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Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter Arbeitsmarkt

Vorlagentyp: B
216 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 08.07.2005, B 505

Betreff:

Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter Arbeitsmarkt

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 17.03.2005, § 8925

- NR 1719 CDU -

Die derzeit vorhandene und von der Bundesagentur für Arbeit erfasste Datenlage zum lokalen Arbeitsmarkt ist aufgrund noch bestehender Lücken in der Datenbasis derzeit nicht aussagekräftig. Die konkreten Auswirkungen der Reformen auf den Frankfurter Arbeitsmarkt lassen sich deshalb nur unzureichend darstellen.

Nach bisher zugänglichen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit ergibt sich für die Stadt Frankfurt am Main im Geltungsbereich des SGB II folgendes Bild:

In der Stadt Frankfurt am Main bezogen zum Stichtag 31.05.2005 insgesamt 32.329 Bedarfsgemeinschaften Arbeitslosengeld II. In diesen Bedarfsgemeinschaften leben 57.197 erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Personen. Diese Personen teilen sich in 41.344 erwerbsfähige Bezieher des Arbeitslosengeldes II und 15.853 nicht erwerbsfähige Bezieher von Sozialgeld auf.

Hiervon beziehen 7082 Jugendliche unter 25 Jahre Arbeitslosengeld II.

Die erforderliche statistische Auswertung ist abhängig von weiteren Erhebungen und Auswertungen der Bundesagentur für Arbeit. Zur Zeit arbeitet ein Expertenkreis auf Bundesebene an einem eigenen Monatsbericht für den gesamten Regelkreis des SGB II.

Bei Fertigstellung dieses Berichtes wird es in jeder Stadt monatlich einen Arbeitsmarktbericht SGB III (bereits jetzt vorhanden) und einen neuen Arbeitsmarktbericht SGB II geben. Dies wird regelhaft Teil des zukünftigen Berichtswesens und der Controllinginstrumente der Bundesagentur sein.

Rhein-Main Jobcenter GmbH als Träger der Leistungsbereiche des SGB II baut parallel hierzu ein Controlling- und Berichtswesen auf. In diesen Rahmen wird die erforderliche Differenzierung zur Auswertung der Wirkungen der Reformen auf den lokalen Arbeitsmarkt ermöglicht. Der Aufbau des Controlling und Berichtswesens soll bis spätestens Ende des Jahres 2005 abgeschlossen sein.

Der Magistrat wird zukünftig den geforderten halbjährlichen Bericht zu den Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter Arbeitsmarkt an die Stadtverordnetenversammlung zum Stichtag 30.06 und 31.12. eines jeden Jahres im jeweils darauf folgenden September bzw. Februar vorlegen.

Aufgrund der oben geschilderten Situation beabsichtigt der Magistrat, den ersten Bericht im Februar 2006 zum Stichtag 31.12.2005 vorzulegen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Februar 2005NRNR 1719Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktSTVV-Antrag · CDU
  2. 8. Juli 2005Sie sind hier
    BB 505Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter Arbeitsmarkt
    Magistratsbericht
  3. 7. April 2006BB 193Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktMagistratsbericht
  4. 15. Januar 2007BB 10Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktMagistratsbericht
  5. 14. September 2007BB 672Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktMagistratsbericht
  6. 31. März 2008BB 158Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktMagistratsbericht
  7. 30. März 2009Antwort des Magistrats · nach 216 WochenBB 192Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
KAV
Sitzung 40 · 05.09.2005
TO II, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 505 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Jugend, Soziales, Seniorinnen und Senioren
Sitzung 43 · 13.09.2005
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 505 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP

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