Sossenheim: Wie plant der Magistrat die Verkehrssituation in der Westerbachstraße (im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße) zu verbessern?
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Gaugrafenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.11.2025.
- Bebauungsplan Nr. 949 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 2 - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB24.11.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
- Bebauungsplan B 942 und Berufsschulcampus West voranbringen05.11.2025 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Bebauungsplan Nr. 946 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 - hier: Aufstellungsbeschluss § 2 (1) BauGB08.11.2024 · M (Vortrag des Magistrats)
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Bericht des Magistrats vom 29.10.2018, B 346
Betreff: Sossenheim: Wie plant der Magistrat die Verkehrssituation in der Westerbachstraße (im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße) zu verbessern? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.06.2018, § 2869 - OA 254/18 OBR 6 - Zu 1. a) und b) Die Westerbachstraße stellt zwischen der Autobahnanschlussstelle Frankfurt-Rödelheim an der A 648 und der Gaugrafenstraße eine wichtige Verbindung zwischen dem übergeordneten Straßennetz und den Siedlungsflächen im östlichen Sossenheim sowie im westlichen Rödelheim dar. Beim Ausbau der Straße in der jetzigen Form war die Entwicklung der Verkehrsbelastung, wie sie sich heute darstellt, noch nicht genau prognostizierbar. Die absehbar zunehmende verkehrliche Bedeutung ist aber bereits seinerzeit durch einen entsprechend breiten Ausbauquerschnitt gewürdigt worden. Die Fahrbahnbreite von rd. 13 m erlaubt im Prinzip eine vierstreifige Verkehrsführung des Kraftfahrzeugverkehrs. Die anfänglich relativ geringe Verkehrsbelastung erlaubte jedoch eine zweistreifige Verkehrsführung und die Anlage von Parkstreifen. Erste Anpassungen an die sich ändernde Verkehrssituation ergaben sich aus dem Ausbau des Knotenpunktes Westerbachstraße/Wilhelm-Fay-Straße. Zuletzt wurde auch der Knotenpunkt der Westerbachstraße mit der östlichen Rampe der AS Rödelheim und der Betzdorfer Straße an die sich ändernden verkehrlichen Anforderungen angepasst. Frühere Überlegungen zu einer leistungsfähigkeitssteigernden Umgestaltung des ganzen Streckenabschnitts der Westerbachstraße wurden aus unterschiedlichen Gründen immer wieder zurückgestellt. Angesichts der dynamischen Siedlungs- und Verkehrsentwicklung im Bereich Sossenheim, Rödelheim und Eschborn ist absehbar, dass auch eine leistungsfähig umgestaltete Westerbachstraße allein die steigende Verkehrsnachfrage nicht auf Dauer zufriedenstellend bewältigen kann. Ziel der Gesamtverkehrsplanung ist daher zusätzlich ein Ausbau der Verknüpfungen der Hauptverkehrsstraßen in diesem Bereich mit dem Autobahnnetz. Der prioritären Zielvorstellung, das Hauptverkehrsstraßennetz noch stärker an das Autobahnnetz anzubinden, sind durch die dichte Knotenpunktabfolge im Autobahnnetz und der hohen Belastung der Autobahnen ausgesprochen enge Grenzen gesetzt. Mit einer zusätzlichen Anbindung an die Autobahnen sind dabei nicht nur Chancen für eine verbesserte äußere Erschließung verbunden, sondern auch Risiken, gebietsfremden Durchgangsverkehr auf das nachgeordnete Netz zu ziehen. Sämtliche Maßnahmen sind daher mit besonderer Sorgfalt zu prüfen und in enger Abstimmung mit der Autobahnverwaltung zu planen. Aus dem Bundesverkehrswegeplan heraus hat die Autobahnverwaltung die vordringliche Aufgabe, das Nordwestkreuz - die Verknüpfung aus A 5, A 66 und L 3005 (Lorscher Straße) - leistungsfähig auszubauen. Der Magistrat hat im Vorfeld aus einer Machbarkeitsstudie heraus einen Vorschlag zur besseren Anbindung der Lorscher Straße in und aus Richtung Rödelheim in diesen Planungsprozess eingebracht. Inwiefern dieser Lösungsansatz auch bei einem grundlegenden Umbau des Nordwestkreuzes Berücksichtigung finden kann, bleibt abzuwarten.
Zu 1.
c) Der Magistrat steht mit der Stadt Eschborn und dem Land Hessen in einem anhaltenden Austausch zu den Problemlagen und möglichen Lösungsansätzen. Aufgrund unterschiedlicher Zielvorstellungen und Planungsabläufe gestaltet sich der Prozess aber langwierig.
Zu 1.
d) In der Sitzung des OBR 6 am 08.05.2018 ist gegenüber den anwesenden Ämtervertretern deutlich zum Ausdruck gebracht worden, dass der Ortsbeirat die Einrichtung eines Bussonderfahrstreifens entlang der Westerbachstraße (Nordseite) zwischen Gaugrafenstraße/A5 in der Gemarkung Rödelheim und der Wilhelm-Fay-Straße in der Gemarkung Sossenheim, so wie von den Ämtervertretern vorgestellt, unter Verzicht auf die in diesem Abschnitt befindlichen Längsparkstände wünscht. Das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) hat in Abstimmung mit der Nahverkehrsgesellschaft traffiQ und dem Straßenverkehrsamt die Bearbeitung aufgenommen und wird in Kürze die Vermessung sowie die Entwurfs- und Ausführungsplanung beauftragen. Mit der Straßenraumneuaufteilung ist die halbseitige Oberflächensanierung der Westerbachstraße verbunden; eine zügige Realisierung wird angestrebt.
Zu 1.
e) Die zum "SEGRO-Park" an der Gaugrafenstraße vorliegende Verkehrsuntersuchung hat ergeben, dass eine zweistreifige Führung des Verkehrs von der Wilhelm-Fay-Straße bis zum westlich gelegenen REWE-Markt mit Weiterführung zur A 648 im Sinne einer leistungsfähigen Verkehrsabwicklung sinnvoll ist. Der ÖPNV befährt den zusätzlichen Fahrstreifen westlich der Wilhelm-Fay-Straße im Mischverkehr mit dem MIV. Vom verbesserten Verkehrsfluss wird auch der ÖPNV profitieren. Ein Durchführungsvertrag SEGRO regelt die Umsetzung dieser Maßnahmen auf Kosten des Investors innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren.
Zu 2. Unter Hinweis auf die Ausführungen zu 1. d) und e) wird der Magistrat die Planungen zum Um- und Ausbau der Westerbachstraße unter besonderer Berücksichtigung einer Busspur weiterverfolgen.
Zu 3. Die wesentlichen Grundzüge der Planungen für die Westerbachstraße sind in der Sitzung des OBR 6 am 08.05.2018 hinreichend erläutert und diskutiert worden. Zur Frage einer zusätzlichen Anbindung des Hauptverkehrsstraßennetzes an die Autobahn ist in absehbarer Zeit kein vorstellungsreifer neuer Sachstand zu erwarten. Eine Teilnahme des Verkehrsdezernenten zu diesem Thema an einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen ist daher nicht geplant.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Mai 2016STST 751Sossenheim: Busbetrieb auf der Westerbachstraße optimierenStellungnahme
- 15. März 2018FF 1117Zwei weitere Betriebe, ein Rechenzentrum und ein großer Automobilzulieferer, sind dabei, sich im Gewerbegebiet Wilhelm-FFragestunde-Frage
- 17. April 2018OFOF 678/6Sossenheim: Wie plant der Magistrat die Verkehrssituation in der Westerbachstraße (im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße) zu verbessern?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 8. Mai 2018OAOA 254Sossenheim: Wie plant der Magistrat die Verkehrssituation in der Westerbachstraße (im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße) zu verbessern?Anregung
- 8. Oktober 2018BB 333Verkehrskollaps auf der Westerbachstraße verhindernMagistratsbericht
- 29. Oktober 2018Sie sind hierBB 346Sossenheim: Wie plant der Magistrat die Verkehrssituation in der Westerbachstraße (im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße) zu verbessern?Magistratsbericht
- 27. Juli 2020OFOF 495/7Ansiedlung des VGF-Betriebshofs an der Lorscher Straße nur mit einer zusätzlichen AutobahnanbindungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. August 2020OAOA 590Ansiedlung des VGF-Betriebshofs an der Lorscher Straße nur mit einer zusätzlichen AutobahnanbindungAnregung
- 22. Januar 2021Antwort des Magistrats · nach 246 WochenBB 26Ansiedlung des VGF-Betriebshofs an der Lorscher Straße nur mit einer zusätzlichen AutobahnanbindungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis)