Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats befasst sich mit dem Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus. Es wird aufgezeigt, dass das Amt für multikulturelle Angelegenheiten jährlich zahlreiche Anfragen zu Diskriminierung erhält und dass rassistische Vorfälle in verschiedenen Lebensbereichen vorkommen. Ziel ist es, die Situation zu analysieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenBericht
Alleine das Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AmkA) erreichen in seiner Funktion als Antidiskriminierungsstelle jährlich rund 500 Fragen und Hilfeersuchen. Bei etwa einem Fünftel der Meldungen ist von Diskriminierungsmeldungen zu sprechen. Aber auch in anderen Zusammenhängen erfährt das AmkA von rassistischen Vorfällen auch im Alltag und öffentlichen Raum. Konkrete Beschwerden betreffen wiederholt Wohnungssuche und Erlebnisse in Schulen und auf der Arbeit. Um Aussagen über die Entwicklung von rassistischen Vorfällen treffen zu können, können auch Erfahrungswerte anderer Antidiskriminierungsberatungsstellen herangezogen werden. Auskunft hierüber geben dabei u.a. der Monitoring Bericht "Rechtsextremismus in Hessen" der Beratungsnetzwerk Hessen sowie die Meldestelle für rechte und rassistische Gewalt "Hessen schaut hin". Über Strafanzeigen liegen dem Magistrat keine Informationen vor. Straftaten, deren Ausführung und Tatumstände darauf schließen lassen, dass der oder die Täter ihre Taten mit rechtsextremistischer, rassistischer oder antisemitischer Motivation ausüben, werden darüber hinaus vom polizeilichen Staatsschutz verfolgt. Die in der Fragestellung genannten Begrifflichkeiten "Diskriminierungen" und "rassistisch motivierte Übergriffe" werden als Delikte so jedoch nicht erfasst und lassen sich keinen bestimmten Straftaten zuordnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Oktober 2020BB 577Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus und RechtsextremismusMagistratsbericht
- 7. November 2020AA 800Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus und RechtsextremismusSTVV-Anfrage · AfD
- 12. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenBB 65Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus und RechtsextremismusMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen AfD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Kenntnis)