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Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter Arbeitsmarkt

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 14.09.2007, B 672

Betreff:

Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter Arbeitsmarkt

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 17.03.2005, § 8925

- NR 1719 CDU, B 10/07 -

Bericht an die Stadtverordnetenversammlung Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter Arbeitsmarkt (Juli bis Dezember 2006)

Seit dem letzten Bericht (B 10) an die Stadtverordnetenversammlung hat sich die von der Bundesagentur für Arbeit erfasste Datenlage für den Bereich des Sozialgesetzbuches II weiter stabilisiert und verbessert. Für die Funktionalität der Datenerfassungssysteme und für Auswertung der Daten ist gemäß § 53 SGB II die Bundesagentur für Arbeit zuständig und verantwortlich.

Die veröffentlichten Daten werden primär aus den EDV-Systemen "A2LL“ und "VerBIS“ generiert. Andere zur Datenerhebung genutzte EDV - Programme haben im Berichtszeitraum eine gravierende Veränderung erfahren. Das zur Zahlbarmachung von Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II genutzte EDV-System "A2LL“ weist insbesondere im Statistikteil noch Defizite auf.

Trotz der zwischenzeitlich verbesserten Datenlage bestehen aber nach wie vor Datenlücken. So fehlen beispielsweise Zahlen zu einer differenzierten Darstellung der Zu- und Abgänge aus dem Arbeitslosengeld II.

Wegen dieser lückenhaften Datenbasis sind die bisher zur Verfügung stehenden Zahlen nach wie vor nicht valide, sondern stehen unter Vorbehalt.

Diese Erläuterungen vorausgeschickt berichtet der Magistrat wie folgt:

Im Jahresdurchschnitt 2006 waren in Frankfurt am Main 36.790 Personen arbeitslos gemeldet. Während im Januar 2006 insgesamt 37.378 Personen arbeitslos gemeldet waren, sank die Zahl bis zum Juli 2006 leicht auf 37.300 Personen. Aufgrund der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ging in der zweiten Jahreshälfte die Zahl der arbeitslos gemeldeten Personen bis Dezember 2006 auf 33.087 Personen zurück.

Nach Rechtskreisen getrennt sank im Jahr 2006 der prozentuale Anteil der arbeitslos gemeldeten Personen aus dem Rechtskreis des SGB III (Arbeitslosengeld I) von 29% im Januar über 27% im Juli auf 26% im Dezember 2006. Demzufolge stieg der Anteil der arbeitslos gemeldeten Personen aus dem Rechtskreis des SGB II von 71% im Januar auf 73% im Juli auf 74% im Dezember 2006.

Demzufolge wurden knapp 3/4 aller in Frankfurt am Main arbeitslos gemeldeten Personen von der Rhein-Main Jobcenter GmbH betreut.

In Zahlen ausgedrückt waren im Dezember 2006 von insgesamt 33.087 arbeitslos gemeldeten Menschen 8.638 im Rechtskreis des SGB III und 24.449 im Rechtskreis des SGB II gemeldet.

Wie bereits in den Vorjahren war auch im Jahr 2006 die Bevölkerungsgruppe der Ausländer mit insgesamt 37,3% aller arbeitslos gemeldeten Personen besonders stark von Arbeitslosigkeit betroffen.

Die positive Entwicklung im Bereich der arbeitslos gemeldeten jungen Menschen unter 25 Jahren ist besonders hervorzuheben. Während im Januar 2006 noch insgesamt 4.214 junge Menschen unter 25 Jahren arbeitslos gemeldet waren, konnte diese Zahl bis zum Dezember 2006 auf insgesamt 3.119 junge Menschen gesenkt werden.

Neben diesen Gesamtzahlen zur Entwicklung des Frankfurter Arbeitsmarktes werden im Folgenden die Entwicklungszahlen der Menschen aus dem Regelkreis des SGB II und damit der Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II gesondert betrachtet.

Die im Leistungsbezug des SGB II stehenden Menschen teilen sich in die Personengruppe der erwerbsfähigen und in die Personengruppe der nicht erwerbsfähigen und hilfebedürftigen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft auf.

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die in der Stadt Frankfurt am Main im Leistungsbezug des Sozialgesetzbuches II standen, stieg im Jahresverlauf 2006 von 35.376 auf 36.075 Bedarfsgemeinschaften an. Während die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im ersten Halbjahr 2006 anstieg, ist die Zahl von Juli bis Dezember 2006 von 36.506 auf 36.075 gesunken.

Die Zahl der in den Bedarfsgemeinschaften lebenden Personen stieg im Jahresverlauf von insgesamt 63.016 Personen auf insgesamt 67.823 Personen an. Von Juli bis Dezember 2006 ist die Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften weitaus geringer ausgefallen als in der ersten Jahreshälfte 2006.

Die durchschnittliche Größe der Bedarfsgemeinschaften hat sich nicht geändert; durchschnittlich 1,78 Personen lebten in einer Bedarfsgemeinschaft.

Im Jahresverlauf 2006 ist auch im Bereich des Arbeitslosengeldes II eine vergleichbare Entwicklung zu beobachten. Im Januar bezogen insgesamt 45.471 erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II, im Juli waren es insgesamt 48.325 Hilfebedürftige und im Dezember 2006 standen 48.837 erwerbsfähige Hilfebedürftige im Leistungsbezug des Sozialgesetzbuches II.

Die Zahl der erwerbsfähigen Jugendlichen unter 25 Jahren im SGB II Leistungsbezug betrug im Januar 2006 7.721 Personen und im Juli 2006 insgesamt 7.798 Personen. Sie stieg bis Dezember 2006 auf 7.862 Personen an.

Hiervon waren im Januar 3.144 junge Menschen, im Juli 2.844 junge Menschen und im Dezember 2.165 junge Menschen arbeitslos gemeldet.

Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, also der Menschen die als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft Sozialgeld bezogen, stieg von Januar 2006 mit 17.545 Personen über 18.707 Personen im Juli 2006 auf insgesamt 18.986 Personen im Dezember 2006.

Im Jahresvergleich Dezember 2005 und Dezember 2006 ist Zahl von im Leistungsbezug des SGB II stehenden Bedarfsgemeinschaften bzw. der in Bedarfsgemeinschaften lebenden erwerbsfähigen Personen gestiegen, dies bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der arbeitslos gemeldeten Personen. Diese Entwicklung ist insbesondere auf die steigende Zahl von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten oder Selbstständigen zurückzuführen, deren Einkommen zur Bedarfsdeckung des Lebensunterhaltes nicht ausreichend ist.

Im Jahr 2006 konnten insgesamt 32.726 Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem SGB II die Arbeitslosigkeit beenden. Hiervon erfolgten 8.164 Abgänge in Erwerbstätigkeit und 1.527 Abgänge junger Menschen in Ausbildung.

Im Jahr 2006 wurden insgesamt 20.843 Maßnahmeeintritte in arbeitsmarktpolitische Instrumente (z.B. Qualifizierung, Förderung der Selbstständigkeit, Beschäftigungsbegleitende und –schaffende Maßnahmen, Beauftragung Dritter mit der Vermittlung, sonstige weitere Leistungen) gezählt.

Resümee

Der konjunkturelle Aufschwung ab der zweiten Jahreshälfte 2006 hat sich auch auf dem regionalen Arbeitsmarkt positiv ausgewirkt. So konnte ab August 2006 die Zahl der in Frankfurt am Main gemeldeten Arbeitslosen kontinuierlich gesenkt werden. Besonders erfreulich ist dabei der kräftige Rückgang der in Frankfurt am Main gemeldeten jüngeren Arbeitslosen. Zu erkennen ist diese positive Entwicklung auch daran, dass die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Jahresvergleich 2005 zu 2006 um knapp 5.000 auf insgesamt 467.694 gestiegen ist.

Im Bereich der arbeitslos gemeldeten Hilfeempfänger aus dem Rechtskreis des SGB II ist nach einem Anstieg der Anzahl bis Mitte des Jahres 2006 seit Juli 2006 ein kontinuierlicher Rückgang zu beobachten, der sich auch im Jahr 2007 weiter fortsetzt.

Allerdings bleibt festzustellen, dass es trotz der positiven Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt nach wie vor schwierig ist, langzeitarbeitslose Menschen dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren.

Es ist an dieser Stelle noch einmal zu betonen, dass durch die Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe und die neue Definition der "Erwerbsfähigkeit“ erstmals für die große Gruppe der ehemaligen Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger Zugang zu den Förderinstrumenten der beruflichen Integration geschaffen wurde. Cirka 2/3 des im Rechtskreis des SGB II betreuten Personenkreises zwischen 25 und 45 Jahren verfügt über keine qualifizierte Berufsausbildung. Zur dauerhaften beruflichen Integration dieser Gruppe bedarf es besonderer Förderangebote und nachhaltiger Hilfen.

Bei den Integrationen und der Vermittlung in Ausbildung bzw. in Arbeit wurde auch im Jahr 2006 ein besonderer Blick auf die jungen Menschen gerichtet. Die erzielten Erfolge sind beim Rückgang der Arbeitslosenquote für diesen Personenkreis ersichtlich. Gerade jungen Menschen müssen Wege eröffnet werden, um eine qualifizierte Ausbildung zu erhalten. Auch wenn sich Berufsbilder und Berufsausübung wandeln, bietet eine qualifizierte berufliche Ausbildung ein Fundament, das am ehesten geeignet ist, Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden.

Seit Januar 2006 werden durch die Agentur für Arbeit monatliche Arbeitsmarktberichte erstellt. Diese Berichte erhalten differenzierte Daten zur Entwicklung des Frankfurter Arbeitsmarkts. Sie sind für jedermann zugänglich und im Internet unter der Frankfurter Arbeitsagentur abrufbar. Ferner unterrichtet die Rhein-Main Jobcenter GmbH die Aufsichtsrats- und Beiratsmitglieder laufend über die Entwicklung.

Es wird deshalb empfohlen, mit diesem Bericht die Berichterstattung zu den "Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter Arbeitsmarkt“ zugunsten der öffentlich zugänglichen Information zu beenden. Der Bericht B 505 aus dem Jahr 2005 basierte auf den seinerzeit noch nicht öffentlich zugänglichen Informationen.

Anlage 1 (ca. 33 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Februar 2005NRNR 1719Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktSTVV-Antrag · CDU
  2. 8. Juli 2005BB 505Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktMagistratsbericht
  3. 7. April 2006BB 193Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktMagistratsbericht
  4. 15. Januar 2007BB 10Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktMagistratsbericht
  5. 14. September 2007Sie sind hier
    BB 672Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter Arbeitsmarkt
    Magistratsbericht
  6. 31. März 2008BB 158Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktMagistratsbericht
  7. 30. März 2009Antwort des Magistrats · nach 216 WochenBB 192Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
KAV
Sitzung 19 · 22.10.2007
TO II, TOP 49
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 672 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 15 · 08.11.2007
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 672 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeBFF
Sonstige:
FDP (Kenntnis)FAG (Kenntnis)REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FAG, REP und NPD (= Kenntnis)

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