Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter Arbeitsmarkt
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Bericht des Magistrats vom 31.03.2008, B 158
Betreff:
Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter Arbeitsmarkt
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 17.03.2005, § 8925
- NR 1719 CDU, l. B 672/07 -
Seit dem vorangegangenen Bericht (B 672) an die Stadtverordnetenversammlung hat sich die von der Bundesagentur für Arbeit erfasste Datenlage für den Bereich des Sozialgesetzbuches II kontinuierlich verbessert. Erkannte Unzulänglichkeiten wurden abgestellt. Die im Folgenden dargelegten Werte basieren auf den Standards der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2007. Für die Funktionalität der Datenerfassungssysteme und für Auswertung der Daten ist gemäß § 53 SGB II die Bundesagentur für Arbeit (BA) zuständig und verantwortlich. Die folgenden Angaben wurden daher, soweit nicht anders angemerkt, wie bei den vorangegangenen Berichten, dem vorläufigen Kreisbericht der Bundesagentur für Arbeit entnommen.
Diese Erläuterungen vorausgeschickt berichtet der Magistrat wie folgt:
Im Jahresdurchschnitt 2007 waren in Frankfurt am Main 32.068 Personen arbeitslos gemeldet, davon 17.704 Männer und 14.364 Frauen. Während im Januar 2007 insgesamt 33.687 Personen - darunter 18.892 Männer und 14.795 Frauen - arbeitslos gemeldet waren, sank die Zahl bis zum Juni 2007 leicht auf 31.482 Personen. Aufgrund der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ging im Verlauf der zweiten Jahreshälfte 2007 die Zahl der arbeitslos gemeldeten Personen zurück. Im Vergleich zum Vorjahresmonat konnte im Dezember 2007die Zahl der in Frankfurt am Main arbeitslos gemeldeten Menschen um insgesamt 3.056 Personen - 2.557 Männer und 1.103 Frauen auf 30.027 Personen - 16.335 Männer und 13.692 Frauen - reduziert werden.
Diese insgesamt positive Entwicklung ist bei genauer Betrachtung nach Rechtskreisen unterschiedlich ausgeprägt. Im Jahresverlauf 2007 sank der prozentuale Anteil an allen arbeitslos gemeldeten Personen im Rechtskreis des SGB III (Arbeitslosengeld I) von nahezu 28 % im Januar über 24,4 % im Juni auf 19,2 % im Dezember 2007. Gleichzeitig stieg im Jahresverlauf der Anteil der arbeitslos gemeldeten Personen aus dem Rechtskreis des SGB II von rund 72 % im Januar über 75,6 % im Juni auf 80,8 % im Dezember 2007. In Zahlen ausgedrückt waren im Dezember 2007 von den insgesamt 30.027 arbeitslos gemeldeten Menschen 5.757 (3.004 Männer und 2.753 Frauen) dem Rechtskreis des SGB III und 24.270 - mit 13.331 Männern und 10.939 Frauen - dem Rechtskreis des SGB II zugeordnet.
Wie bereits in den Vorjahren war auch im Jahr 2007 der Anteil der Ausländer mit durchschnittlich 38,6% aller arbeitslos gemeldeten Personen besonders hoch. Erfreulich ist, dass gleichzeitig eine stärkere Abnahme ausländischer Arbeitsloser durch Integration in Arbeit erreicht werden konnte (die statistischen Daten der BA gehen dabei nur vom Status Ausländer aus, Menschen mit Migrationshintergrund und deutschem Pass werden nicht erfasst).
Die positive Entwicklung im Bereich der arbeitslos gemeldeten jungen Menschen unter 25 Jahren aus dem Jahr 2006 hat sich 2007 fortgesetzt. Während im Januar 2007 noch insgesamt 3.125 junge Menschen - 1.754 männlich und 1.371 weiblich -
arbeitslos gemeldet waren, konnte diese Zahl bis zum Dezember 2007 auf insgesamt 2.926 junge Menschen - 1.635 männlich und 1.291 weiblich - gesenkt werden.
Neben diesen Gesamtzahlen zur Entwicklung auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt werden im Folgenden die Entwicklungszahlen für den Rechtskreis des SGB II gesondert betrachtet.
Die im Leistungsbezug des SGB II stehenden Menschen teilen sich in die Personengruppe der erwerbsfähigen und in die Personengruppe der nicht erwerbsfähigen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft auf.
Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die in der Stadt Frankfurt am Main im Leistungsbezug des SGB II standen, hat sich im Jahresverlauf unterschiedlich entwickelt.
Von Januar bis April 2007 stieg die Zahl von 36.035 auf 36.896 Bedarfsgemeinschaften an. Im Verlauf des zweiten Halbjahrs 2007 sank die Zahl der Bedarfsgemeinschaften kontinuierlich ab. Im Dezember 2007 erhielten noch insgesamt 34.945 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II. Im Jahresverlauf 2007 konnte somit die Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 1.090 gesenkt werden.
Die Zahl der in den Bedarfsgemeinschaften lebenden Personen verlief analog der Entwicklung bei Bedarfsgemeinschaften. Im Jahresverlauf 2007 sank die Zahl der im Leistungsbezug des SGB II stehenden Personen von insgesamt 67.853 Personen im Januar auf 66.811 Personen im Dezember.
Die durchschnittliche Größe der Bedarfsgemeinschaften ist gegenüber 2006 geringfügig gestiegen. 2006 lebten durchschnittlich 1,78 Personen in einer Bedarfsgemeinschaft, im Dezember 2007 waren es 1,90 Personen.
Auch die Entwicklung bei den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die im Leistungsbezug des SGB II standen, verlief insgesamt positiv. Im Januar 2007 erhielten 48.879 erwerbsfähige Hilfebedürftige - 24.975 Männer und 23.904 Frauen - Arbeitslosengeld II, im Juni 2007 waren es insgesamt 49.166 Hilfebedürftige und im Dezember 2007 standen noch 47.510 erwerbsfähige Hilfebedürftige - 23.754 Männer und 23.756 Frauen - im Leistungsbezug des SGB II.
Hiervon standen im Januar 2007 insgesamt 7.806 junge Menschen unter 25 Jahren (3.631 männlich und 4.175 weiblich) im Leistungsbezug des SGB II. Bis Juni 2006 stieg diese Zahl auf insgesamt 8.048 Personen an. Bis Dezember 2007 konnte die Zahl der SGB II Leistungsempfänger unter 25 Jahren auf insgesamt 7.320 Personen (3.380 männlich und 3.940 weiblich) gesenkt werden.
Hiervon waren im Januar 2007 insgesamt 2.086 junge Menschen, im Juni 2007 insgesamt 2.172 junge Menschen und im Dezember 2007 insgesamt 2.309 junge Menschen arbeitslos gemeldet.
Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, also der Menschen die als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft Sozialgeld beziehen, stieg im Jahresverlauf leicht an. Während im Januar 2007 insgesamt 18.974 Personen (9.700 männlich und 9.274 weiblich) im Rahmen des SGB II Sozialgeld erhielten, waren dies im Juni 2007 insgesamt 19.311 Personen. Im Dezember 2007 haben 19.301 Personen (männlich 9.806 und 9.495 weiblich) Sozialgeld bezogen. Damit lag der Wert am Jahresende um 327 Personen über der Zahl zum Jahresbeginn 2007.
Im Rahmen des SGB II konnten im Jahr 2007 insgesamt 23.554 (2006: 20.843) erwerbsfähige Hilfebedürftige über Maßnahmen bzw. sonstige arbeitsmarktpolitische Instrumente (z.B. Qualifizierung, Förderung der Selbstständigkeit, Beschäftigungsbegleitende und –schaffende Maßnahmen, Beauftragung Dritter mit der Vermittlung, sonstige weitere Leistungen) gefördert werden.
Im Jahr 2007 konnten insgesamt 36.969 (2006: 32.726) arbeitslose Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher ihren Leistungsbezug nach dem SGB II beenden.
Insbesondere aufgrund der Fördermaßnahmen erfolgten hiervon insgesamt 10.886 (2006: 8.164) Abgänge in Erwerbstätigkeit und insgesamt 1.920 (2006: 1.527) Abgänge von jungen Menschen in Ausbildung.
Resümee
Der anhaltende konjunkturelle Aufschwung im Jahr 2007 hat sich auch auf dem regionalen Arbeitsmarkt positiv ausgewirkt. So konnte im Jahresverlauf die Zahl der in Frankfurt am Main gemeldeten Arbeitslosen kontinuierlich gesenkt werden. Erfreulich ist dabei der Rückgang der in Frankfurt am Main gemeldeten jüngeren Arbeitslosen. Der Trend in 2007 ist ebenfalls daran abzulesen, dass die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Jahresvergleich 2006 zu 2007 um rund 11.600 auf insgesamt 473.139 (Juni 2007) gestiegen ist.
Im Jahresvergleich Dezember 2007 und Dezember 2006 ist die Zahl von im Leistungsbezug des SGB II stehenden Bedarfsgemeinschaften bzw. der in Bedarfsgemeinschaften lebenden erwerbsfähigen Personen gesunken, dies bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der arbeitslos gemeldeten Personen. Dies spiegelt die allgemeine konjunkturelle Entwicklung und verbesserte Lage auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt im Jahr 2007 wieder.
Im Bereich der arbeitslos gemeldeten Hilfeempfänger aus dem Rechtskreis des
SGB II ist nach einem Anstieg der Anzahl noch Anfang des zweiten Quartals 2007
ein kontinuierlicher Rückgang zu beobachten. Es bleibt festzustellen, dass es - neben der positiven Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt in 2007, von der vor allem Arbeitssuchende aus dem Rechtskreis SGB III profitierten - auch zunehmend gelungen ist, Langzeitarbeitslose in Ausbildung bzw. in Arbeit zu vermitteln.
Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, die trotz eigenem Erwerbseinkommen den Lebensunterhalt nicht auskömmlich bestreiten können, wächst weiter. Im Januar 2007 waren es noch 7.687 Bedarfsgemeinschaften, die neben ihren Einkünften aus selbständiger und/oder nicht selbständiger Arbeit auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II angewiesen waren; im Dezember 2007 erhielten bereits 9.297 Bedarfsgemeinschaften ergänzende Hilfen. Es ist zu befürchten, dass diese Entwicklung auch im Jahr 2008 weiter gehen wird. Bereits derzeit verfügt bereits mehr als jede 4. Bedarfsgemeinschaft über eigenes Erwerbseinkommen, das allerdings so gering ist, dass zusätzliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts der Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II erforderlich sind.
Bei den Integrationen und der Vermittlung in Ausbildung bzw. in Arbeit wurde auch im Jahr 2007 ein besonderer Blick auf die jungen Menschen gerichtet. Die Arbeitslosenquote für diesen Personenkreis insgesamt - gemessen an der Zahl aller gemeldeten Arbeitslosen - beläuft sich im Dezember 2007 auf 12,1 % (2006: 12,8 %), im Januar 2007 waren es noch 12,9 %. Gerade jungen Menschen müssen Wege eröffnet werden, um eine qualifizierte Ausbildung zu erhalten. Auch wenn sich Berufsbilder und Berufsausübung wandeln, bietet eine qualifizierte berufliche Ausbildung ein Fundament, das am ehesten geeignet ist, Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden.
Seit Januar 2006 werden durch die Agentur für Arbeit monatliche Arbeitsmarktberichte erstellt. Diese Berichte erhalten differenzierte Daten zur Entwicklung des Frankfurter Arbeitsmarkts. Sie sind für jedermann zugänglich und im Internet unter der Frankfurter Arbeitsagentur abrufbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2005NRNR 1719Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktSTVV-Antrag · CDU
- 8. Juli 2005BB 505Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktMagistratsbericht
- 7. April 2006BB 193Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktMagistratsbericht
- 15. Januar 2007BB 10Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktMagistratsbericht
- 14. September 2007BB 672Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktMagistratsbericht
- 31. März 2008Sie sind hierBB 158Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktMagistratsbericht
- 30. März 2009Antwort des Magistrats · nach 216 WochenBB 192Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Kenntnis ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, REP, NPD und Stv. Seitz (= Kenntnis ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und Stv. Seitz (= Kenntnis ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)