Produktbereich: 18 Soziales, Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant die Einrichtung einer ständigen Koordinierungsstelle zur Erhebung von Daten über Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie zur Analyse des Bedarfs an finanziellen und personellen Ressourcen. Dies geschieht im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention, die seit 2018 in Kraft ist. Ziel ist es, die Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt zu verbessern und systematisch in den städtischen Haushalt zu integrieren.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAntrag
- Gemäß Artikel 10 des "Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Gewalt sowie häuslicher Gewalt" (im Sprachgebrauch: "Istanbul-Konvention") richtet die Stadt umgehend eine ständige Koordinierungsstelle ein zur Erhebung von Daten der Gewalt an Frauen* und Mädchen* inkl. häuslicher Gewalt sowie zur finanziellen und personellen Bedarfsanalyse für entsprechende Maßnahmen i. S. d. Istanbul-Konvention.
- Für die Koordinierungsstelle wird eine Referent*innenstelle mit Vollzeit geschaffen. Sie wird aus der in der Etatvorlage M 214 / 2019 erwähnten "Stellenreserve für unvorhergesehene Aufgaben (z. B. neue gesetzliche Regelungen)" entnommen.
- Als städtische Stelle unterliegt die Referent*innenstelle dem Tarifsystem des Öffentlichen Dienstes und wird unbefristet vereinbart.
Begründung
Seit dem
- Februar 2018 ist das "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Gewalt sowie häuslicher Gewalt" ("Istanbul-Konvention") im Rang eines Bundesgesetzes in Kraft. Allerdings hat die Koalition aus CDU, SPD und Grünen seit zwei Jahren keinerlei Anstrengung unternommen, das verpflichtende Bundesgesetz umzusetzen. Der Inhalt der Konvention, die auch von Deutschland bereits 2011 in Istanbul unterzeichnet wurde, ist schon lange bekannt; ebenso die Pflichtmaßnahmen für die Kommunen. Eine bloße Beschreibung des unzulänglichen bekannten Status Quo - noch dazu ohne die Forderung von klaren Konsequenzen - wie im gemeinsamen Koalitionsantrag NR 984/19 - reicht dazu nicht aus. Bereits im Juni 2020 muss die Bundesregierung erstmals und danach ständig wiederkehrend auf der Basis der regelmäßig erhobenen Daten in den Ländern und den Kommunen dem Europarats-Überwachungsgremium GREVIO nachweisen, wie die Umsetzung der Konvention durchgeführt wurde und ob die erfolgten Maßnahmen Erfolg hatten oder nachgebessert werden muss. Bisherige Maßnahmen, welche die Stadt in der Vergangenheit durchgeführt hat, reichen dazu keinesfalls aus. Zudem sind bisherige Hilfs- und Beratungsangebote nun nicht mehr freiwillige Angebote, sondern gehören als Pflichtmaßnahme der Istanbul-Konvention planmäßig in jeden städtischen Haushalt. Um eine Systematik i. S. d. Istanbul-Konvention zu erreichen, bedarf es einer dauerhaften Datenkoordinierung mit der umfassenden Bedarfserhebung für Prävention, Bekämpfung, Fortbildung der betroffenen Berufsgruppen und weiteren Informations- und Hilfsmaßnahmen. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention geht über die Aufgaben des Frauenreferats weit hinaus und ist deshalb in der "Federführung" einem Dezernat zuzuordnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2020Sie sind hierEE 117Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Istanbul-Konvention I - Einrichtung einer KoordinierungsstelleEtatantrag · LINKE.
- 11. September 2020BB 462- Istanbul-Konvention: Einrichtung einer Koordinierungsstelle - Istanbul-Konvention: Anlauf- und Koordinierungsstelle für Mädchen und Frauen einrichtenMagistratsbericht
- 11. Januar 2021BB 5- Istanbul-Konvention: Einrichtung einer Koordinierungsstelle - Istanbul-Konvention: Anlauf- und Koordinierungsstelle für Mädchen und Frauen einrichtenMagistratsbericht
- 30. April 2021BB 177- Istanbul-Konvention: Einrichtung einer Koordinierungsstelle - Istanbul-Konvention: Anlauf- und Koordinierungsstelle fû¥r MûÊdchen und Frauen einrichtenMagistratsbericht
- 17. September 2021BB 321- Istanbul-Konvention: Einrichtung einer Koordinierungsstelle - Istanbul-Konvention: Anlauf- und Koordinierungsstelle für Mädchen und Frauen einrichtenMagistratsbericht
- 4. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 102 WochenBB 56Istanbul-Konvention: Einrichtung einer Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention: Anlauf- und Koordinierungsstelle für Mädchen und Frauen einrichtenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt