Kostenexplosion beim Bau des Klinikums Höchst
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 17.02.2017, B 61
Betreff: Kostenexplosion beim Bau des Klinikums Höchst Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.01.2017, § 923 - A 150/17 FDP - 1. Aus welchen Gründen hat der Magistrat bisher davon abgesehen, die Stadtverordneten hinreichend über die absehbaren zusätzlichen Kosten frühzeitig und umfassend und somit über das tatsächlich zu erwartende Kostenvolumen zu informieren? Der Magistrat hat die Stadtverordnetenversammlung in jedem Stadium rechtzeitig und konkret über die Entwicklung der Kosten für den Ersatzneubau informiert. Die im Zeitraum 2010 bis 2015 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Finanzierungsvorlagen betrafen stets ausschließlich den
- Bauabschnitt, den Ersatzneubau für das Bettenhochhaus. Über die Projekt- und Ausgabenentwicklung wurde mehrfach und immer dann informiert, wenn die Planungen fortgeschrieben oder vertieft wurden. Vortrag des Magistrats vom 31.05.2010 (M 110) (173 Mio. € grobe Kostenschätzung), Vortrag des Magistrats vom 09.12.2011 (M 266) (197 Mio. € fortgeschriebene Kostenschätzung); Vortrag des Magistrats vom 16.01.2015 (M 7) (236,7 Mio. € Kostenberechnung auf aktuellem Preisstand 2014) Im Vorfeld und in Vorbereitung der Einbringung des Vortrags des Magistrats vom 20.01.2017 (M 19) hat der Magistrat die Ausgabensteigerung für den Ersatzneubau im Umfang von 26,5 Mio. € umgehend im Finanzcontrolling-Bericht Januar-August 2016 (B 287 vom 11.11.2016) angezeigt. Zwischen den o. g. Magistratsvorlagen und dem o. g. Finanzcontrolling-Bericht hat der Magistrat über eingegangene Investitionsverpflichtungen, jenseits des Ersatzneubaus, im Rahmen der Gründung des Klinikverbundes mit dem Main-Taunus-Kreis (Vortrag des Magistrats vom 13.12.2015 (M 188)) hingewiesen. 2. Was hat den Magistrat dazu bewogen, die bis 2019 absehbaren jährlichen Baukostensteigerungen von zwei Prozent wider besseres Wissen nicht in den entsprechenden Bau- und Finanzierungsvorlagen zu berücksichtigen? Gegenstand von Bau-/Finanzierungsvorlagen ist es, der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die Freigabe von Baumitteln den jeweils aktuellen, geprüften Stand der Kostenberechnung zugrunde zu legen. Die Kostenberechnung wird sodann durch das Ausschreibungsergebnis konkretisiert und der Marktpreis ermittelt. Soweit sich hiernach Abweichungen von den Werten der Bau-/Finanzierungsvorlage ergeben, sind entsprechend den maßgeblichen Regelungen weitere Vorlagen einzubringen. Das Ausschreibungsergebnis für den Ersatzneubau gibt die Kalkulation des Generalunternehmers bis zum Bauende 2019 wieder. Sie lässt sich im Kern durch eine Preisdynamisierung über die Bauzeit plausibilisieren, wie die Prüfung der Angemessenheit und Marktkonformität des Angebots ergeben hat. 3. Wie kommentiert der Magistrat Vorwürfe, die Kämmerei habe sich geweigert, die Baukostensteigerungen in die Kalkulation einzubeziehen? Bau-/Finanzierungsvorlagen des Magistrats werden regelmäßig von den zuständigen Fachdezernaten auf Basis von Kostenberechnungen entworfen. Sodann erfolgt eine Prüfung durch die zu beteiligenden Zentralämter. Die Stadtkämmerei nimmt weder Einfluss auf die Höhe der in Bau-/Finanzierungsvorlagen gemachten Angaben zum Investitionsvolumen noch auf die Angaben zu Baukostensteigerungen. Anderslautende oder missverständliche Angaben in der Öffentlichkeit werden vom Magistrat nicht geteilt. 4. Welche weiteren Kosten werden voraussichtlich für die weiteren Bauabschnitte noch folgen, die bisher in der Kalkulation keine Berücksichtigung gefunden haben? Wie im Vortrag des Magistrats vom 20.01.2017 (M 19) dargelegt wird das Investitionsvolumen für den
- Bauabschnitt, von der Zentralen Errichtungsgesellschaft mbH (ZEG) auf rund 44,9 Mio. € inkl. Planungskosten geschätzt. Nach Freigabe der beantragten Planungsmittel (4,1 Mio. €) werden die vorliegenden Entwurfsplanungen und Kostenschätzungen zu baureifen Planungen mit Kostenberechnungen weiter detailliert, die sich im Rahmen des Vergabeverfahrens weiter konkretisieren. Wie bereits im Vortrag des Magistrats vom 13.12.2015 (M 188) skizziert ist ein weiterer,
- Bauabschnitt, mit dem Neubau von Gebäudeflächen für Psychiatrie und Geriatrie sowie einem Parkhaus vorgesehen. Derzeit sind in Bezug auf das Investitionsvolumen und dessen Finanzierung (ggf. durch Beteiligung Dritter) noch keine belastbaren Aussagen möglich. (vgl. Vortrag des Magistrats vom 20.01.2017 (M 19), D - Kosten, Ziffer 3 Folgeinvestitionen). 5. Welche möglichen Auswirkungen werden die erheblichen Mehrkosten auf die bevorstehende Fusion mit den Main-Taunus-Kliniken haben? Die Stadt Frankfurt am Main hat sich im Rahmen des Klinikverbundes zu einer umfassenden Bezuschussung von Investitionsmaßnahmen verpflichtet. Wie bereits im Vortrag des Magistrats vom 13.12.2015 (M 188) ausgeführt, gehen positive wie negative Abweichungen bei den Investitionsvorhaben zu Gunsten oder zu Lasten der Stadt. Entsprechend haben erhöhte Investitionen keine Auswirkungen auf den Verbund. Im Gegenteil rechnet der Verbund mit positiven Effekten für den Betrieb und die Attraktivität des Standortes Höchst. 6. Wie sieht der aktuelle Zeitplan des Neubaus aus? Wie ist sichergestellt, dass dieser bis 2019 bezugsfertig sein? Der Vertrag mit dem Generalunternehmer sieht eine Übergabe des Ersatzneubaus im 2. Quartal 2019 vor. Die stringente Umsetzung der Festlegungen im Vertrag wird konsequent verfolgt. So kontrollieren der Projektsteuerer und die Bauoberleitung wöchentlich den Bauablauf und können Abweichungen vom Bauzeitenplan des Generalunternehmers frühzeitig erkennen und verhindern. Darüber hinaus wird in einem monatlichen Statusbericht der Baufortschritt dargestellt und die Entwicklung der Baumaßnahme prognostiziert. Aktuell ist der Zeitplan des Neubaus im "Soll". 7. Aus welchem Grund hat der Gesundheitsdezernent über die abermalige Kostensteigerung auf mindestens 286 Mio. Euro nicht bereits in der Sitzung des Sozialausschusses am 19.01.2017 berichtet? Wie bereits erläutert hat der Magistrat im Vorfeld und in Vorbereitung der Einbringung der aktuellen Vorlage die Ausgabensteigerungen für den Ersatzneubau im Umfang von 26,5 Mio. € in seinem Finanzcontrolling-Bericht Januar bis August 2016 angezeigt. Ausweislich des aktuellen Vortrags des Magistrats vom 20.01.2017 (M 19) summiert sich das Investitionsvolumen für den Ersatzneubau auf 263,1 Mio. €. Es ist darüber hinaus üblich, dass der Magistrat zunächst über zusätzliche neue Projektteile berät, bevor dazu in den Ausschüssen berichtet und beschlossen wird. 8. Welche Maßnahmen und Veränderungen in seinem Handeln gedenkt der Magistrat zu ergreifen, um die Stadtverordneten und die Öffentlichkeit künftig frühzeitig über Kostenentwicklungen bei Investitionsprojekten zu informieren? Das durch die Stadtverordnetenversammlung initiierte Investitionscontrolling erscheint auch weiterhin geeignet, eine frühzeitige Information der Stadtverordnetenversammlung und der Öffentlichkeit herzustellen. 9. Welche Konsequenzen zieht der Magistrat aus der Kostenexplosion beim Klinikum Höchst für die Steuerung künftiger Projekte? Wie unter 6. dargelegt wurde für dieses Projekt ein branchenübliches Projektmanagement mit einer Bauoberleitung, einer Projektsteuerung, einem Projektcontrolling und einem (rechtlichen) Claim-Management zur Steuerung etabliert. Dem Magistrat liegen keine Erkenntnisse über Steuerungsdefizite im Projekt vor. 10. Welche personellen Konsequenzen wird das bewusste Verschweigen der sich abzeichnenden Kostenentwicklung beim Klinikum haben? Gegenüber dem Magistrat wurde von den Verantwortlichen nichts verschwiegen. Das gilt, wie dargelegt, auch für den Magistrat gegenüber der Stadtverordnetenversammlung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Januar 2017AA 150Kostenexplosion beim Bau des Klinikums HöchstSTVV-Anfrage · FDP
- 17. Februar 2017Sie sind hierBB 61Kostenexplosion beim Bau des Klinikums HöchstMagistratsbericht
- 29. November 2018AA 416Verzögerte Fertigstellung des Neubaus für das Klinikum HöchstSTVV-Anfrage · AfD
- 22. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 108 WochenBB 56Verzögerte Fertigstellung des Neubaus für das Klinikum HöchstMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen AfD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)