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Künftige Nutzung des ehemaligen Geländes der US-Streitkräfte an der Gaugrafenstraße

Vorlagentyp: B
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Bericht des Magistrats vom 06.12.2004, B 766

Betreff:

Künftige Nutzung des ehemaligen Geländes der US-Streitkräfte an der Gaugrafenstraße

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2000, § 7424

- OA 1647 OBR 7, l. B 285/04 -

Zu 1:

Nach Auskunft des Hessischen Baumanagements (ehem. Staatsbauamt) wurden zwischenzeitlich die noch ausstehenden vertiefenden Boden- und Grundwasseruntersuchungen auf dem Standort durchgeführt. Zur Belastungssituation des Standorts wurde mitgeteilt, dass vorhandene Bodenbelastungen technisch im Zuge späterer Baumaßnahmen sanierbar sind. Eine Grundwasserbelastung geht offensichtlich von den Bodenbelastungen des Standorts nicht aus, anzunehmen ist jedoch, dass dem Standort belastetes Grundwasser zuströmt.

Die Untersuchungsergebnisse selbst liegen dem Magistrat nicht vor. Der Standort unterliegt als ehemalige militärische Liegenschaft den Regelungen des Altlastenrechts. Verfahrenszuständige Behörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt, ihr obliegt die fachliche Bewertung der Untersuchungsergebnisse als auch die Formulierung des erforderlichen Sanierungsumfangs.

Zu 2:

Das Gelände ist im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt und im Bebauungsplan NW 24a Nr. 1 als Industriegebiet festgesetzt.

Im neu beschlossenen Gewerbeflächenentwicklungsprogramm vom Mai diesen Jahres ist das Gelände als GE/GI – Fläche für klassische Gewerbenutzungen vorbehalten. Für solche Nutzungen ist die vorhandene Erschließung über die Eschborner Landstraße ausreichend.

Die Nutzung des Geländes als Wohngebiet scheidet aus, da hier eine Insellage mit umgebenden Gewerbegebieten und der Autobahn im Westen entstehen würde.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Dezember 2004 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf OA 1647 zurück — Anregung, beschlossen am 17. Oktober 2000. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 7
Sitzung 37 · 11.01.2005
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 766 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün
Sitzung 39 · 10.02.2005
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 766 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Sonstige:
FAG (Kenntnis)REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 39 · 14.02.2005
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 766 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAGREP
Sonstige:
FDP (Kenntnis)PDS (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FAG und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und PDS (= Kenntnis)

Wirtschaftsausschusses
Sitzung 38 · 15.02.2005
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 766 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Sonstige:
REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)

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