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Verzögerte Fertigstellung des Neubaus für das Klinikum Höchst

Vorlagentyp: B
135 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 22.02.2019, B 56

Betreff: Verzögerte Fertigstellung des Neubaus für das Klinikum Höchst Vorgang: A 416/18 AfD Frage 1: Zu welchem Zeitpunkt wurde die Übergabe des Neubaus vertraglich vereinbart: im 2. Quartal 2019, wie im Bericht B 61 ausgeführt oder im Oktober 2019, wie von der Presse berichtet? Der von der Zentralen Errichtungsgesellschaft mbH 2016 abgeschlossene Generalunternehmervertrag sieht eine Gesamtfertigstellungstermin im 2. Quartal 2019 vor, der mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH Ende Januar 2018 auf den 15. Oktober 2019 verlängert wurde. Frage 2: Falls die Übergabe für den Oktober 2019 vereinbart wurde: wann und in welcher Form hat der Magistrat die Stadtverordneten darüber informiert, dass der im Bericht B 61 genannte Termin - 2. Quartal 2019 - nicht mehr aktuell ist? Seit der Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat der Kliniken Frankfurt Main Taunus von Ende Januar 2018 wird der neue Fertigstellungstermin in allen Verlautbarungen genannt. Frage 3: Mit welchem Übergabezeitpunkt rechnet der Magistrat nach aktuellem Stand? Rechtlich gesehen hat der vertraglich festgelegte Gesamtfertigstellungstermin Bestand. Ob und ggf. in welchem Umfang die nunmehr vom Generalunternehmer angekündigte Bauzeitverlängerung um ca. 1 Jahr Platz greift, ist einer Klärung zwischen der Zentralen Errichtungsgesellschaft und dem Generalunternehmer vorbehalten. Frage 4: Welche Nachteile - z.B. zusätzliche Kosten - entstehen dem Klinikum bzw. der Stadt Frankfurt durch die Verzögerung der Fertigstellung? Die Frage lässt sich derzeit nicht valide beantworten. Zu erwarten wären ggf. finanzielle Auswirkungen im Hinblick auf die Kosten von Projektsteuerung und Bauoberleitung sowie im Bereich von Instandhaltungen und Energiekosten im alten Bettenhochhaus. Frage 5: Seit welchem Zeitpunkt hat der Magistrat Kenntnis davon, dass der vereinbarte Übergabetermin nicht eingehalten werden kann? Die Fragestellerin wird auf die Antwort der 27. Fragestunde zur Frage Nr. 1624 vom 13.12.2018 verwiesen. Frage 6: Wodurch bzw. von wem erhielt der Magistrat erstmals Kenntnis von der voraussichtlichen Verzögerung der Fertigstellung? Auch hier wird auf die Antwort der 27. Fragestunde zur Frage Nr. 1624 vom 13.12.2018 verwiesen. Frage 7: Was sind die Gründe für die nunmehr eingetretene Verzögerung? Die Klärung dieser Frage obliegt der Zentralen Errichtungsgesellschaft mbH als Tochterunternehmen der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH und kann derzeit noch nicht beantwortet werden. Sie ist Gegenstand der Gespräche und Verhandlungen mit dem Generalunternehmer. Frage 8: Wer ist Vertragspartner (Bauherr) des Generalunternehmers, der den Neubau ausführt? Auf den Magistratsvortrag M 99 vom 30.04.2009 (Beschluss § 6048 vom 04.06.2009) wird verwiesen. Frage 9: Mit welchen konkreten Strafen - z.B. Zahlung einer Konventionalstrafe - ist die verzögerte Fertigstellung des Neubaus bewährt? Siehe Antwort zu Frage 10. Frage 10: Falls mit dem Generalunternehmer eine Konventionalstrafe vereinbart wurde: wie ist die konkrete Ausgestaltung der entsprechenden vertraglichen Bestimmung, d.h. unter welchen Bedingungen wird diese Konventionalstrafe fällig? Nach Angaben der Zentralen Errichtungsgesellschaft mbH gilt für die schuldhafte Überschreitung der Zwischentermine und/oder des Gesamtfertigstellungstermins eine Vertragsstrafe von 0,1 % der Nettoauftragssumme pro Tag des Verzugs, die maximal 5 % der Nettoauftragssumme betragen kann. Frage 11: Hat der Vertragspartner angesichts der zu erwartenden Verzögerung signalisiert, dass er die Konventionalstrafe in der vom Magistrat angegebenen Höhe entrichten wird oder ist in dieser Hinsicht ein Rechtsstreit zu erwarten? Nein. Die Frage nach der Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung lässt sich in der gegenwärtigen Verhandlungssituation zwischen der Zentralen Errichtungsgesellschaft mbH und dem Generalunternehmer nicht beantworten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Februar 2017BB 61Kostenexplosion beim Bau des Klinikums HöchstMagistratsbericht
  2. 29. November 2018AA 416Verzögerte Fertigstellung des Neubaus für das Klinikum HöchstSTVV-Anfrage · AfD
  3. 22. Februar 2019Sie sind hier
    BB 56Verzögerte Fertigstellung des Neubaus für das Klinikum Höchst
    Magistratsbericht
  4. 13. März 2019AA 465Verzögerungen bei der Fertigstellung des Neubaus des Klinikums HöchstSTVV-Anfrage · AfD
  5. 20. September 2019Antwort des Magistrats · nach 135 WochenBB 346Verzögerungen bei der Fertigstellung des Neubaus des Klinikums HöchstMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 6
Sitzung 30 · 26.03.2019
TO I, TOP 50
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 56 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 30 · 16.05.2019
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 56 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Sonstige:
Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)

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