Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter Arbeitsmarkt
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Bericht des Magistrats vom 07.04.2006, B 193
Betreff:
Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter Arbeitsmarkt
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 17.03.2005, § 8925
- NR 1719 CDU, B 505/05 -
Auswirkungen von Hartz IV (SGB II) auf den Frankfurter Arbeitsmarkt
Seit dem letzten Bericht ( B 505 ) vom 08.07.2005 hat sich die von der Bundesagentur für Arbeit erfasste Datenlage der Arbeitsmarktstatistik auch für den Bereich des Sozialgesetzbuches II (SGB II) verbessert. Die Agentur für Arbeit veröffentlicht inzwischen monatlich den "Kreisreport“ mit Arbeitsmarktzahlen für alle Kreise und kreisfreien Städte in Hessen.
Die veröffentlichten Daten für den Bereich des SGB II werden in erster Linie auf der Basis des EDV – Programms "A 2LL“ erfasst, das zur Zahlbarmachung von Geldleistungen nach dem SGB II eingesetzt wird. Dieses Programm weist gerade im Statistikteil nach wie vor erhebliche Defizite auf. Weitere zur Datenerhebung genutzte andere EDV – Programme der Arbeitsagentur stehen unmittelbar vor einer Ablösung.
Die neue Software "verbis“ wird ab März 2006 zur Vermittlung Arbeitsloser zur Verfügung stehen. Das auf "verbis“ basierende und für die Rhein Main Jobcenter GmbH nutzbare Controllingsystem wird die Datengrundlage ab Sommer 2006 erweitern.
Trotz der zwischenzeitlich verbesserten Datenlage bestehen aber nach wie vor erhebliche Datenlücken. So fehlen beispielsweise Zahlen zur exakten Darstellung der Zu- und Abgänge aus dem Arbeitslosengeld II und der sog. Aufstocker, d .h. Personen, die aufgrund zu niedrigem Erwerbseinkommen Anspruch auf Leistungen des SGB II haben.
Wegen dieser nach wie vor lückenhaften Datenbasis -für die Datenauswertung ist per Gesetz die Bundesagentur für Arbeit beauftragt- sind die bisher zur Verfügung stehenden Zahlen keineswegs valide, sondern stehen unter Vorbehalt.
Zahlen des Frankfurter Arbeitsmarktes:
In Frankfurt am Main waren im Jahr 2004 im Jahresdurchschnitt 29.945 Personen, im Jahr 2005 34.386 Personen arbeitslos gemeldet. Von 2004 bis 2005 ist somit ein deutlicher Anstieg um jahresdurchschnittlich 4.441 arbeitslos gemeldete Personen zu verzeichnen. Stark von Arbeitslosigkeit betroffen war die Bevölkerungsgruppe der Ausländer mit insgesamt 36,9 % aller arbeitslos gemeldeten Personen.
Im Jahresdurchschnitt waren 4.102 Personen und damit 11,9% der in Frankfurt am Main gemeldeten Arbeitslosen junge Menschen unter 25 Jahren.
Besonders auffällig ist weiterhin, dass 57,1% aller arbeitslos gemeldeten Personen über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt. Ohne abgeschlossene Berufsausbildung erhöht sich das Risiko der Arbeitslosigkeit erheblich.
Neben diesen Gesamtzahlen zur Entwicklung des Frankfurter Arbeitsmarktes werden im Folgenden die Entwicklungszahlen der Menschen aus dem Regelkreis des SGB II und damit der Bezieherinnen und Bezieher des Arbeitslosengeldes II gesondert betrachtet.
Die im Leistungsbezug des SGB II stehenden Menschen teilen sich in die Personengruppen der erwerbsfähigen (eHb) und in die Personengruppe der nicht erwerbsfähigen (neHb) hilfebedürftigen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft auf.
Jahresvergleichszahlen zum Jahr 2004 liegen nicht vor, da das SGB II zum 01.01.2005 in Kraft trat.
Da der Monat Januar 2005 noch von der Zusammenführung der früheren Regelkreise Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe geprägt war, kann als erster Referenzmonat nur der Februar 2005 herangezogen werden.
Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (Familien), die im Leistungsbezug des Sozialgesetzbuches II standen, stieg vom Februar 2005 bis Dezember 2005 von 29.502 auf 35.065 an.
In den Bedarfsgemeinschaften lebten im Februar 2005 insgesamt 52.279 Personen, im Dezember 2005 insgesamt 62.295 Personen.
Bei der durchschnittlichen Größe der Bedarfsgemeinschaften haben sich im Jahresverlauf keine signifikanten Änderungen ergeben. Nach wie vor lebten durchschnittlich 1,77 Personen in einer Bedarfsgemeinschaft.
Arbeitslosengeld II bezogen im Februar 2005 insgesamt 37.557 erwerbsfähige Hilfebedürftige. Im Dezember 2005 standen bereits 44.984 erwerbsfähige Hilfebedürftige im Leistungsbezug des Sozialgesetzbuches II.
Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, also der Menschen die als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft Sozialgeld bezogen, stieg im gleichen Zeitraum von 14.722 auf insgesamt 17.311 Personen.
Die Anzahl der erwerbsfähigen Jugendlichen unter 25 Jahren betrug im Februar 2005 insgesamt 6.971 Personen. Sie stieg bis zum Ende des Jahres auf 7.701 Personen an. Davon waren im Februar 2005 insgesamt 2.197 junge Menschen und im Dezember 2005 insgesamt 3.187 arbeitslos gemeldet.
Für die Leistungsbezieher nach dem SGB II wurden im Jahr 2005 folgende Ergebnisse erzielt:
- 18.374 Abgänge aus Arbeitslosigkeit
hiervon
- 3.658 Abgänge der Personengruppe der unter 25-jährigen jungen Menschen
- 5.560 Abgänge in Erwerbstätigkeit
- 1.685 Abgänge in Ausbildung
- 11.418 Kunden wurden in Maßnahmen beruflicher Förderung und Qualifizierung gefördert.
Resümee
Der Anstieg der in Frankfurt am Main gemeldeten Arbeitslosen ist im Wesentlichen auf zwei Faktoren zurückzuführen. Zum einen ist der im Jahr 2005 erhoffte konjunkturelle Aufschwung und in der Folge die Belebung des Arbeitsmarktes ausgeblieben. Auch der Frankfurter Arbeitsmarkt stagniert wie an der rückläufigen Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Stadtgebiet (Arbeitsort) abzulesen ist. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ist von Juni 2004 von 463.980 bis März 2005 auf 462.380 um 1.600 Beschäftigte zurückgegangen.
Zum anderen wurden durch die Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe erstmals erwerbsfähige Menschen, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen waren, im Rahmen des SGB II zusammen erfasst.
Bei der Frage der Zuwächse an Leistungsbeziehern ist zu berücksichtigen, dass das SGB II, als Grundsicherung für Arbeitssuchende, mit der individualisierten Bedarfsdeckung sowohl Selbstständigen wie auch Menschen mit Erwerbseinkommen und Beziehern von Arbeitslosengeld I die Möglichkeit der ergänzenden Hilfe – bis zur Bedarfsdeckung – bietet. Durch die Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I steigt die Zahl der zu betreuenden Menschen ebenfalls an.
Die Zahl dieser so genannten Aufstocker lässt sich aufgrund statistischer Probleme bei dem Programm A2LL nicht direkt ermitteln. Aufgrund der im Jahr 2005 monatlich steigenden Zahl von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen von durchschnittlich 8,9% und der im gleichen Zeitraum wesentlich geringeren monatlichen Steigerung der ALG II – Geldleistungen um durchschnittlich 1,3% kann von einer beträchtlichen und gleichzeitig anwachsenden Zahl von Aufstockern ausgegangen werden.
Die Zahl der nach dem Dritten Sozialgesetzbuch arbeitslos gemeldeten Personen, d.h. der Menschen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat im Jahresverlauf abgenommen. Im Dezember waren dies insgesamt nur noch 28% (9.948 Personen) aller in Frankfurt am Main arbeitslos gemeldeten Personen. Hingegen ist die Zahl der arbeitslos gemeldeten Leistungsempfänger nach dem SGB II im Jahresverlauf erheblich gestiegen. Im Dezember 2005 waren dies 72% (25.688 Personen) aller arbeitslos gemeldeten Personen.
Aufgrund dieser Ausgangssituation ist für die Rhein Main Jobcenter GmbH auch im Jahre 2006 der Aufbau einer handlungsfähigen Organisation bei laufendem Betrieb von zentraler Bedeutung.
Im operativen Geschäft sind die Aktivitäten in besonderer Weise auf die Integration von Jugendlichen unter 25 Jahren, die Erhöhung der Sprachkenntnisse bei ausländischen Klienten und die Qualifizierung der erwachsenen Klienten gerichtet.
In Modellprogrammen und Sonderaktivitäten werden neue Wege zur Qualifizierung und zum Abbau von Vermittlungshemmnissen eingeführt, um dem hohen Anteil von Kunden ohne Ausbildung eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Anlage 1 (ca. 10 KB) Anlage 2 (ca. 12 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2005NRNR 1719Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktSTVV-Antrag · CDU
- 8. Juli 2005BB 505Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktMagistratsbericht
- 7. April 2006Sie sind hierBB 193Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktMagistratsbericht
- 15. Januar 2007BB 10Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktMagistratsbericht
- 14. September 2007BB 672Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktMagistratsbericht
- 31. März 2008BB 158Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktMagistratsbericht
- 30. März 2009Antwort des Magistrats · nach 216 WochenBB 192Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen LINKE.WASG (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)