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a) Das Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft b) Ehemaliges Kirchen- und Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring c) -…

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a) Das Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft b) Ehemaliges Kirchen- und Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring c) - Nutzungsplanung für das ehemalige Gemeindezentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring - Unverzügliche Sicherung des ehem

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 575

Betreff:

a) Das Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft b) Ehemaliges Kirchen- und Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring c) - Nutzungsplanung für das ehemalige Gemeindezentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring - Unverzügliche Sicherung des ehemaligen Gemeindehauses Gerhart-Hauptmann- Ring 398 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.05.2010, § 8110 - NR 820 CDU und GRÜNE, OA 642 und OA 874 OBR 8, EA 91 OBR 8, A 132 SPD, l. B 156/10 - Zwischenbericht: Mit dem Bericht B 156 vom 05.03.2010 wurde das geplante weitere Verfahren für die Liegenschaft Gerhart-Hauptmann-Ring 398 skizziert. Folgender Sachstand zeigt sich derzeit: Die Einzelgespräche mit allen Beteiligten sind insofern abgeschlossen, dass ein Rahmenplan für die möglichen künftigen Eigentumsverhältnisse entworfen werden konnte. Begleitend sind mögliche Varianten für die künftige Nutzung entwickelt worden. Diese Nutzungsvarianten werden zurzeit intensiv geprüft. Das umfasst die baurechtlichen Bedingungen (Anforderungen und Kosten des Denkmalschutzes, mögliche weitere Bebauung und Auslastung des Grundstücks) und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Annahme der möglichen Nutzungen. Leitlinie ist dabei, dass der Denkmalschutz beachtet wird und Konzepte zur nachbarschaftlichen und stadtteilbezogenen Nutzung des Gemeindezentrums verwirklicht werden können (s. a. Bericht B 156 vom 05.03.2010). Der Magistrat geht davon aus, dass im Herbst die Klärungen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der untersuchten Nutzungsvarianten beendet sind. Danach kann entschieden werden, welche mögliche Nutzung künftig realisiert wird, die nötigen vertraglichen Regelungen können dann eingeleitet werden. Die im Bericht B 156 vom 05.03.2010 dargestellte Abfolge der Schritte besitzt weiterhin Gültigkeit. Unabhängig davon wurden engagierte Bürgerinnen und Bürger bei einer Veranstaltung des Quartiersmanagements Nordweststadt über den Sachstand, die weiteren Planungen und insbesondere den Zeitpunkt der Einbeziehung der ansässigen Bürgerschaft, informiert. Der Magistrat wird über den Fortgang weiter berichten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. August 2010 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf OA 874 zurück — Anregung, beschlossen am 23. April 2009. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 8
Sitzung 46 · 16.09.2010
TO I, TOP 42
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 575 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 45 · 01.11.2010
TO I, TOP 61
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 575 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Sonstige:
NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 45 · 04.11.2010
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 575 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDP
Sonstige:
FAG (Kenntnis)Freie Wähler (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, FREIE WÄHLER und NPD (= Kenntnis)

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