Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main? Bericht des Magistrats vom 30.01.2006, B 61
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Zu
- Das Steilstartverfahren kann am Frankfurter Flughafen derzeit nicht eingeführt werden, wie der Sprecher des Bundesverkehrsministeriums, Felix Stenschke, z. B. laut „Allgemeine Zeitung“ vom 17.11.2004 mitteilte, weil die Lufthansa einen zu hohen Treibstoffverbrauch befürchtet. Da der B 61 vom 30.01.2006 datiert, stellt sich die Frage, ob sich seit November 2004 für den Magistrat neue Erkenntnisse ergeben haben. Zu
- Die Bürgervereinigung gegen unnötigen Fluglärm e.V., Bergen-Enkheim, hat von Experten einen Vorschlag zur Optimierung der Abflugroute ausarbeiten lassen, mit der Lufthansa abgestimmt und von der Fraport AG die Zusage erhalten, für einen Probebetrieb die Lärmmessung auf ihre Kosten durchzuführen. Der Vertreter der Stadt Frankfurt a. M. in der Fluglärmkommission hat diesen Vorschlag übernommen und dort eingebracht (s. Anlage). In der auch für Ortsbeiräte durchgeführten Veranstaltung des Umweltamtes der Stadt Frankfurt am 20.02.2006 hat der Fluglärmschutzbeauftragte von Hessen, Georg M. Müller, vorgetragen, dass eine „Optimierung“ der Flugbewegungen auf der bestehenden Abflugroute durch zusätzliche Einführung von zwei GPS-Wegpunkte und damit die Umfliegung des Frankfurter Ostens zwar technisch möglich sei, aber an rechtlichen Bestimmungen scheitere. Er führte u. a. aus bzw. teilte dem Antragsteller im Nachhinein schriftlich mit: „Das Einfliegen von konventionell nicht eindeutig zu definierenden Wegpunkten ist nicht zulässig. Ab dem Moment des Abdrehens zu einem virtuellen Wegpunkt besteht keine Anbindung mehr an konventionelle Navigationsanlagen, es würde somit ein sogenanntes B-RNAV (Basic Area Navigation) Segment beflogen. Die Anwendung von B-RNAV in Nahverkehrsbereichen ist von dem Airspace and Navigation Team (AMT), einer Expertengruppe, die im direkten Auftrag der bei EUROCONTROL organisierten europäischen Verkehrsminister handelt, eindeutig geregelt. Eine Abflugroute muss hiernach im Anfangsteil bis zum Erreichen der Sektormindesthöhe, Mindestflughöhe (nicht definiert) bzw. Radarführungsmindesthöhe konventionell beschrieben sein, wobei die Radarführungsmindesthöhe (die niedrigste Höhe über NN, die für die Radarführung von IFR-Flügen unter Berücksichtigung der Sicherheitsmindesthöhe und der Luftraumstruktur genutzt werden kann), den individuell präzisesten Wert benennt und daher in der Bundesrepublik Deutschland zugrunde gelegt wird. Die Radarführungsmindesthöhe im Bereich der Navigationsanlage METRO VOR, in den ca. 4 NM (s 7.4 Km) nach dem Startbahnende 07L/07R abgedreht wird, beträgt 3.200 ft NN (= 976 m NN). Bei einem rechnerisch nach ICAO PANS OPS DOC 8168 anzusetzenden Mindeststeiggradienten von 200 ft/ NM (= 33m/ Km) und einer Flughafenhöhe Frankfurt Main (airport reference point) von 364 ft NN (= 111 m NN) wird deutlich, dass ein Abflugverfahren, basierend auf 2 GPS-Wegpunkten, wegen der nicht erfüllten Vorgaben nicht umsetzbar ist. Die rechtlichen Grundlagen, die eine Nutzung des Korridors in der gesamten Breite zum Zwecke der Minderung des Fluglärms verbieten, sind den §§ 25, 26 und 27a der Luftverkehrsordnung zu ent nehmen.“ Somit bleibt derzeit - bei unveränderten rechtlichen Rahmenbedingungen - nur die „Verlegung“ der Flugroute. Das wurde jedoch bisher von der Deutschen Flugsicherung (DFS) strikt abgelehnt, u. a. mit der Begründung, das erfordere eine Verlagerung der Funkstation „Metro“. Dies würde die Beschaffung eines für einen anderen oder zusätzlichen Standort geeigneten Grundstücks voraussetzen. Abgesehen von den damit verbundenen Kosten, steht ein solches Grundstück auch nicht zur Verfügung. Zudem wäre es widersinnig, jetzt in eine in Kürze völlig überholte Technik zu investieren. Zuständig für eine Verlegung wäre das Luftfahrtbundesamt, das eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen müsste. Fazit: Es gibt die Technik (GPS), die eine umweltschonende, lärmarme, andere Bevölkerungsgruppen nicht oder allenfalls kaum belastende Flugabwicklung möglich macht, jedoch stehen dieser Möglichkeit derzeit offensichtlich rechtliche Hinderungsgründe entgegen. Zu 3. und
- Die Landeshauptstädte Wiesbaden und Mainz haben gegen die im Jahr 2001 geänderten An- und Abflugrouten über ihren Stadtgebieten Klage beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH) erhoben, weil die mit den Routen verbundene Fluglärmbelastung unzumutbar sei. Die Klage ist - wie bisher alle ca. 30 bundesweit gegen Flugrouten gerichteten Klagen - gescheitert (FAZ v. 16.03.2006). Der Wiesbadener Oberbürgermeister Hildebrand Diehl hat dem vorerwähnten Pressebericht zufolge festgestellt, dass die Entscheidung des VGH deutlich mache, dass es beim Bundesgesetzgeber Handlungsbedarf gebe. Zu
- Sowohl beim Umweltamt der Stadt Frankfurt als auch bei der Lärmschutzkommission wird, wie zu erfahren war, darüber diskutiert, dass das unter Ziffer 2. genannte Navigationssystem GPS nicht ausreiche, um den Frankfurter Osten lärmschonend zu umfliegen, sondern erst die in ca. 5 Jahren zu erwartende Einführung des Systems „Galileo“ abgewartet werden müsse. Dies widerspricht allerdings den von Experten eingeholten Auskünften, darunter eines kompetenten Vertreters der Lufthansa AG. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob durch Einsatz eines anderen technischen Systems „automatisch“ die rechtlichen Hinderungsgründe entfallen würden. Anlage 1 (ca. 110 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 30.01.2006, B 61 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2006, ST 1012 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 07.06.2006 Beratungsergebnisse:
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 08.06.2006, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO
- Die Beratung der Vorlage B 61 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
- Die Beratung der Vorlage OA 38 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu
- CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu
- CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
- Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.06.2006, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO
- Die Beratung der Vorlage B 61 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
- Die Beratung der Vorlage OA 38 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu
- CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu
- CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.06.2006, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
- Die Vorlage OA 38 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu
- CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF gegen SPD (= Zurückweisung) zu
- CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (B 61 = Kenntnis, OA 38 = Annahme) NPD und ÖkoLinX/E.L. (B 61 = Zurückweisung, OA 38 = Annahme)
- Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.07.2006, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
- Die Vorlage OA 38 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu
- CDU, GRÜNE, LINKE.WASG und FDP gegen SPD und FAG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu
- CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE.WASG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF, REP und NPD (B 61 = Kenntnis, OA 38 = Annahme)
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.07.2006, TO II, TOP 46 Beschluss:
- Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
- Die Vorlage OA 38 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu
- CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und REP gegen SPD, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Zurückweisung) zu
- CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 537,
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.07.2006 Aktenzeichen: 79 3
Inhalt
Anregung vom 30.05.2006, OA 38
entstanden aus Vorlage: OF 6/16 vom 26.04.2006
Betreff:
Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main? Bericht des Magistrats vom 30.01.2006, B 61
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten,
- welche Chancen der Realisierung des "Steilstartverfahrens“ [Ziffer 1] noch bestehen, nachdem die Lufthansa und der damalige Bundesverkehrsminister Stolpe dieses abgelehnt haben;
- welche Chancen der Realisierung der Verlegung der Abflugroute 07-N (lang) oder ihrer Optimierung [Ziffer 3] auf den derzeitigen Rechtsgrundlagen eingeräumt werden;
- ob Änderungen von Gesetzes- und/oder Rechtsvorschriften für erforderlich gehalten werden, wenn ja, welche zielführenden Maßnahmen der Magistrat für angemessen hält;
- ob und wieweit der Magistrat bereit ist, sich für die Einforderung der Maßnahmen einzusetzen, ggf. gemeinsam mit den Städten Wiesbaden und Mainz;
- ob das Navigationssystem "Galileo“ - das erst in ca. 5 Jahren zur Verfügung stehen wird - oder das schon derzeit benutzte System "GPS“ zur technischen Umsetzung ausreicht, und - falls "Galileo“ eine zwingende Voraussetzung wäre - wie dann die Rechtslage einzuschätzen ist.
Begründung:
Zu 1.
Das Steilstartverfahren kann am Frankfurter Flughafen derzeit nicht eingeführt werden, wie der Sprecher des Bundesverkehrsministeriums, Felix Stenschke, z. B. laut "Allgemeine Zeitung“ vom 17.11.2004 mitteilte, weil die Lufthansa einen zu hohen Treibstoffverbrauch befürchtet. Da der B 61 vom 30.01.2006 datiert, stellt sich die Frage, ob sich seit November 2004 für den Magistrat neue Erkenntnisse ergeben haben.
Zu 2.
Die Bürgervereinigung gegen unnötigen Fluglärm e.V., Bergen-Enkheim, hat von Experten einen Vorschlag zur Optimierung der Abflugroute ausarbeiten lassen, mit der Lufthansa abgestimmt und von der Fraport AG die Zusage erhalten, für einen Probebetrieb die Lärmmessung auf ihre Kosten durchzuführen. Der Vertreter der Stadt Frankfurt a. M. in der Fluglärmkommission hat diesen Vorschlag übernommen und dort eingebracht (s. Anlage). In der auch für Ortsbeiräte durchgeführten Veranstaltung des Umweltamtes der Stadt Frankfurt am 20.02.2006 hat der Fluglärmschutzbeauftragte von Hessen, Georg M. Müller, vorgetragen, dass eine "Optimierung“ der Flugbewegungen auf der bestehenden Abflugroute durch zusätzliche Einführung von zwei GPS-Wegpunkte und damit die Umfliegung des Frankfurter Ostens zwar technisch möglich sei, aber an rechtlichen Bestimmungen scheitere. Er führte u. a. aus bzw. teilte dem Antragsteller im Nachhinein schriftlich mit: "Das Einfliegen von konventionell nicht eindeutig zu definierenden Wegpunkten ist nicht zulässig. Ab dem Moment des Abdrehens zu einem virtuellen Wegpunkt besteht keine Anbindung mehr an konventionelle Navigationsanlagen, es würde somit ein sogenanntes B-RNAV (Basic Area Navigation) Segment beflogen. Die Anwendung von B-RNAV in Nahverkehrsbereichen ist von dem Airspace and Navigation Team (AMT), einer Expertengruppe, die im direkten Auftrag der bei EUROCONTROL organisierten europäischen Verkehrsminister handelt, eindeutig geregelt. Eine Abflugroute muss hiernach im Anfangsteil bis zum Erreichen der Sektormindesthöhe, Mindestflughöhe (nicht definiert) bzw. Radarführungsmindesthöhe konventionell beschrieben sein, wobei die Radarführungsmindesthöhe (die niedrigste Höhe über NN, die für die Radarführung von IFR-Flügen unter Berücksichtigung der Sicherheitsmindesthöhe und der Luftraumstruktur genutzt werden kann), den individuell präzisesten Wert benennt und daher in der Bundesrepublik Deutschland zugrunde gelegt wird.
Die Radarführungsmindesthöhe im Bereich der Navigationsanlage METRO VOR, in den ca. 4 NM (s 7.4 Km) nach dem Startbahnende 07L/07R abgedreht wird, beträgt 3.200 ft NN (= 976 m NN). Bei einem rechnerisch nach ICAO PANS OPS DOC 8168 anzusetzenden Mindeststeiggradienten von 200 ft/ NM (= 33m/ Km) und einer Flughafenhöhe Frankfurt Main (airport reference point) von 364 ft NN (= 111 m NN) wird deutlich, dass ein Abflugverfahren, basierend auf 2 GPS-Wegpunkten, wegen der nicht erfüllten Vorgaben nicht umsetzbar ist.
Die rechtlichen Grundlagen, die eine Nutzung des Korridors in der gesamten Breite zum Zwecke der Minderung des Fluglärms verbieten, sind den §§ 25, 26 und 27a der Luftverkehrsordnung zu ent nehmen.“
Somit bleibt derzeit - bei unveränderten rechtlichen Rahmenbedingungen - nur die "Verlegung“ der Flugroute. Das wurde jedoch bisher von der Deutschen Flugsicherung (DFS) strikt abgelehnt, u. a. mit der Begründung, das erfordere eine Verlagerung der Funkstation "Metro“. Dies würde die Beschaffung eines für einen anderen oder zusätzlichen Standort geeigneten Grundstücks voraussetzen. Abgesehen von den damit verbundenen Kosten, steht ein solches Grundstück auch nicht zur Verfügung. Zudem wäre es widersinnig, jetzt in eine in Kürze völlig überholte Technik zu investieren. Zuständig für eine Verlegung wäre das Luftfahrtbundesamt, das eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen müsste.
Fazit: Es gibt die Technik (GPS), die eine umweltschonende, lärmarme, andere Bevölkerungsgruppen nicht oder allenfalls kaum belastende Flugabwicklung möglich macht, jedoch stehen dieser Möglichkeit derzeit offensichtlich rechtliche Hinderungsgründe entgegen.
Zu 3. und 4.
Die Landeshauptstädte Wiesbaden und Mainz haben gegen die im Jahr 2001 geänderten An- und Abflugrouten über ihren Stadtgebieten Klage beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH) erhoben, weil die mit den Routen verbundene Fluglärmbelastung unzumutbar sei. Die Klage ist - wie bisher alle ca. 30 bundesweit gegen Flugrouten gerichteten Klagen - gescheitert (FAZ v. 16.03.2006). Der Wiesbadener Oberbürgermeister Hildebrand Diehl hat dem vorerwähnten Pressebericht zufolge festgestellt, dass die Entscheidung des VGH deutlich mache, dass es beim Bundesgesetzgeber Handlungsbedarf gebe.
Zu 5.
Sowohl beim Umweltamt der Stadt Frankfurt als auch bei der Lärmschutzkommission wird, wie zu erfahren war, darüber diskutiert, dass das unter Ziffer 2. genannte Navigationssystem GPS nicht ausreiche, um den Frankfurter Osten lärmschonend zu umfliegen, sondern erst die in ca. 5 Jahren zu erwartende Einführung des Systems "Galileo“ abgewartet werden müsse. Dies widerspricht allerdings den von Experten eingeholten Auskünften, darunter eines kompetenten Vertreters der Lufthansa AG. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob durch Einsatz eines anderen technischen Systems "automatisch“ die rechtlichen Hinderungsgründe entfallen würden.
Anlage 1 (ca. 110 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 30.01.2006, B 61
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2006BB 61Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?Magistratsbericht
- 26. April 2006OFOF 6/16Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?Ortsbeiratsantrag · fwf
- 30. Mai 2006Sie sind hierOAOA 38Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main? Bericht des Magistrats vom 30.01.2006, B 61Anregung
- 2. Oktober 2006Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1012Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 61 = Kenntnis, OA 38 = Annahme) NPD und ÖkoLinX/E.L. (B 61 = Zurückweisung, OA 38 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG und FDP gegen SPD und FAG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE.WASG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, REP und NPD (B 61 = Kenntnis, OA 38 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und REP gegen SPD, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)