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Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter Arbeitsmarkt

Vorlagentyp: B
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Bericht des Magistrats vom 15.01.2007, B 10

Betreff: Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter Arbeitsmarkt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 17.03.2005, § 8925 - NR 1719 CDU, B 193/06 - Bericht an die Sadtverordnetenversammlung Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter Arbeitsmarkt (Januar bis Juni 2006) Seit dem letzten Bericht (B 193) an die Stadtverordnetenversammlung hat sich die von der Bundesagentur für Arbeit erfasste Datenlage für den Bereich des Sozialgesetzbuches II weiter stabilisiert und verbessert. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass hier nur Daten ausgewertet werden können, die dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main vorliegen. Für die Funktionalität der Datenerfassungssysteme und für Auswertung der Daten ist gemäß § 53 SGB II die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Die veröffentlichten Daten werden primär aus dem EDV-System "A2LL“ generiert. Andere zur Datenerhebung genutzte EDV - Programme haben im Berichtszeitraum eine gravierende Veränderung erfahren. Das zur Zahlbarmachung von Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II genutzte EDV-System "A2LL“ weist insbesondere im Statistikteil nach wie vor erhebliche Defizite auf. Trotz der zwischenzeitlich verbesserten Datenlage bestehen aber nach wie vor Datenlücken. So fehlen beispielsweise Zahlen zur exakten Darstellung der Zu- und Abgänge aus dem Arbeitslosengeld II und der sog. "Aufstocker“, d .h. Personen, die aufgrund zu niedrigem Erwerbseinkommen Anspruch auf Leistungen des SGB II haben. Wegen dieser nach wie vor lückenhaften Datenbasis sind die bisher zur Verfügung stehenden Zahlen keineswegs valide, sondern stehen unter Vorbehalt. So betreffen die Regelungen des Sozialgesetzbuches II nicht nur von Arbeitslosigkeit betroffene Menschen, sondern auch Erwerbstätige oder Selbstständige, deren Einkommen zur Bedarfsdeckung nicht ausreicht. Diese werden aber nicht in der Statistik der Arbeitslosen geführt. Die sogenannten "nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen“ sind entweder in der Bedarfsgemeinschaft lebende Kinder oder auf Grund anderer Umstände als nicht erwerbsfähig einzustufende Personen. Diese Erläuterungen vorausgeschickt berichtet der Magistrat wie folgt: Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (Familien), die im Leistungsbezug des Sozialgesetzbuches II standen, stieg vom Januar 2006 bis Juni 2006 von 35.376 auf 37.872 an. In den Bedarfsgemeinschaften lebten im Januar 2006 insgesamt 63.016 Personen, im Juni 2006 insgesamt 67.266 Personen. Bei der durchschnittlichen Größe der Bedarfsgemeinschaften haben sich im Verlauf des ersten Halbjahres keine signifikanten Änderungen ergeben. Nach wie vor lebten durchschnittlich 1,78 Personen in einer Bedarfsgemeinschaft. Arbeitslosengeld II bezogen im Januar 2006 insgesamt 45.471 erwerbsfähige Hilfebedürftige. Im Juni 2006 standen 48.536 erwerbsfähige Hilfebedürftige im Leistungsbezug des Sozialgesetzbuches II. Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, also der Menschen die als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft Sozialgeld bezogen, stieg im gleichen Zeitraum von 17.545 auf insgesamt 18.730 Personen. Die Anzahl der erwerbsfähigen Jugendlichen unter 25 Jahren betrug im Januar 2006 insgesamt 7.721 Personen. Sie stieg bis Juni 2006 auf 8.222 Personen an. Davon waren im Januar 2006 insgesamt 3.144 junge Menschen und im Juni 2006 insgesamt 2.942 arbeitslos gemeldet. Für die Leistungsbezieher nach dem SGB II wurden im ersten Halbjahr 2006 folgende Ergebnisse erzielt: - 14.042 Abgänge aus Arbeitslosigkeit hiervon - 3.064 Abgänge der Personengruppe der unter 25-jährigen jungen Menschen - 3.042 Abgänge in Erwerbstätigkeit - 652 Abgänge in Ausbildung - 7.429 Kunden wurden in Maßnahmen beruflicher Förderung und Qualifizierung gefördert. Die prozentuale Verteilung der arbeitslos gemeldeten Personen lag nach Rechtskreisen getrennt im Januar bei 29% im Bereich SGB III (Arbeitslosengeld I) und 71 % im SGB II. Diese Zahlen entwickelten sich bis zum Juni 2006 auf 26 % im SGB III und 74% im SGB II Bereich. In Zahlen ausgedrückt waren das im Januar 2006 von insgesamt 37.370 arbeitslos gemeldeten Menschen 10.957 im SGB III und 26.413 im SGB II. Im Juni betrug die Gesamtzahl 37.229 arbeitlose Menschen von denen 9.572 im Rechtskreis SGB III und 27.657 im Rechtskreis SGB II betreut wurden. Resümee Es ist ein leichter Rückgang bei den Zahlen der Arbeitslosen festzustellen, der Rückgang fällt erfreulicherweise bei den jüngeren Arbeitslosen (unter 25 jährigen) kräftiger aus. Es ist an dieser Stelle noch einmal zu betonen, dass durch die Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe und die neue Definition der "Arbeitsfähigkeit“ erstmals für die große Gruppe der ehemaligen Sozialhilfeempfänger Zugang zu Förderinstrumenten der beruflichen Integration geschaffen wurde. Das schlägt sich auch in statistischen Auswertungen nieder, die belegen, dass 2/3 des betreuten Personenkreises zwischen 25 und 45 Jahren über keine qualifizierte Berufsausbildung verfügen. Dabei ist es auch immanent, dass für diese Gruppe (nachhaltige Hilfe vorausgesetzt), ein länger andauernder Hilfeprozess einsetzen muss, dessen Erfolge sich erst mittelfristig einstellen. Die Zahl dieser so genannten "Aufstocker“ lässt sich aufgrund statistischer Probleme bei dem Programm "A2LL“ nicht direkt ermitteln. Aufgrund der im Jahr 2006 monatlich steigenden Zahl von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, bei geringfügigerer Steigerung der Ausgaben für ALG II und stärkerem Anstieg der Kosten der Unterkunft, ist davon auszugehen, das die Zahl der Menschen mit Erwerbseinkommen bzw. ergänzenden Hilfen zum Arbeitslosengeld I steigt. Das wird auch durch die Erstattungssystematik innerhalb der SGB II begünstigt, wobei -bei anrechenbarem vorhandenem Einkommen- zuerst eine Erstattung der Leistungen des Bundes vorgenommen wird und dann die Kosten der Unterkunft folgen. Bei den Integrationen und der Vermittlung von Arbeit wurde im ersten Halbjahr 2006 (und auch in den Folgemonaten) ein besonderer Blick auf die jungen Menschen gerichtet. Die erzielten Erfolge sind beim Rückgang der Arbeitslosenquote für diesen Personenkreis ersichtlich. Gerade jungen Menschen müssen Wege eröffnet werden, um eine qualifizierte Ausbildung zu erhalten. Auch wenn sich Berufsbilder und Berufsausübung wandeln, bietet die qualifizierte berufliche Ausbildung ein Fundament, das am ehesten geeignet ist, Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden. Seit Januar 2006 werden die monatlichen Arbeitsmarktberichte der Agentur für Arbeit erstellt und immer weiter verfeinert. Sie sind für jedermann zugänglich und im Internet unter der Frankfurter Arbeitsagentur abrufbar. Ferner unterrichtet die Rhein-Main Jobcenter GmbH die Aufsichtsrats- und Beiratsmitglieder laufend über die Entwicklung. Es wird deshalb empfohlen, mit dem Nachfolgebericht, der auch eine Gesamtschau auf das Jahr 2006 ermöglicht, die Berichterstattung zugunsten der öffentlich zugänglichen Medien und der Information der von der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat entsandten Mitglieder in den Aufsichtsrat zu beenden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Februar 2005NRNR 1719Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktSTVV-Antrag · CDU
  2. 8. Juli 2005BB 505Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktMagistratsbericht
  3. 7. April 2006BB 193Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktMagistratsbericht
  4. 15. Januar 2007Sie sind hier
    BB 10Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter Arbeitsmarkt
    Magistratsbericht
  5. 14. September 2007BB 672Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktMagistratsbericht
  6. 31. März 2008BB 158Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktMagistratsbericht
  7. 30. März 2009Antwort des Magistrats · nach 216 WochenBB 192Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
KAV
Sitzung 12 · 05.02.2007
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 10 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 8 · 22.02.2007
TO I, TOP 125
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 10 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGBFF
Ablehnung:
Linke.wasg
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen LINKE.WASG (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)

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