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Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter Arbeitsmarkt

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 30.03.2009, B 192

Betreff:

Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter Arbeitsmarkt

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.05.2008, § 4032

- NR 1719 CDU, l. B 158/08 -

Seit dem vorangegangenen Bericht (B 158) an die Stadtverordnetenversammlung hat sich die von der Bundesagentur für Arbeit erfasste Datenlage für den Bereich des Sozialgesetzbuches II kontinuierlich verbessert. Erkannte Unzulänglichkeiten wurden abgestellt. Die im Folgenden dargelegten Werte basieren auf den Standards der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2008. Für die Funktionalität der Datenerfassungssysteme und für Auswertung der Daten ist gemäß § 53 SGB II die Bundesagentur für Arbeit (BA) zuständig und verantwortlich. Die folgenden Angaben wurden daher, soweit nicht anders angemerkt, wie bei den vorangegangenen Berichten, den monatlichen Kreisberichten der Bundesagentur für Arbeit entnommen.

Diese Erläuterungen vorausgeschickt berichtet der Magistrat wie folgt:

Die Gesamtzahl der Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen des SGB II und des SGB III betrug in Frankfurt am Main im Jahr 2008 insgesamt 28.419 Personen, davon 15.548 Männer und 12.869 Frauen. Im Verlauf des Jahres hat sich die Zahl der arbeitslosen Menschen erheblich gesenkt, von 30.560 im Januar (16.740 Männer und 13.820 Frauen) auf 26.927 (14.958 Männer und 11.968 Frauen). Arbeitslos mit dem Status Ausländer waren im Januar 12.240 Personen und Dezember waren es 11.100 Personen. Wie bereits in den Vorjahren war auch im Jahr 2008 der Anteil der Ausländer mit durchschnittlich 39,1 % aller arbeitslos gemeldeten Personen besonders hoch. Erfreulich ist, dass gleichzeitig eine stärkere Abnahme ausländischer Arbeitsloser durch Integration in Arbeit erreicht werden konnte. (Die statistischen Daten der BA gehen dabei nur vom Status Ausländer aus, Menschen mit Migrationshintergrund und deutschem Pass werden nicht erfasst).

Die positive Entwicklung im Bereich der arbeitslos gemeldeten jungen Menschen unter 25 Jahren aus dem Jahr 2007 hat sich im Jahr 2008 fortgesetzt. Während im Januar 2008 noch insgesamt 2.949 junge Menschen - 1.651 männlich und 1.298 weiblich - arbeitslos gemeldet waren, konnte diese Zahl bis zum Dezember 2008 auf insgesamt 2.552 junge Menschen - 1.448 männlich und 1.104 weiblich - gesenkt werden.

Diese insgesamt positive Entwicklung ist bei genauer Betrachtung nach Rechtskreisen unterschiedlich ausgeprägt. Im Jahresverlauf 2008 stieg der prozentuale Anteil an allen arbeitslos gemeldeten Personen im Rechtskreis des SGB III (Arbeitslosengeld I) von 19,1% im Januar über 20,4 % im Juni auf 21,3 % im Dezember 2008. Gleichzeitig sank im Jahresverlauf der Anteil der arbeitslos gemeldeten Personen aus dem Rechtskreis des SGB II von rund 80,9 % im Januar über 79,6% im Juni auf 78,7 % im Dezember 2008. In Zahlen ausgedrückt waren im Dezember 2008 von den insgesamt 26.927 arbeitslos gemeldeten Menschen 5.747 (3.202 Männer und 2.545 Frauen) dem Rechtskreis des SGB III und 21.180 - mit 11.759 Männern und 9.421 Frauen dem Rechtskreis des SGB II zugeordnet.

Im Rechtskreis SGB II waren im Jahresdurchschnitt 2008 in Frankfurt am Main 22.430 Personen arbeitslos gemeldet, davon 12.356 Männer und 10.074 Frauen. Während im Januar 2008 insgesamt 24.187 Personen - darunter 13.363 Männer und 10.824 Frauen - arbeitslos gemeldet waren, sank die Zahl bis zum Juni 2008 leicht auf 22.264 Personen. Aufgrund der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ging im Verlauf der zweiten Jahreshälfte 2008 die Zahl der arbeitslos gemeldeten Personen zurück.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat konnte im Dezember 2008 die Zahl der in Frankfurt am Main arbeitslos gemeldeten Menschen um insgesamt 3.090 Personen - 1.572 Männer und 1.518 Frauen auf 21.180 Personen – 11.759 Männer und 9.421 Frauen - reduziert werden.

Neben diesen Gesamtzahlen zur Entwicklung auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt werden im Folgenden die Entwicklungszahlen für den Rechtskreis des SGB II gesondert betrachtet.

Die im Leistungsbezug des SGB II stehenden Menschen teilen sich in die Personengruppe der erwerbsfähigen und in die Personengruppe der nicht erwerbsfähigen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft auf.

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die in der Stadt Frankfurt am Main im Leistungsbezug des SGB II standen, ist im Jahresverlauf gesunken.

Während im Januar 35.403 Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug des SGB II standen, ist die Zahl im Dezember auf 33.785 Bedarfsgemeinschaften gesunken.

Die Zahl der in den Bedarfsgemeinschaften lebenden Personen verlief analog der Entwicklung bei Bedarfsgemeinschaften. Im Jahresverlauf 2008 sank die Zahl der im Leistungsbezug des SGB II stehenden Personen von insgesamt 67.820 Personen im Januar auf 64.361 Personen im Dezember.

Die durchschnittliche Größe der Bedarfsgemeinschaften ist gegenüber 2007 fast unverändert. 2007 lebten durchschnittlich 1,90 Personen in einer Bedarfsgemeinschaft, im Dezember 2008 waren es 1,91 Personen.

Auch die Entwicklung bei den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die im Leistungsbezug des SGB II standen, verlief im Jahresverlauf 2008 insgesamt positiv.

Im Januar erhielten 48.230 erwerbsfähige Hilfebedürftige - 24.211 Männer und 24.019 Frauen - Arbeitslosengeld II, im Juni waren es 47.483 Hilfebedürftige und im Dezember standen noch 45.595 erwerbsfähige Hilfebedürftige - 22.643 Männer und 22.952 Frauen - im Leistungsbezug des SGB II.

Hiervon standen im Januar 7.440 junge Menschen unter 25 Jahren (3.476 männlich und 3.964 weiblich) im Leistungsbezug des SGB II. Bis Juni stieg diese Zahl auf insgesamt 7.464 Personen an, im Dezember sank die Zahl der SGB II Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger unter 25 Jahren auf 6.960 Personen (3.213 männlich und 3.747 weiblich).

Von allen im Jahr 2008 im Leistungsbezug des SGB II stehenden jungen Menschen unter 25 Jahren waren im Januar 2.273 Personen, im Juni 1.916 Personen und im Dezember 1.946 Personen arbeitslos gemeldet. Im Mai 2008 konnte im Bereich des SGB II mit 1.907 arbeitslos gemeldeten jungen Menschen unter 25 Jahren die niedrigste Zahl seit Einführung des Gesetzes zum 01.01.2005 erreicht werden. Die leichte Steigerung ab dem Monat Juni ist saisonal bedingt, da sich Schulabgänger/innen bis zum Ausbildungsbeginn arbeitslos melden.

Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, also der Menschen die als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft Sozialgeld beziehen, sank im Jahresverlauf 2008 leicht ab.

Während im Januar 19.590 Personen (9.987 männlich und 9.603 weiblich) im Rahmen des SGB II Sozialgeld erhielten, waren dies im Juni 19.305 Personen. Im Dezember haben 18.766 Personen (männlich 9.622 und 9.144 weiblich) Sozialgeld bezogen. Damit lag der Wert am Jahresende um 824 Personen niedriger als zu Jahresbeginn.

Im Rahmen des SGB II konnten im Jahr 2008 insgesamt 31.056 (2007: 23.544) erwerbsfähige Hilfebedürftige über Maßnahmen bzw. sonstige arbeitsmarktpolitische Instrumente (z.B. Qualifizierung, Förderung der Selbstständigkeit, Beschäftigungsbegleitende und –schaffende Maßnahmen, Beauftragung Dritter mit der Vermittlung, sonstige weitere Leistungen) gefördert werden.

Im Jahr 2008 konnten insgesamt 40.572 (2007: 36.969) arbeitslose Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher ihren Leistungsbezug nach dem SGB II beenden.

Insbesondere aufgrund der Fördermaßnahmen erfolgten hiervon insgesamt 10.816 (2007: 10.886) Abgänge in Erwerbstätigkeit und insgesamt 1076 (2007: 1.920) Abgänge von jungen Menschen in Ausbildung.

Resümee

Der anhaltende konjunkturelle Aufschwung im Jahr 2008 hat sich auch auf dem regionalen Arbeitsmarkt positiv ausgewirkt. So konnte im Jahresverlauf die Zahl der in Frankfurt am Main gemeldeten Arbeitslosen kontinuierlich gesenkt werden. Erfreulich ist dabei der Rückgang der in Frankfurt am Main gemeldeten jüngeren Arbeitslosen. Der Trend in 2008 ist ebenfalls daran abzulesen, dass die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Jahresvergleich 2008 zu 2007 um rund 12.668 auf insgesamt 485.807 (März 2008) gestiegen ist.

Im Jahresvergleich Dezember 2007 und Dezember 2008 ist Zahl von im Leistungsbezug des SGB II stehenden Bedarfsgemeinschaften bzw. der in Bedarfsgemeinschaften lebenden erwerbsfähigen Personen gesunken, dies bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der arbeitslos gemeldeten Personen. Dies spiegelt die allgemeine konjunkturelle Entwicklung und verbesserte Lage auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt im Jahr 2008 wieder.

Im Bereich der arbeitslos gemeldeten Hilfeempfänger aus dem Rechtskreis des

SGB II ist ein kontinuierlicher Rückgang zu beobachten. Es bleibt festzustellen, dass es - neben der positiven Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt in 2008, von der vor allem Arbeitssuchende aus dem Rechtskreis SGB III profitierten - auch zunehmend gelungen ist, Langzeitarbeitslose in Ausbildung bzw. in Arbeit zu vermitteln.

Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, die trotz eigenem Erwerbseinkommen den Lebensunterhalt nicht auskömmlich bestreiten können, wächst weiter. Im Januar 2008 waren es noch 10.835 Personen, die neben ihren Einkünften aus selbständiger und/oder nicht selbständiger Arbeit auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II angewiesen waren; im September 2008 erhielten bereits 11.399 Personen mit einem Erwerbseinkommen ergänzende Hilfen. Es ist zu erwarten, dass diese Entwicklung auch im Jahr 2009 weiter gehen wird.

Bei den Integrationen und der Vermittlung in Ausbildung bzw. in Arbeit wurde auch im Jahr 2008 ein besonderer Blick auf die jungen Menschen gerichtet. Die Arbeitslosenquote für diesen Personenkreis insgesamt - gemessen an der Zahl aller gemeldeten Arbeitslosen - beläuft sich im Dezember 2008 auf 9,2%, im Januar 2008 waren es noch 9,4 %. Gerade jungen Menschen müssen Wege eröffnet werden, um eine qualifizierte Ausbildung zu erhalten. Auch wenn sich Berufsbilder und Berufsausübung wandeln, bietet eine qualifizierte berufliche Ausbildung ein Fundament, das am ehesten geeignet ist, Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden.

Seit Januar 2006 werden durch die Agentur für Arbeit monatliche Arbeitsmarktberichte erstellt. Diese Berichte erhalten differenzierte Daten zur Entwicklung des Frankfurter Arbeitsmarkts. Sie sind für jedermann zugänglich und im Internet unter der Frankfurter Arbeitsagentur abrufbar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Februar 2005NRNR 1719Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktSTVV-Antrag · CDU
  2. 8. Juli 2005BB 505Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktMagistratsbericht
  3. 7. April 2006BB 193Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktMagistratsbericht
  4. 15. Januar 2007BB 10Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktMagistratsbericht
  5. 14. September 2007BB 672Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktMagistratsbericht
  6. 31. März 2008BB 158Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter ArbeitsmarktMagistratsbericht
  7. 30. März 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 216 Wochen
    BB 192Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter Arbeitsmarkt
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
KAV
Sitzung 35 · 20.04.2009
TO II, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 192 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 30 · 30.04.2009
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 192 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)

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