Künftige Nutzung des ehemaligen Geländes der US-Streitkräfte an der Gaugrafenstraße
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- Bebauungsplan Nr. 949 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 2 - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB24.11.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
- Bebauungsplan B 942 und Berufsschulcampus West voranbringen05.11.2025 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Bebauungsplan Nr. 946 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 - hier: Aufstellungsbeschluss § 2 (1) BauGB08.11.2024 · M (Vortrag des Magistrats)
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Bericht des Magistrats vom 15.06.2001, B 486
Betreff:
Künftige Nutzung des ehemaligen Geländes der US-Streitkräfte an der Gaugrafenstraße
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2000, § 7424
- OA 1647 OBR 7 -
Zu 1.:
Auf Anfrage bei dem für umwelttechnische Untersuchungen auf Liegenschaften des Bundes zuständigen Staatsbauamt wurde dem Magistrat mitgeteilt, dass derzeit vertiefende Untersuchungen auf dem Standort durchgeführt werden.
Bezüglich der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen unterliegt die Liegenschaft als stillgelegter militärischer Standort den Regelungen des Altlastenrechts. Zuständige Behörde für die Anordnung von Sanierungsmaßnahmen ist hier die Altlastenbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Ergebnisse der vertiefenden Untersuchungen erhält die Altlastenbehörde im Rahmen des für die Liegenschaft bereits anhängigen Altlastenverfahrens zur weiteren Veranlassung zur Kenntnis.
Zu 2.:
Das Gelände ist größtenteils im Bebauungsplan als Industriegebiet festgesetzt. Es ist städtebaulich vertretbar, hier auch weniger störende Nutzungen im Sinne eines Gewerbegebietes zuzulassen.
Die verkehrliche Erschließung kann nur über die Eschborner Landstraße und Gaugrafenstraße erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Juni 2001 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf OA 1647 zurück — Anregung, beschlossen am 17. Oktober 2000. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)