Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?
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Bericht des Magistrats vom 30.01.2006, B 61
Betreff:
Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2005, § 10282
- A 536 und NR 2032 SPD, B 535/05 -
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat in der Fluglärmkommission die folgenden 5 Vorschläge zur Reduzierung des Fluglärms beantragt:
- Probeweise Einführung des "Steilstartverfahrens“ und Optimierung der Startverfahren
Von dieser Maßnahme erwartet der Magistrat eine Verringerung der Fluglärmbelastung unter den beiden Frankfurter Abflugrouten 07-N(kurz) und 07-N(lang). Das sind u.a. die Stadtteile Niederrad, Gutleut, Gallus, Bockenheim, Oberrad, Fechenheim und Bergen-Enkheim.
- Verlegung von Flugbewegungen der Abflugroute 07-N (lang) auf die Abflugroute 07-O nachts
Von dieser Maßnahme erwartet der Magistrat eine Verringerung der Fluglärmbelastung in den Nachtstunden für die Stadtteile Oberrad, Fechenheim und Bergen-Enkheim. Zwischen 2000 und 2004 hat sich die Anzahl der Flüge, die nachts bei Ostbetrieb über die Route 07-O nach Osten abgewickelt werden, von 6 auf 13 deutlich erhöht. Demgegenüber ist die Zahl der Nachtflüge, auf der langen Abflugroute nach Nordosten 07-N(lang), die über Frankfurter Stadtgebiet führt, von 21 auf 17 gesunken. Damit wird durch die aktuelle Entwicklung der Vorschlag der Stadt Frankfurt am Main bereits umgesetzt.
- Verlegung der Abflugroute 07-N (lang) nach Osten und Optimierung
Von dieser Maßnahme erwartet der Magistrat eine Verringerung der Fluglärmbelastung in Bergen-Enkheim.
- Gleichverteilung der Starts auf den beiden Abflugrouten 07-N(lang) und 07-N(kurz)
Seit 1995 herrscht ein Ungleichgewicht zugunsten der Route 07-N (kurz). Von dieser Maßnahme erwartet der Magistrat eine Verringerung der Fluglärmbelastung in Oberrad, Fechenheim und Bergen-Enkheim.
- Maximale Auslastung der Startbahn West bei 07-Betrieb
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat beantragt, Starts überwiegend auf der Startbahn West abzuwickeln, da diese Bahn seit ihrer Genehmigung als Hauptstartbahn vorgesehen ist und die Siedlungsentwicklungsplanung dies seither berücksichtigt. Auf der Startbahn West wurden bei Ostbetrieb in den Jahren 2000 bis 2002 deutlich mehr Flugbewegungen abgewickelt als 2003 und 2004, d.h. derzeit erfolgt keine maximale Ausnutzung der Bahnkapazität.
Neben den Vorschlägen, die der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main in die Fluglärmkommission eingebracht hat, werden ca. 75 weitere kommunale Vorschläge zur Fluglärmminderung bzw. zur Verbesserung der Information und der Transparenz in verschiedenen Arbeitsgruppen der Fluglärmkommission intensiv geprüft und bewertet. Aufgrund der Fülle der Vorschläge werden die Prüfungen einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Bisher liegen dem Magistrat keine Untersuchungsergebnisse der einzelnen Maßnahmen vor. Sobald diese vorliegen, wird der Magistrat unaufgefordert berichten. Darüber hinaus wird der Magistrat keine eigene differenzierte Einschätzung der Auswirkungen der Maßnahmen auf das Stadtgebiet von Frankfurt am Main durchführen.
Die Vorschläge zur Fluglärmminderung beziehen sich u.a. auf technische Vorschläge (z.B. Überprüfung aller Ab- und Anflugrouten, Erhöhung der Rückenwindkomponente, Änderung von Mindestüberflughöhen, Anhebung des Anflugwinkels, Verlegung des Startlaufpunktes, Verschiebung der Landeschwelle, Verteilung der Flugbewegungen auf die einzelnen Abflugrouten) und organisatorische Vorschläge (z.B. Verbesserung der Internetpräsenz, regelmäßige Berichterstattungen) und auf Vorschläge zur Einhaltung bestehender Regelungen (z.:B. Einhaltung der Ab- und Anflugrouten).
Entsprechend dem Stadtverordnetenbeschluss § 10282 wird der Magistrat zukünftig zum Jahresende jeweils über die Verhandlungen in der Fluglärmkommission (Ergebnisse, neue Vorschläge und deren Auswirkungen auf Frankfurt am Main) berichten.
Nebenvorlage: Antrag vom 26.04.2006, OF 6/16 Anregung vom 30.05.2006, OA 38
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2006Sie sind hierBB 61Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?Magistratsbericht
- 26. April 2006OFOF 6/16Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?Ortsbeiratsantrag · fwf
- 30. Mai 2006OAOA 38Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main? Bericht des Magistrats vom 30.01.2006, B 61Anregung
- 2. Oktober 2006Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1012Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf13 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und REP gegen SPD (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD, REP, FDP und BFF gegen LINKE.WASG (= Zurückweisung); bei Enthaltung GRÜNE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Annahme bei 1 Enthaltung WBE zu 2. Zu 1) CDU, SPD, fwf und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung WBE Zu 2) CDU, SPD, fwf und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung WBE Zu 3) Einstimmige Annahme Zu 4) CDU, SPD, fwf und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung WBE Zu 5) CDU, SPD, fwf und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung WBE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 61 = Kenntnis, OA 38 = Annahme) NPD und ÖkoLinX/E.L. (B 61 = Zurückweisung, OA 38 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG und FDP gegen SPD und FAG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE.WASG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, REP und NPD (B 61 = Kenntnis, OA 38 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und REP gegen SPD, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)