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a) Das Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft b) Ehemaliges Kirchen- und Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring c) -…

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a) Das Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft b) Ehemaliges Kirchen- und Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring c) - Nutzungsplanung für das ehemalige Gemeindezentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring - Unverzügliche Sicherung des ehem

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 05.03.2010, B 156

Betreff:

a) Das Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft b) Ehemaliges Kirchen- und Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring c) - Nutzungsplanung für das ehemalige Gemeindezentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring - Unverzügliche Sicherung des ehemaligen Gemeindehauses Gerhart-Hauptmann-Ring 398 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.06.2009, § 6124 - NR 820 CDU und GRÜNE, OA 642 und OA 874 OBR 8, EA 91 OBR 8, A 132 SPD, l. B 843/09 - Zwischenbericht: Für das ehemalige Gemeindezentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 398 liegen die im Betreff genannten Anfragen, Anträge und (Etat-)Anregungen durch Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und des Ortsbeirates 8 vor. Um die Übersichtlichkeit weiterhin zu gewährleisten, erfolgt eine Zusammenfassung zum Sachstand künftig in einem Bericht. Dies vorausgeschickt berichtet der Magistrat wie folgt: Auf Grund der Besonderheiten, die mit der Liegenschaft verbunden sind (Erbpachtgrundstück, Insolvenz des Eigentümers - Einsetzung eines Insolvenzverwalters, finanzielle Lasten, Denkmalschutz für das Gebäude) war in der Vergangenheit eine Situation gegeben, die eine langfristige Lösung des zusehends verwahrlosenden Grundstücks verhinderte. Vordringlich war deshalb, weitere Schäden durch Vandalismus vorzubeugen. Mit dem Insolvenzverwalter konnte erreicht werden, dass das auf dem Grundstück befindliche Gebäude gegen widerrechtliches Eindringen gesichert wird. In der Folge wurden die Außenanlagen des Grundstücks einer intensiven Säuberung unterzogen. Im Zuge dessen wurde auch der Grünbewuchs von Unkraut befreit, um das äußere Erscheinungsbild herzurichten. Durch engagierte Bürgerinnen und Bürger und den zuständigen Ortsbeirat wurden für das auf dem Gelände befindliche ehemalige Gemeindezentrum in der Vergangenheit bereits Nutzungskonzepte erarbeitet. Eine Realisierung dieser Konzepte scheiterte aber bisher an den Eigentumsverhältnissen. Die Eigentumsverhältnisse und die sich aus einer Veränderung ergebenden vertretbaren finanziellen Bedingungen stellen die größte Herausforderung bei der künftigen Nutzung dar. Der Magistrat hat in der Zwischenzeit veranlasst, dass Fachleute aus verschiedenen Dezernaten gezielt auf eine Lösung der Situation hinarbeiten, die zum Leitziel hat, sowohl die Belange des Denkmalschutzes wie auch die Nutzungsüberlegungen, die bisher erarbeitet wurden, einzubeziehen. Das weitere Verfahren gestaltet sich wie folgt:

  1. Verhandlungen mit allen an der Eigentumsfrage Beteiligten, um eine Klärung der künftigen Eigentumsverhältnisse und finanziellen Konditionen herzustellen und klare rechtliche Grundlagen zu schaffen.
  2. Auf Grundlage der geklärten Eigentumsverhältnisse und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Bedingungen werden die Rahmendaten für die künftige Nutzung erarbeitet.
  3. Die in der Vergangenheit engagierten Bürgerinnen und Bürger, die bereits Nutzungskonzepte für das Gemeindezentrum erarbeitet haben, werden in die Planungen einbezogen, ebenso wie Vertreterinnen und Vertreter des zuständigen Ortsbeirates. Derzeit befindet sich das skizzierte Vorgehen in der ersten Phase und ist von intensiven Verhandlungen und Klärung der finanziellen und rechtlichen Fragen geprägt. Diese sensible Phase des Prozesses wird in der Hauptsache in koordinierten Einzelgesprächen durchgeführt, um in der Folge alle relevanten Akteure einzubinden und die Eigentumsverhältnisse zu arrondieren. Der Magistrat wird über den Fortgang der Angelegenheit weiter berichten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. März 2010 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf OA 874 zurück — Anregung, beschlossen am 23. April 2009. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 8
Sitzung 41 · 22.04.2010
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 156 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 41 · 17.05.2010
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 156 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFreie Wähler
Sonstige:
FAG (Kenntnis)Stv. Schenk (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und Stv. Schenk (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 41 · 20.05.2010
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 156 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Sonstige:
NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)

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