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Verzögerungen bei der Fertigstellung des Neubaus des Klinikums Höchst

Vorlagentyp: AAfD
30 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Inhalt

Anfrage vom 13.03.2019, A 465

Betreff: Verzögerungen bei der Fertigstellung des Neubaus des Klinikums Höchst Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 13.06.2019 Mit dem Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung B 56 vom 22.02.2019 wurde die Anfrage A 416 vom 29.11.2018 beantwortet. Gegenstand der Anfrage war die verzögerte Fertigstellung des Neubaus für das Klinikum Höchst. Der Magistrat führte in seinem Bericht aus, dass in dem von der Zentralen Errichtungsgesellschaft mbH 2016 mit dem Generalunternehmer abgeschlossene Vertrag ein Gesamtfertigstellungstermin im 2. Quartal 2019 vereinbart wurde. Dieser sei dann mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH Ende Januar 2018 auf den 15.10.2019 verlängert worden. Dieser Beschluss sei dann "in allen Verlautbarungen genannt" worden. Der aktuell vorgesehene Fertigstellungstermin ist dem Magistrat derzeit nicht bekannt. Ebenso ist dem Magistrat nicht bekannt, welche nachteiligen - v.a. finanziellen - Auswirkungen diese Verzögerung haben wird. Der Magistrat führt weiterhin aus, dass für die schuldhafte Überschreitung der Zwischentermine und/oder des Gesamtfertigstellungstermins eine Vertragsstrafe von 0,1 % der Nettoauftragssumme pro Tag des Verzugs vereinbart wurde, die auf maximal 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt wurde. Im Ergebnis bedeutet dies, dass bei einer Überschreitung des Fertigstellungstermins von mehr als 50 Tagen keine Vertragsstrafe fällig wird. Weiterhin ist die Vertragsstrafe nur für den Fall einer schuldhaften Überschreitung des Termins vereinbart. Dies bedeutet, dass der Unternehmer bei jeder Überschreitung versuchen wird, ein eigenes schuldhaftes Verhalten abzustreiten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Aus welchen Gründen wurde nach Abschluss des Vertrages zwischen der Zentralen Errichtungsgesellschaft mit dem Generalunternehmer der dort vereinbarte Fertigstellungstermin um ein halbes Jahr verschoben?
  2. Auf wessen Initiative ging diese Verschiebung aus?
  3. Wurde im Zusammenhang mit dieser Terminverschiebung eine Gegenleistung des Generalunternehmers vereinbart?
  4. Falls 3. unzutreffend: warum nicht ?
  5. In welchen "Verlautbarungen" wurde diese Terminverschiebung - insbesondere gegenüber den Stadtverordneten - kommuniziert?
  6. Von welchen nachteiligen Auswirkungen - und insbesondere Kosten für die Stadt Frankfurt - geht der Magistrat von der derzeit absehbaren Verzögerung aus, insbesondere unter dem Aspekt, dass die vereinbarte Vertragsstrafe begrenzt wurde?
  7. Geht der Magistrat davon aus, dass der Generalunternehmer versuchen wird, die Verzögerung der Fertigstellung nicht dem eigenen Verschulden zuzuordnen, sondern andere Gründe - z.B. höhere Gewalt - vorzuschieben?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Februar 2019BB 56Verzögerte Fertigstellung des Neubaus für das Klinikum HöchstMagistratsbericht
  2. 13. März 2019Sie sind hier
    AA 465Verzögerungen bei der Fertigstellung des Neubaus des Klinikums Höchst
    STVV-Anfrage · AfD
  3. 20. September 2019Antwort des Magistrats · nach 30 WochenBB 346Verzögerungen bei der Fertigstellung des Neubaus des Klinikums HöchstMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 32 · 22.08.2019
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 465 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION

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