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Verzögerte Fertigstellung des Neubaus für das Klinikum Höchst

Vorlagentyp: AAfD
105 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Inhalt

Anfrage vom 29.11.2018, A 416

Betreff: Verzögerte Fertigstellung des Neubaus für das Klinikum Höchst Die Medien berichteten am 22.11.2018 über nunmehr bekannt gewordene Verzögerungen beim Neubau des Klinikums Höchst. Die Übergabe des Neubaus war - lt. Bericht B 61 des Magistrats vom 17.02.2017 - ursprünglich für das 2. Quartal 2019 geplant und mit dem Generalunternehmer vertraglich vereinbart worden, laut Presseberichten jedoch erst für den Oktober 2019. Diese Übergabe soll nunmehr voraussichtlich erst im Lauf des Jahres 2020 erfolgen. Die FNP berichtete, dass die Verzögerung bei den auf der Baustelle tätigen Handwerkern bereits seit längerem bekannt war, von der Klinikleitung jedoch auch auf Anfrage immer bestritten wurde. Erst am 21.11.2018 habe diese zugegeben, dass es zu erheblichen Verzögerungen kommen würde. Der Generalunternehmer für den Neubau des Klinikums habe gegenüber dem Bauherrn "eine Bauzeitverlängerung angezeigt, die nach jetzigem Kenntnisstand eine Fertigstellung des Gebäudes erst in 2020 ermöglicht". Als Ursachen der Verzögerung wird die allgemeine Situation auf dem Bausektor angegeben, teilweise auch Fehler beim Verlegen von Leitungen. Der zuständige Gesundheitsdezernent führte hierzu aus, dass die Verzögerung Geld kosten würde, der Vertrag mit dem Generalunternehmer sei jedoch mit entsprechenden Strafen bewehrt, falls die Übergabe nicht zeitgerecht erfolgt - nach Presseberichten 200.000 Euro pro Tag. Der Dezernent hatte dagegen im zuständigen Ausschuss auf Anfrage immer wieder behauptet, im Vertrag keine Konventionalstrafe für Verzögerungen bei der Fertigstellung vereinbart zu haben. Dies war auch der Grund, dass die AfD-Fraktion im Römer am 08.03.2017 mit dem Antrag NR 273 gefordert hatte, den Magistrat zu beauftrage, mit dem Generalunternehmer für den Neubau des Klinikums Höchst eine Konventionalstrafe für den Fall zu vereinbaren, dass der Neubau nicht zum vereinbarten Termin fertiggestellt wird. Der Antrag wurde in der 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 von fast allen Fraktionen abgelehnt (§ 1225). Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Übergabe des Neubaus vertraglich vereinbart: im
  2. Quartal 2019, wie im Bericht B 61 ausgeführt oder im Oktober 2019, wie von der Presse berichtet?
  3. Falls die Übergabe für den Oktober 2019 vereinbart wurde: wann und in welcher Form hat der Magistrat die Stadtverordneten darüber informiert, dass der im Bericht B 61 genannte Termin -
  4. Quartal 2019 - nicht mehr aktuell ist?
  5. Mit welchem Übergabezeitpunkt rechnet der Magistrat nach aktuellem Stand?
  6. Welche Nachteile - z.B. zusätzliche Kosten - entstehen dem Klinikum bzw. der Stadt Frankfurt durch die Verzögerung der Fertigstellung?
  7. Seit welchem Zeitpunkt hat der Magistrat Kenntnis davon, dass der vereinbarte Übergabetermin nicht eingehalten werden kann?
  8. Wodurch bzw. von wem erhielt der Magistrat erstmals Kenntnis von der voraussichtlichen Verzögerung der Fertigstellung?
  9. Was sind die Gründe für die nunmehr eingetretene Verzögerung?
  10. Wer ist Vertragspartner (Bauherr) des Generalunternehmers, der den Neubau ausführt?
  11. Mit welchen konkreten Strafen - z.B. Zahlung einer Konventionalstrafe - ist die verzögerte Fertigstellung des Neubaus bewährt?
  12. Falls mit dem Generalunternehmer eine Konventionalstrafe vereinbart wurde: wie ist die konkrete Ausgestaltung der entsprechenden vertraglichen Bestimmung, d.h. unter welchen Bedingungen wird diese Konventionalstrafe fällig?
  13. Hat der Vertragspartner angesichts der zu erwartenden Verzögerung signalisiert, dass er die Konventionalstrafe in der vom Magistrat angegebenen Höhe entrichten wird oder ist in dieser Hinsicht ein Rechtsstreit zu erwarten?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Februar 2017BB 61Kostenexplosion beim Bau des Klinikums HöchstMagistratsbericht
  2. 29. November 2018Sie sind hier
    AA 416Verzögerte Fertigstellung des Neubaus für das Klinikum Höchst
    STVV-Anfrage · AfD
  3. 22. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 105 WochenBB 56Verzögerte Fertigstellung des Neubaus für das Klinikum HöchstMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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