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Eine Stadtverwaltung für und mit Migrantinnen und Migranten

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 28.04.2006, B 230

Betreff:

Eine Stadtverwaltung für und mit Migrantinnen und Migranten

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2001, § 7713

- NR 1341 GRÜNE, l. B 334/05 -

Nachstehend werden ausgehend von der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung (§ 7713 vom 01.02.2001) die Ämter genannt, bei denen gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten zum Stichtag 31.12.2004 und 31.12.2005 eine Erhöhung der Beschäftigten nicht deutscher Herkunft erfolgte.

Beschäftigte nicht deutscher Staatsangehörigkeit der Gemeindeverwaltung

31.12.2004

31.12.2005

nicht deutsche

Beschäftigte

nicht deutsche

Beschäftigte

Amt

Beschäftigte insgesamt

männlich

weiblich

gesamt

Beschäftigte insgesamt

männlich

weiblich

gesamt

Erhöhung nichtdeutsche nominal

11

Personal- und Organisationsamt

hier: Ausbildung, Fortbildung u. Personalentwicklung

389

4

11

15

301

7

9

16

1

21

Kassen- und Steueramt

259

3

3

276

4

4

1

37

Branddirektion

1.013

7

1

8

1.030

8

1

9

1

66

Straßenbauamt

176

10

4

14

176

10

5

15

1

Beschäftigte nicht deutscher Staatsangehörigkeit der Sondervermögen

43

Volkshochschule

149

2

6

8

146

2

7

9

1

Der Magistrat ist im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und Anforderungen bemüht, bei den Einstellungen die Zahl der Beschäftigten nicht deutscher Herkunft zu erhöhen; in diesem Zusammenhang wird auf den Bericht des Magistrats zum Antrag NR 1909 vom 08.06.2005 verwiesen (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 9876 vom 22.09.2005).

Vor dem Hintergrund der Haushaltssituation musste jedoch im Jahr 2002 eine unbefristete Wiederbesetzungssperre mit einem weitgehenden externen Einstellungsstopp beschlossen werden, die gleichermaßen Einfluss auf die Zahl deutscher und nicht deutscher Beschäftigter haben.

Damit einher geht auch der unter Konsolidierungsgesichtspunkten beabsichtigte Rückgang der Beschäftigtenzahl, und zwar unabhängig von in der Person liegenden Gründen, etwa der Herkunft.

Des Weiteren wird darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Auswertung lediglich Beschäftigte berücksichtigt werden konnten, die "keine deutsche Staatsangehörigkeit“ besitzen, da nur diese Information ausgewertet werden kann.

Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Beschäftigten mit Migrationshintergrund tatsächlich wesentlich höher ist, da insbesondere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zwischenzeitlich eingebürgert oder auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler nicht gesondert erfasst sind.

Auch strukturelle Veränderungen (z.B. Zusammenführung, Auflösung oder Ausgliederung von Ämtern und Betrieben) wirken sich selbstverständlich auf die Beschäftigtenstruktur in der verbleibenden Stadtverwaltung aus.

Ebenso haben stadtinterne Wechsel von Beschäftigten Auswirkungen auf die jeweiligen Amtsanteile "deutsche/ nicht deutsche Mitarbeiter/innen“, ohne dass das Verhältnis in der gesamten Stadtverwaltung berührt wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. April 2006 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1341 zurück — STVV-Antrag von GRÜNE, beschlossen am 19. Dezember 2000. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
KAV
Sitzung 5 · 29.05.2006
TO II, TOP 33
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 230 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 1 · 12.06.2006
TO I, TOP 42
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 230 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)E.l (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und E.L. (= Kenntnis)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 1 · 19.06.2006
TO I, TOP 30
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 230 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 2 · 10.07.2006
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 230 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAG
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)

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