Maßnahmen für den Frankfurter Stadtwald
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Bericht des Magistrats vom 27.11.2020, B 626
Betreff: Maßnahmen für den Frankfurter Stadtwald Vorgang: l Beschl. d. Stv.-V. vom 04.06.2020, § 5869 - NR 1163/20 CDU/SPD/GRÜNE - Dem Bericht sei vorangestellt: Der Stadtwald Frankfurt umfasst insgesamt rund 6.000 ha Fläche. Davon liegen etwa 5.000 ha auf Frankfurter Gemarkung und rund 1.000 ha im Taunus in den Bereichen Oberursel, Friedrichsdorf und Kelkheim. Er ist nach Güte-Standards PEFC und FSC zertifiziert und unterliegt damit strengen Vorgaben im Hinblick auf eine nachhaltige Bewirtschaftung unter Einhaltung höchster ökologischer Standards. Aufgrund seiner Lage im Ballungsraum ist der Frankfurter Stadtwald in seiner Flächensubstanz in Bezug auf seine Klimaschutz- und Erholungsfunktion besonders schützenswert und deswegen auf rund 3.800 ha als Bannwald ausgewiesen. Er genießt damit gem. Hessischem Waldgesetz höchsten Schutzstatus. Bauliche Eingriffe und Flächeninanspruchnahmen dürfen, mit Ausnahme von Vorhaben im öffentlichen Interesse und mit überregionaler Bedeutung (Bsp. Schienenausbau), nicht durchgeführt werden. Hinzu kommt seine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet auf gesamter Fläche, sowie bedeutende Aufgabe als Frischluftlieferant für die Stadt und die Erfüllung sämtlicher anderer Schutzfunktionen, wie Wasser-, Boden und Immissionsschutz. 19% der Waldfläche sind als FFH-Gebiet gem. der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der Europäischen Union ausgewiesen. Der Stadtwald besitzt einen der bedeutendsten Buchenwälderbestände in der Region. Dies gilt auch für Hirschkäfer- und Heldbockpopulationen, die im hessischen Vergleich bemerkenswert sind. Insgesamt leben hier neben diversen Schalenwildarten und Kleinsäugern rund 100 Vogelarten, tausende Insektenarten und 15 Fledermausarten. Einige dieser Wildtiere sind besonders geschützt. Deren Erhalt wird im Rahmen diverser Habitat- und Biotopmaßnahmen gesichert. Auf ca. 22 wird das Pilotprojekt "Städte wagen Wildnis" durchgeführt, gefördert im Rahmen des Bundesprogrammes Biologische Vielfalt. Auf ausgewählten Flächen am Monte Scherbelino im Stadtwald und im Nordpark Bonames werden Flächen sich selbst überlassen. Daraus sollen Erkenntnisse gesammelt werden, wie sich stark vom Menschen beeinflusste Bereiche entwickeln, die wieder der Natur überlassen werden. Der Stadtwald dient der Frankfurter Bevölkerung als wichtiges Naherholungsgebiet. Jährlich nutzen ihn etwa fünf Mio. Waldbesucher und Waldbesucherinnen für diverse Freizeitaktivitäten. Zu Frage 1 Laut Waldzustandserhebung 2019 weisen 96,9 % der Bäume Beeinträchtigungen durch die Trockenjahre 2018 und 2019 auf. 64,4 % davon sind mittel bis stark geschädigt. Auch in diesem Jahr schreiten aufgrund der anhaltenden Trockenheit, fehlenden Niederschläge und hohen Temperaturen die Trockenschäden weiter voran. Teils sterben ganze Waldbestände in einer Größenordnung von 0,5 bis 5 ha ab, Tendenz steigend. Ein großes Problem sind nicht nur die Absterbeerscheinungen durch Austrocknung, sondern auch trockenheitsbedingte Folgeschäden in Form sogenannter Sekundärschädlinge. Die Bäume sind derart geschwächt, dass sie anfällig gegenüber Pilz- und Insektenbefall werden. Kiefern sterben aufgrund des Pilzbefalls Diplodia-Triebsterben ab. Der Befall durch den Borkenkäfer vernichtet im Taunus ganze Fichtenbestände. Sturmschäden hielten sich im Vergleich zu den Trockenschäden bislang gering (rund 1.000 m3 im Taunus). Die Trockenheit der vergangenen zwei Jahre führte zu enormen Qualitätseinbußen des Holzes, einem Überangebot auf dem Holzmarkt und somit zu massivem Preisverfall und einer starken Reduktion der Holzgeldeinnahmen. Im StadtForst Frankfurt sinken diese in diesem Jahr voraussichtlich auf 450.000 €. Das bedeutet Einnahmeverluste von ca. 50% vergleichen mit 2018 und 2019 (im Schnitt 800.000 € pro Jahr). Die Holzgeldeinnahmen sind hinsichtlich des Klimawandels schwer abzuschätzen, da eine planmäßige Forstwirtschaft derzeit nicht möglich ist. Die sukzessive Auflösung der Fichtenbestände im Taunus durch den Borkenkäfer führt zu enormen wirtschaftlichen Verlusten. Der Nadelholzpreis, mit dem die Stadt Frankfurt in der Vergangenheit die größten Einnahmen im Forstbereich erzielt hat, ist von ehemals 70 bis 80 € auf unter 10 € gesunken. Fichte-Käferholz hatte 2019 mit rd. 15.000 m3 den größten Anteil am Holzeinschlag des gesamten Stadtwaldes (37.780 m3), Tendenz steigend. Der Durchschnittserlös über alle Baumarten liegt derzeit bei rund 19,50 €/m3, Tendenz sinkend (Vergleich 2019 rd. 23,- €/m3, 2018 rd. 43,- €/m3, 2017 rd. 45,- €/m3). Aufgrund der derzeitigen Marktentwicklung wird zum jetzigen Stand auch in 2020 und 2021 mit Mindereinnahmen im Holzeinschlag in Höhe von jeweils 400.000 € gerechnet. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit wird für die kommenden Jahre weiterhin mit hohem Käferbefall, Trockenschäden und demnach stagnierenden Holzpreisen oder weiteren Senkungen gerechnet. Der Holzmarkt hat sich durch das hohe Holzangebot zu einem Käufermarkt entwickelt. Das heißt der Käufer bestimmt weitestgehend den Holzpreis. Nicht wie zuvor der Verkäufer, also der Forst. Es besteht kaum Verhandlungsspielraum für den Waldbesitzer. Alle Forstbetriebe sind abhängig von der Abnahme durch Holzhandel und Sägeindustrie, dies gilt auch für den StadtForst Frankfurt. Aufgrund der Absterbeerscheinungen wird der wirtschaftliche Wert der Waldbestände gravierend gesenkt. Die Bäume erreichen nicht mehr ihr Zielalter und somit die optimal wirtschaftliche Ausbeute. Invasive und gleichzeitig wärmeliebende Baumarten wie die Spätblühende Traubenkirsche, eine aus Nordamerika stammenden und eingeschleppte Baumart, etablieren sich in den aufgelichteten Beständen und verdrängen aufgrund ihrer enormen Konkurrenzstärke sämtliche heimische Baumarten. Die dadurch unabdingbar notwendige Bekämpfung dieser invasiven Art und die Wiederaufforstung und Sicherung der Kulturen mit heimischen Baumarten erfordert über lange Jahre einen hohen personellen und finanziellen Aufwand. Das Erscheinungsbild im Erholungswald ändert sich. Wo vorher geschlossene mittelalte bis alte Waldbestände standen, findet man heute Freiflächen und stark aufgelichtete Waldbestände. Wirtschaftliche Auswirkungen schlagen sich insbesondere auch bei der Verkehrssicherung nieder. Der Aufwand ist um das mindestens Fünffache gestiegen. Die städtischen Forstwirte sind das ganze Jahr über fast ausschließlich in der Verkehrssicherung, im Taunus zusätzlich in der Käferholzaufarbeitung tätig. Aufgrund des hohen Schädigungsgrades von Randbäumen an öffentlichen Straßen und entlang der Bebauung reichen die Personalkapazitäten nicht und Maßnahmen müssen an Firmen gegen Bezahlung vergeben werden. 2019 wurden für insgesamt 200.000 € Verkehrssicherungsmaßnahmen an Fremdunternehmen vergeben. Teils muss Spezialtechnik aufgrund besonderer Sicherheitsvorkehrungen in Anspruch genommen werden. Da die Bäume insbesondere an den Waldrändern immer noch geschwächt sind und die Personalsituation unverändert ist, wird in diesem Jahr und in den kommenden Jahren weiterhin mit Mehrkosten von 150.000 bis 200.000 € gerechnet. Die Kosten für Wiederaufforstungen belaufen sich zum jetzigen Stand für 2020 auf rund 30.000 Euro. Für die Folgejahre müssen deutlich höhere finanzielle Mehraufwendungen einkalkuliert werden. Zu Frage 2 und 3 Wiederaufforstungen wurden bereits durchgeführt, um die entstandenen Kahlflächen, wo sinnvoll und nicht nur über Naturverjüngung regelbar, schnellstmöglich wieder zu bewalden, sind für dieses und die kommenden Jahre diverse Pflanzmaßnahmen vorgesehen. Durch die Anlage verschiedener Versuchsflächen sollen unterschiedliche Wiederaufforstungsverfahren erprobt und hinsichtlich ihrer Resistenz gegenüber den klimatischen Veränderungen analysiert werden. Dabei handelt es sich um folgende Projekte: - Eichensaat: Auf mehreren durch Trockenheit entstandenen Freiflächen wurden Eichen gesät. Es handelt sich um autochthones Pflanzgut, dass sowohl von mäßig feuchten, als auch trockenen Standorten im Stadtwald gewonnen wurde. Das Saatgut wurde unterschiedlich thermisch behandelt und gelagert, bevor es in den Boden eingebracht wurde. Die Anwüchse verlaufen derzeit erfolgreich ohne maßgebliche Ausfälle. - Aufforstung mit heimischen Nebenbaumarten: In Form von Jungpflanzen und Saat wurden Freiflächen mit heimischen Baumarten bepflanzt, die bislang eher eine untergeordnete Rolle im Stadtwald, sogenannte Nebenbaumarten, spielten. Dabei handelt es sich unter anderem um Winterlinde, Elsbeere, Weißtanne und Spitzahorn. Diese Baumarten werden derzeit von Fachkreisen aufgrund ihrer trockenresistenten Standortsamplitude empfohlen. Die Pflanzen werden zum Teil in Pflanzballen vorgezogen, bevor sie auf der Fläche ausgebracht werden. Dabei handelt es sich um kleine Pflanztöpfe mit einem torfähnlichen Substrat, das mehr Feuchtigkeit über einen längeren Zeitraum speichern kann. - Aufforstung mit nicht-heimischen Baumarten: Ebenfalls auf diesen Flächen und mit demselben Pflanzverfahren wurden zum Vergleich nicht-heimische Baumarten eingebracht, die aus entsprechend warmen Klimaten stammen wie z.B. Frankreich, Korsika, Italien, Afrika, Nordamerika, Griechenland. Es handelt sich um Baumarten wie die Küstentanne, Schwarzkiefer, Baumhasel, Atlas-Zeder und Esskastanie. Die Herausforderung für diese Baumarten besteht in den in unserer Klimaregion häufig vorkommenden Spätfrösten. - Versuchsflächen Goethe-Universität Frankfurt/M. In einem Kooperationsprojekt mit der Goethe-Universität Frankfurt/M wurden Versuchsflächen mit verschiedenen mediterranen Eichenarten angelegt (Flaumeiche, Ungarische Eiche, Steineiche). Im Vergleich dazu auf selber Fläche die heimische Stieleiche. Auch hier sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, wie sich nicht heimische, wärmeangepasste Baumarten auf Stadtwaldflächen etablieren. - Reguläre Wiederaufforstungen: Grundsätzlich wird im gesamten Stadtwald weiter auf ausgewählten Flächen reguläre aufgeforstet. Dies geschieht auf entstandenen Freiflächen und im Rahmen von Voranbauten unter dem Altbestand. Es werden heimische Eichen und andere Laubhölzer gepflanzt. Die Buche verjüngt sich im Stadtwald so gut, dass sie nicht gepflanzt werden muss. Durch diese regulären Pflanzmaßnahmen können die herkömmliche Praxis und die Entwicklung der heimischen Hauptbaumarten entsprechend beobachtet werden. Zu Frage 4 Die Auswirkungen sind derzeit noch schwer abzuschätzen. Was die Verteilung der Arbeitsbereiche angeht, wird in den kommenden Jahren der Schwerpunkt sicherlich weiterhin auf der Verkehrssicherung und der Aufarbeitung der Trocken- und Käferschäden liegen. Der reguläre Holzeinschlag ist vorerst eingestellt. Pflanzmaßnahmen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Spätblühenden Traubenkirsche werden aufgrund der entstandenen Freiflächen deutlich zunehmen. Bedingt durch den Klimawandel ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es Änderungen in der Baumartenzusammensetzung geben wird. Das waldbauliche Handeln war im Frankfurter Stadtwald bislang dominiert von der Durchforstung und Pflege mittelalter bis alter Waldbestände im Alter von 20 bis 140 Jahren. Wenn sich die Absterbeerscheinungen auf großer Fläche weiter ausdehnen, wird es eine Verschiebung der waldbaulichen Arbeitsschwerpunkte geben, nämlich hin zur Pflege und Sicherung der Kulturflächen und dem Management von Freiflächen, die erst einmal der natürlichen Sukzession überlassen werden. Die wiederaufgeforsteten Flächen liegen neben der Pflege der älteren Bestände im Fokus. Die Altersklassenverteilung im Stadtwald wird sich zu einem hohen Anteil in den jungen Altersklassen verändern. Zum jetzigen Stand sind dies lediglich Prognosen und Erfahrungswerte der vergangenen zwei Jahre. Grundsätzlich haben die heimischen Baumarten ein hohes Anpassungsvermögen an klimatische Schwankungen. Dies zeigte der Hitzesommer 2003. Extremwitterungen über mehrere Jahre ergeben andere Voraussetzungen zu denen zunächst Erfahrungen gesammelt werden müssen. Der StadtForst sieht in der breiten Aufstellung und Erprobung verschiedenster Varianten die Chance, am besten auf klimatisch bedingte Veränderungen in der Vegetation reagieren zu können. Dazu gehört die Einbeziehung der heimischen Baumarten und der Erhalt eines strukturreichen und somit auch stabileren Mischwaldes, aber auch die Anlage unterschiedlicher Versuchsfelder, um in Bezug auf die weitere Entwicklung handlungsfähig zu bleiben und neue Erkenntnisse zu gewinnen. Der Schutz des Frankfurter Stadtwaldes als wichtiger Frischluftlieferant für die Stadt muss gewährleistet bleiben. Gerade im Hinblick auf die Schwächung der älteren Waldbestände durch die Trockenheit ist die Ausweisung als Bannwald umso wichtiger, um nicht weiter in das ohnehin geschwächte System einzugreifen. Sollten die heimischen Baumarten auf Dauer nicht bestehen können, so müssen Zertifizierungsstandards wie FSC angepasst werden. Bislang dürfen je Waldbestand 20% fremdländische Bauarten eingemischt sein. Zu Frage 5 Es werden verschiedene Förderprogramme in Anspruch genommen. Die Aufarbeitung des Schadholzes und die Borkenkäferbekämpfung wird über die "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignissen verursachten Folgen im Wald in Hessen (Extremwetterrichtlinie-Wald)" unterstützt. Die allgemeine forstliche Förderung (Waldumbau, Wegebau) ist in der "Richtlinie für forstliche Förderung" geregelt. Für das Jahr 2019 wurden 117.000 € Fördermittel für die Schadholzaufarbeitung beantragt und zugesagt. Entsprechende Gelder werden auch in diesem Jahr beantragt. Im Wegebau wird mit Fördergeldern in Höhe von 68.000 € gerechnet. Die Fördersummen sind limitiert. In der Schadholzaufarbeitung werden Fördersätze von 4,90 bis 10 € je m3 ausgezahlt. Es stehen jedem Forstbetrieb zur Schadholzaufarbeitung für einen Zeitraum von drei Jahren maximal 200.000 € zu. Daher können die Mehraufwendungen bei Weitem nicht in vollem Umfang gedeckt werden. Zu Frage 6 Der StadtForst betreibt bereits seit einigen Jahren in Zusammenarbeit mit einer Baumschule auf Stadtgebiet Frankfurt die Anzucht heimischer Bäume in Lohnanzucht. Autochthones Saatgut (Eichensaat) wird aus dem Stadtwald gesammelt, in der Pflanzschule angezogen und wieder im Stadtwald ausgepflanzt. Derzeit ist es schwer, Pflanzen zu beziehen, da sämtliche Forstbetriebe vor allem Eiche nachfragen und es immer wieder Lieferengpässe gibt. Die bestehende Kooperation zwischen dem StadtForst und der Baumschule garantiert die stetige Versorgung mit Pflanzmaterial. Aufgrund der erlangten Erfahrungen der vergangenen Jahre wird in naher Zukunft die Pflanzmenge in Lohnanzucht erhöht. Zu Frage 7 Seit 2012 wurden im Bereich der Stadt Frankfurt rd. 7,87 ha Wald im Zuge von umgesetzten oder in der Umsetzung befindlichen Bauverfahren, vorwiegend Ausbau von Infrastruktur, gerodet oder zur Rodung genehmigt. Davon wurden 1,61 ha Wald auf Fremdeigentum außerhalb Frankfurter Gemarkungen aufgeforstet. Die restlichen Flächenaufforstungen fanden oder finden rechtlich gesichert auf Frankfurter Gemarkungen oder auf städtischem Eigentum außerhalb Frankfurter Gemarkungen statt. Speziell im Bereich des Fechenheimer Mainbogens werden ab 2022 / 2023 ca. 2,4 ha Wald als Ersatz für die oben angesprochenen Eingriffe angepflanzt. Weitere 3,55 ha wurden in diesem Zeitraum zur zeitweisen Umwandlung (Infrastruktur, Gasversorgung) umgesetzt, bzw. genehmigt. Diese Flächen werden nach Beendigung der Arbeiten durch den Verursacher wieder komplett aufgeforstet. Derzeit befinden sich eine Vielzahl von großen Infrastrukturprojekten und städtischen Bebauungsplänen in diversen Planungsphasen. Zu nennen sind z.B. die RTW, der Ausbau der BAB 66 zum Riederwaldtunnel, verschiedene Raddirektverbindungen und -schnellwege, der Ausbau der Bahnstrecke Frankfurt - Mannheim, die Verbreiterung der BAB 5 und diverse städtische Bebauungspläne wie Änderungsverfahren B-Plan 683 Ä "Rebstock" oder B-Plan 902 "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung". Für diese sind weitere Waldinanspruchnahmen in unterschiedlicher Flächengröße geplant, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden können. Zu Frage 8 und 9 Die beiden Fragen werden zusammen beantwortet, da Eingriffe (Waldverluste) immer Ersatzmaßnahmen (neue Waldflächen) nach sich ziehen. - Gateway Gardens: Von 2006 bis 2020 rd. 0,91 ha gerodet. Von 2007 bis 2009 wurden 3,3 ha in Kalbach und dem Fechenheimer Mainbogen im Vorgriff als Ersatz aufgeforstet. - Verlegung der S-Bahnlinien 8 und 9 via Gateway Gardens: 2014. 4,4 ha dauerhafte Rodung und 3,2 ha zeitweise Rodung. Renaturierung (Aufschüttung mit anschließender Aufforstung) der alten Bahnstrecke (rd. 5,2 ha) läuft derzeit. - Schulstandort Westhausen: 2016 - ca. 1,8 ha zum Bau einer Schule, davon 0,19 ha ab 2022 im Fechenheimer Mainbogen aufzuforsten. 1,61 ha Ersatz als Ökokonto der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben auf einer ehemaligen Militärfläche bei Darmstadt. - DFB Akademie: 2018 - 267 m2 zum Bau der Einfahrt von der Kennedyallee. Ersatz ab 2022 im Fechenheimer Mainbogen. - Bau Leistungszentrum der Eintracht Frankfurt: 1.285 m2 zum Bau an der Otto Fleckschneise. Ausgleich unmittelbar vor Ort nach Bauende. - KZ-Gedenkstätte Mörfelden-Walldorf (auf der Gemarkung Frankfurt): 2016 - Umwandlung von 1.370 m2 Wald. Ersatz 2016 auf "Recreation Area" östlich des Flughafen, Gemarkung Zeppelinheim im Eigentum der Stadt Frankfurt. - B-Plan 683 Rebstock: 2014 - 560 m2 und 2018 - 3.862 m2 zur Umwandlung genehmigt. Aufforstung erfolgte bereits 2007 in Nieder-Eschbach als vorgreifende Maßnahme auf 1,3 ha. - Zusammenfassung Kleinstmaßnahmen: Weitere 321 m2 Waldumwandlung aus verschiedenen Verfahren seit 2015 werden ab 2022 im Fechenheimer Mainbogen ausgeglichen. - Weitere Aufforstungen seit 2012: - 1,8 ha "Recreation Area" nach Rückbau und Entsiegelung der Militäranlagen - 0,15 ha nach Rückbau Wasserwerk-Bergen Enkheim Zusammenfassend wurden seit 2012 insgesamt 7,87 ha Frankfurter Waldflächen in eine andere Nutzungsart umgewandelt. Diese stammen aus älteren und aktuellen Bauverfahren. Für einige Bauverfahren ist die vollständige Möglichkeit zur Waldrodung noch nicht ausgeschöpft. Der Großteil der forstrechtlichen Ersatzaufforstungen wird in den kommenden Jahren realisiert (Rückbau S-Bahnstrecke Gateway Gardens, diverse Ersatzaufforstungen im Fechenheimer Mainbogen, Baugebiet Leuchte, Leistungszentrum der Eintracht Frankfurt ergeben in Summe 7,73 ha). Andere Aufforstungen wurden bereits als vorgreifenden Maßnahme für geplante Eingriffe durchgeführt. Durch den Rückbau von Anlagen im und am Wald konnten insgesamt 1,95 ha Wald im Eigentum der Stadt Frankfurt aufgeforstet werden. Im Weiteren kommt eine Aufforstung am Schwanheimer Ufer aus dem Jahr 2018 mit ca. 3,2 ha hinzu. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und sind vorgreifende Ersatzaufforstungen von HessenMobil für den geplanten Ausbau der A 66 Riederwaldtunnel. Tatsächlich ist eine zeitlich nahe Umsetzung von Eingriffen und Ersatzaufforstungen auf Grund der Flächenverfügbarkeit oder aktueller Flurbereinigungsverfahren sehr selten möglich. Hierbei kommt es oft zu einer Bündelung mehrerer Maßnahmen, um einmalig größere Bereiche aufzuforsten. Zu Frage 10 Grundsätzlich gilt nach Hessischem Waldgesetz, dass alle Flächen, welche in Folge der heißen und trockenen Sommer 2018 bis 2020 kahlgeschlagen worden sind, auch wieder aufgeforstet werden müssen. Dies gilt sowohl für die Flächen im Frankfurter Stadtwald, als auch für Frankfurter Waldflächen im Taunus. Diese Flächen müssen per Gesetz wiederbewaldet werden und stellen kein Ersatzpotential als Aufforstung für anderweitige Waldrodungen dar. Zur Aufforstung geeignete Flächen sind in der Regel alle Flächen, die durch Rückbau oder Entsiegelung wieder freiwerden (Industrieanlagen, Militäranlagen, Infrastruktur, usw.) und keiner Folgenutzung (ebenfalls Bebauung, Freizeitnutzung, Landwirtschaft, etc.) unterliegen. Derzeit befinden sich im Kompensationskataster der Stadt Frankfurt am Main nur wenige tausend Quadratmeter potentielle Aufforstungsflächen, welche noch nicht für konkrete Verfahren zweckgebunden sind. Diese werden erst bei Vorliegen von Aufforstungsanträgen hinsichtlich natur- und artenschutzrechtlicher Relevanz oder landwirtschaftlicher Bedeutung durch die zuständigen Behörden geprüft. Das Ergebnis der fachlichen Prüfung spiegelt dann die tatsächliche Eignung als Aufforstungsfläche wieder. Demzufolge können derzeit keine für eine Aufforstung geeigneten Flächen benannt werden.Nebenvorlage: Antrag vom 31.12.2020, OF 1322/2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. April 2020NRNR 1163Maßnahmen für den Frankfurter StadtwaldSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 27. November 2020Sie sind hierBB 626Maßnahmen für den Frankfurter StadtwaldMagistratsbericht
- 31. Dezember 2020OFOF 1322/2Invasiv aber angepasst - Die Spätblühende TraubenkirscheOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Februar 2021VV 1937Invasiv aber angepasst - Die Spätblühende TraubenkirscheAnfrage
- 7. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 56 WochenSTST 1053Invasiv aber angepasst - Die Spätblühende TraubenkirscheStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf11 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Kenntnis)