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Migrantinnen und Migranten in der Stadtverwaltung: Genug der schönen Worte, konkrete Maßnahmen sind gefragt

Vorlagentyp: B
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Bericht des Magistrats vom 28.04.2006, B 231

Betreff:

Migrantinnen und Migranten in der Stadtverwaltung: Genug der schönen Worte, konkrete Maßnahmen sind gefragt

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.01.2006, § 10592

- NR 1909 GRÜNE -

zu Frage 3 b), letzter Absatz:

Derzeit finden aufgrund des mit der Wiederbesetzungssperre einhergehenden Einstellungsstopps externe Einstellungen bei der Stadtverwaltung nur in Ausnahmefällen und in einem äußerst geringen Umfang statt. Damit ist für alle externen Interessenten, deutsche wie nicht deutsche, die Chance, bei der Stadtverwaltung eingestellt zu werden, stark gesunken.

Es ist festzustellen, dass über die Hälfte der wenigen externen Einstellungen im Jahr 2005 alleine in zwei Dezernatsbereichen (Dezernat Bildung, Umwelt und Frauen, sowie Dezernat Soziales und Jugend) erfolgten. Bei den übrigen Einstellungen handelte es sich meist um die Besetzung von einzelnen Stellen mit sehr spezifischen Anforderungen in den verschiedensten Ämtern.

In den beiden genannten Bereichen mit dem größten Anteil an Einstellungen, dem Schul- und Sozialbereich, konnten Stellen mit Bewerberinnen und Bewerbern nicht deutscher Staatsangehörigkeit besetzt und so die Anzahl der Migrantinnen und Migranten erhöht werden.

In den anderen Dezernatsbereichen ist eine signifikante Erhöhung der Anzahl der Beschäftigten nicht deutscher Herkunft, auch unter Gewährung von Anreizen, unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht möglich.

zu Frage 4 d):

Stellenprofile werden grundsätzlich immer überprüft bzw. überarbeitet, wenn ein Besetzungsverfahren ansteht, da es im Interesse des Magistrats liegt, durch optimale Stellenbesetzungen mit d. am besten geeigneten Bewerbern/-innen eine effektive und leistungsfähige Verwaltung zu garantieren. Dies beinhaltet selbstverständlich auch die Überprüfung des Anforderungsprofils daraufhin, inwieweit das Tätigkeitsgebiet interkulturelle Kompetenz verlangt. Sofern dies der Fall ist, werden auch Qualifikationsmerkmale interkultureller Kompetenz in das Anforderungsprofil aufgenommen.

zu Frage 5 d):

Bezüglich des bisherigen Verlaufs und der bisherigen Erfolge des XENOS-Projektes wird auf die bestehende Berichtspflicht zur Anregung der KAV vom 16.06.2005, K 66, sowie den hierzu erfolgten Zwischenbericht B 19 vom 13.01.2006 verwiesen.

zu Frage 8:

Eine Einflussnahme auf die städtischen Eigenbetriebe findet unmittelbar statt. Sie sind als Teil der Gemeindeverwaltung an Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats sowie an städtische Regelungen gebunden.

Der Magistrat wird die Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung auffordern, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu beachten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. April 2006 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1909 zurück — STVV-Antrag von GRÜNE, beschlossen am 8. Juni 2005. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
KAV
Sitzung 5 · 29.05.2006
TO II, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 231 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 1 · 12.06.2006
TO I, TOP 43
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 231 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)E.l (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und E.L. (= Kenntnis)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 1 · 19.06.2006
TO I, TOP 31
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 231 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 2 · 10.07.2006
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 231 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAG
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)

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