Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats befasst sich mit dem Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus in Frankfurt am Main. Es wird aufgezeigt, dass das Amt für multikulturelle Angelegenheiten jährlich zahlreiche Diskriminierungsmeldungen erhält und dass eine Sensibilisierung der Gesellschaft zu diesem Thema stattgefunden hat. Ziel ist es, die Unterstützung und Beratung für Betroffene zu verbessern.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBericht
Das Amt für multikulturelle Angelegenheiten erreichen in seiner Funktion als Antidiskriminierungsbehörde jährlich rund 500 Fragen und Hilfeersuchen. Bei etwa einem Fünftel der Meldungen ist von erhärteten Diskriminierungsmeldungen zu sprechen, bei denen eine vertiefte Bearbeitung und Vermittlungstätigkeit erforderlich ist. Durchgängig in allen Jahren bilden rassistische Beleidigungen und Schlechterbehandlung einen hauptsächlichen Inhalt von Diskriminierungsmeldungen. Dabei stehen auch Konflikte oder Missverständnisse im Hintergrund, bei denen das AmkA vermittelnd tätig wird. Meldungen über Konfliktverläufe, die zu körperlichen Verletzungen geführt haben, sind in den Jahren 2015 bis 2019 beim AmkA nicht eingegangen. Straftaten, deren Ausführung und Tatumstände darauf schließen lassen, dass der oder die Täter ihre Taten mit rechtsextremistischer, fremdenfeindlicher oder antisemitischer Motivation ausüben, werden darüber hinaus vom polizeilichen Staatsschutz verfolgt. Die in der Fragestellung genannten Begrifflichkeiten "Diskriminierungen" und "rassistisch motivierte Übergriffe" werden als Delikte so jedoch nicht erfasst und lassen sich keinen bestimmten Straftaten zuordnen. Aus personen- und datenschutzrechtlichen Gründen ist es dem Magistrat nicht möglich, "konkrete" Angaben zu Diskriminierungsmeldungen zu machen und schon gar nicht im Kontext von "Strafanzeigen". Zur Feststellung der Gründe wäre eine wissenschaftlich fundierte Auswertung der angezeigten Vorfälle und Meldungen notwendig. Eine entsprechende Auswertung müsste jedoch auch das Anzeigeverhalten der Bevölkerung (inkl. Betroffener) sowie die Kontrolltätigkeit von Sicherheitsbehörden in Betracht ziehen. Dieses kann abhängig von gesellschaftlichen Entwicklungen und Prioritätensetzungen unterschiedlich ausfallen. Eine allgemeine Bevölkerungsbefragung zu Diskriminierungserfahrungen wäre daher methodisch sinnvoller. Klar ist, dass in jüngster Zeit eine Sensibilisierung sowohl der Zivilgesellschaft wie auch von Behörden zu dem Thema "Rassismus" stattgefunden hat. Entsprechende Vorfälle werden nun verstärkt diskutiert und öffentlich gemacht. Es existieren zunehmend Unterstützungs- und Beratungsangebote für Betroffene. Angriffe auf Polizeibeamte oder andere Einsatzkräfte sind - wie viele andere gesellschaftliche Ereignisse - nicht prognostizierbar. "Rassistisch motivierte Übergriffe" richten sich i.d.R. nicht auf "Polizeibeamte und andere Einsatzkräfte", sondern auf marginalisierte Gruppen. Der Begriff "gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit" findet innerhalb der Polizeibehörden außerdem keine Anwendung. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass das Zusammenleben in Frankfurt am Main überwiegend sehr friedlich verläuft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juni 2020MM 103Frankfurt gegen Rassismus! Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus und RechtsextremismusMagistratsvortrag
- 23. Juli 2020AA 744Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus und RechtsextremismusSTVV-Anfrage · AfD
- 23. Oktober 2020Sie sind hierBB 577Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus und RechtsextremismusMagistratsbericht
- 7. November 2020AA 800Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus und RechtsextremismusSTVV-Anfrage · AfD
- 12. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 33 WochenBB 65Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus und RechtsextremismusMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen AfD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)