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Istanbul-Konvention: Einrichtung einer Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention: Anlauf- und Koordinierungsstelle für Mädchen und Frauen einrichten

Vorlagentyp: B
102 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Frankfurt wird vorgeschlagen, um Handlungsbedarfe für Mädchen und Frauen zu identifizieren und zu adressieren. Die Koordinierungsstelle soll eine gesamtgesellschaftliche Beteiligungsstruktur schaffen und die Umsetzung evaluieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Bericht

Wie schon in B 177 vom 30.04.2021 und B 321 vom 17.09.2021 ausgeführt, wurde mit der Umsetzung der Istanbul Konvention in Frankfurt begonnen. Die Koordinierungsstelle hat zum 01.10.2021 ihre Arbeit aufgenommen. Besetzt wurde sie auf Grundlage des Beschlusses 935 vom 21.08.2020 mit zwei Teilzeitkräften (je 50%) in TVÖD 13. Die Umsetzung wird außerdem durch eine Assistenz (in Teilzeit) in TVÖD 8 unterstützt. Die Stellen wurden aus der "Stellenreserve für unvorhergesehene Aufgaben (z. B. neue gesetzliche Regelungen)" entnommen.

Auf der Grundlage einer an den Vorgaben der Istanbul Konvention orientierten Bestandsaufnahme sollen Handlungsbedarfe identifiziert und in die Umsetzung gebracht werden. Da die Umsetzung der Istanbul Konvention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, bedarf es einer Beteiligungsstruktur, die alle relevanten Dezernate, Ämter Politik, Polizei, Justiz, Beratungsstellen, Frauenhäuser u.a. umfasst. Dieser Prozess wird durch die Koordinierungsstelle vorbereitet und begleitet.

Die Umsetzung wird evaluiert und ist als permanenter Prozess zu verstehen.

Der Etatantrag 117 ist mit der Einrichtung der Koordinierungsstelle und der Besetzung der Stellen erfüllt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Februar 2020EE 117Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Istanbul-Konvention I - Einrichtung einer KoordinierungsstelleEtatantrag · LINKE.
  2. 21. Februar 2020EE 154Produktgruppe: 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen Istanbul-Konvention: Anlauf- und Koordinierungsstelle für Mädchen und Frauen einrichtenEtatantrag · FDP
  3. 11. September 2020BB 462- Istanbul-Konvention: Einrichtung einer Koordinierungsstelle - Istanbul-Konvention: Anlauf- und Koordinierungsstelle für Mädchen und Frauen einrichtenMagistratsbericht
  4. 11. Januar 2021BB 5- Istanbul-Konvention: Einrichtung einer Koordinierungsstelle - Istanbul-Konvention: Anlauf- und Koordinierungsstelle für Mädchen und Frauen einrichtenMagistratsbericht
  5. 30. April 2021BB 177- Istanbul-Konvention: Einrichtung einer Koordinierungsstelle - Istanbul-Konvention: Anlauf- und Koordinierungsstelle fû¥r MûÊdchen und Frauen einrichtenMagistratsbericht
  6. 17. September 2021BB 321- Istanbul-Konvention: Einrichtung einer Koordinierungsstelle - Istanbul-Konvention: Anlauf- und Koordinierungsstelle für Mädchen und Frauen einrichtenMagistratsbericht
  7. 4. Februar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 102 Wochen
    BB 56Istanbul-Konvention: Einrichtung einer Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention: Anlauf- und Koordinierungsstelle für Mädchen und Frauen einrichten
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 6 · 15.03.2022
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 56 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 6 · 17.03.2022
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 56 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis)

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