Ehemaliges Kirchen- und Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring
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Neues zu Gerhart-Hauptmann-Ring per E-MailBegründung
Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten: 1. wie der Ankauf des ehemalige Kirchen- und Gemeindezentrums der evangelisch-reformierten Gemeinde am Gerhart-Hauptmann-Ring 398 aus städtischen Mitteln getätigt werden kann, 2. welche Möglichkeiten bestehen kurzfristig mit der Instandsetzung oder zumindest einer Sicherung des Gebäudes zu beginnen - bevor die Bausubstanz weiter zerstört wird, 3. wie die anschließende Erhaltung des Gebäudes gewährleistet werden kann und welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, die Stiftung Waisenhaus dazu zu bewegen, die Höhe des Erbbauzinses an die soziale Nutzung des Gebäudes anzupassen, 4. ob der Magistrat am Nutzungskonzept mit den vorhandenen Einrichtungen, den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort und der Stabsstelle "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" inzwischen weiter gearbeitet hat, 5. ob (alternativ oder ergänzend) die Umnutzung der Gebäude in eine Einrichtung für Kinder realisierbar sind und ob die dafür nötigen Umbauten mit dem Erhalt als Kulturdenkmal vereinbar sind, ob zusätzlich eine Nutzung durch Vereine und Initiativen in den vorhandenen Gebäuden stattfinden könnte. Begründung: Nach einer jahrelangen Diskussion und einer wechselnden Planungsgeschichte wurde das ehemalige Kirchen- und Gemeindezentrum der evangelisch-reformierten Gemeinde am Gerhart-Hauptmann-Ring 398 als Kulturdenkmal gemäß § 2 (1) Hessisches Denkmalschutzgesetz ausgewiesen. Diese Unterschutzstellung schafft erst die Vorraussetzung für den Erhalt dieses ehemaligen Kirchen- und Gemeindezentrums der evangelisch-reformierten Gemeinde. Es wird ausdrücklich begrüßt, dass der Magistrat den Denkmalschutz für das Gebäude unterstützt hat. Im Magistratsbericht B 257 / 2007 befürwortete der Magistrat eine generationsübergreifende Nutzung durch Vereine und Initiativen aus dem örtlichen Bereich der Nordweststadt. Voraussetzung dafür ist es, dass die im Umkreis vorhandenen vier Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche und die vorhandenen zwei Familienbildungsstätten gut in ein tragfähiges Konzept eingebunden werden. Die Stabsstelle "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" wird, diesem Bericht zufolge, über das Quartiersmanagement im Quartier Nordweststadt die Situation weiter verfolgen. In der Vorlage B 516 / 2007 berichtet der Magistrat sodann, dass Initiativen vor Ort ein Interesse an der Nutzung des leer stehenden Gebäudes angemeldet haben. Aus diesen vielseitigen Interessen ergibt sich die Chance für ein tragfähiges Nutzungskonzept in diesem ehemalige Kirchen- und Gemeindezentrum, das der Magistrat prüfen und vorantreiben möge.
Inhalt
Antrag vom 13.03.2008, NR 820
Betreff: Ehemaliges Kirchen- und Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten: 1. wie der Ankauf des ehemalige Kirchen- und Gemeindezentrums der evangelisch-reformierten Gemeinde am Gerhart-Hauptmann-Ring 398 aus städtischen Mitteln getätigt werden kann, 2. welche Möglichkeiten bestehen kurzfristig mit der Instandsetzung oder zumindest einer Sicherung des Gebäudes zu beginnen - bevor die Bausubstanz weiter zerstört wird, 3. wie die anschließende Erhaltung des Gebäudes gewährleistet werden kann und welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, die Stiftung Waisenhaus dazu zu bewegen, die Höhe des Erbbauzinses an die soziale Nutzung des Gebäudes anzupassen, 4. ob der Magistrat am Nutzungskonzept mit den vorhandenen Einrichtungen, den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort und der Stabsstelle "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" inzwischen weiter gearbeitet hat, 5. ob (alternativ oder ergänzend) die Umnutzung der Gebäude in eine Einrichtung für Kinder realisierbar sind und ob die dafür nötigen Umbauten mit dem Erhalt als Kulturdenkmal vereinbar sind, ob zusätzlich eine Nutzung durch Vereine und Initiativen in den vorhandenen Gebäuden stattfinden könnte.
Begründung: Nach einer jahrelangen Diskussion und einer wechselnden Planungsgeschichte wurde das ehemalige Kirchen- und Gemeindezentrum der evangelisch-reformierten Gemeinde am Gerhart-Hauptmann-Ring 398 als Kulturdenkmal gemäß § 2 (1) Hessisches Denkmalschutzgesetz ausgewiesen. Diese Unterschutzstellung schafft erst die Vorraussetzung für den Erhalt dieses ehemaligen Kirchen- und Gemeindezentrums der evangelisch-reformierten Gemeinde. Es wird ausdrücklich begrüßt, dass der Magistrat den Denkmalschutz für das Gebäude unterstützt hat. Im Magistratsbericht B 257 / 2007 befürwortete der Magistrat eine generationsübergreifende Nutzung durch Vereine und Initiativen aus dem örtlichen Bereich der Nordweststadt. Voraussetzung dafür ist es, dass die im Umkreis vorhandenen vier Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche und die vorhandenen zwei Familienbildungsstätten gut in ein tragfähiges Konzept eingebunden werden. Die Stabsstelle "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" wird, diesem Bericht zufolge, über das Quartiersmanagement im Quartier Nordweststadt die Situation weiter verfolgen. In der Vorlage B 516 / 2007 berichtet der Magistrat sodann, dass Initiativen vor Ort ein Interesse an der Nutzung des leer stehenden Gebäudes angemeldet haben. Aus diesen vielseitigen Interessen ergibt sich die Chance für ein tragfähiges Nutzungskonzept in diesem ehemalige Kirchen- und Gemeindezentrum, das der Magistrat prüfen und vorantreiben möge.Nebenvorlage: Anregung vom 17.04.2008, OA 642
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. März 2008 brachten CDU, GRÜNE diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 28. November 2008 mit dem Bericht B 778. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 37 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- BFolgeB 843 — Ehemaliges Kirchen- und Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring · Magistratsbericht
- BFolgeB 156 — a) Das Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft b) Ehemaliges Kirchen- und Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring c) - Nutzungsplanung für das ehemalige Gemeindezentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring - Unverzügliche Sicherung des ehem · Magistratsbericht
- BFolgeB 575 — a) Das Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft b) Ehemaliges Kirchen- und Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring c) - Nutzungsplanung für das ehemalige Gemeindezentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring - Unverzügliche Sicherung des ehem · Magistratsbericht
- BFolgeB 89 — a) Das Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft b) Ehemaliges Kirchen- und Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring c) - Nutzungplanung für das ehemalige Gemeindezentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring - Unverzügliche Sicherung des ehema · Magistratsbericht
- BFolgeB 395 — a) Das Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft b) Ehemaliges Kirchen- und Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring c) - Nutzungsplanung für das ehemalige Gemeindezentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring - Unverzügliche Sicherung des ehem · Magistratsbericht
- BFolgeB 123 — a) Das Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft b) Ehemaliges Kirchen- und Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring c) - Nutzungplanung für das ehemalige Gemeindezentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring - Unverzügliche Sicherung des ehema · Magistratsbericht
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- BFolgeB 75 — a) Das Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft b) Ehemaliges Kirchen- und Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring c) - Nutzungsplanung für das ehemalige Gemeindezentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring - Unverzügliche Sicherung des ehem · Magistratsbericht
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) NPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. NR 820: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (NR 820 und OA 642 = Annahme) NPD (NR 820 und OA 642 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF und REP gegen NPD (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, BFF und REP gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und NPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF