und Sozialbereich, konnten Stellen mit Bewerberinnen und Bewerbern nicht deutscher Staatsangehörigkeit besetzt und so die Anzahl der Migrantinnen und Migranten erhöht werden.
In den anderen Dezernatsbereichen ist eine signifikante Erhöhung der Anzahl der Beschäftigten nicht deutscher Herkunft, auch unter Gewährung von Anreizen, unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht möglich.
zu Frage 4 d):
Stellenprofile werden grundsätzlich immer überprüft bzw. überarbeitet, wenn ein Besetzungsverfahren ansteht, da es im Interesse des Magistrats liegt, durch optimale Stellenbesetzungen mit d. am besten geeigneten Bewerbern/-innen eine effektive und leistungsfähige Verwaltung zu garantieren. Dies beinhaltet selbstverständlich auch die Überprüfung des Anforderungsprofils daraufhin, inwieweit das Tätigkeitsgebiet interkulturelle Kompetenz verlangt. Sofern dies der Fall ist, werden auch Qualifikationsmerkmale interkultureller Kompetenz in das Anforderungsprofil aufgenommen.
zu Frage 5 d):
Bezüglich des bisherigen Verlaufs und der bisherigen Erfolge des XENOS-Projektes wird auf die bestehende Berichtspflicht zur Anregung der KAV vom 16.06.2005, K 66, sowie den hierzu erfolgten Zwischenbericht B 19 vom 13.01.2006 verwiesen.
zu Frage 8:
Eine Einflussnahme auf die städtischen Eigenbetriebe findet unmittelbar statt. Sie sind als Teil der Gemeindeverwaltung an Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats sowie an städtische Regelungen gebunden.
Der Magistrat wird die Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung auffordern, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu beachten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. April 2006 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1909 zurück — STVV-Antrag von GRÜNE, beschlossen am 8. Juni 2005. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und E.L. (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)