Flugemissionen am Lerchesberg
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 28.06.2013, B 344
Betreff: Flugemissionen am Lerchesberg Vorgang: A 338/13 RÖMER zu 1.) Der Magistrat hat die NO2-Tagesmittelwerte an der Luftmessstation "Kleiner Feldberg" vom 01.05.2012 bis 31.10.2012 über den angegebenen Zeitraum gemittelt. Daraus ergeben sich 6,14 μg/m3. Die Tagesmittelwerte sind dem Rechercheportal des HLUG (http://www.hlug.de/?id=7122&station=675 ) entnommen. Als offiziellen Jahresmittelwert ermittelte das HLUG an der Station "Kleiner Feldberg" in 2012 8,2 μg/m3 Stickstoffdioxid. Die NO2-Immissionen sind auf dem kleinen Feldberg entgegen der in der Anfrage dargestellten Konzentration mindestens doppelt so hoch. Die aufgeführte Vermutung, auf dem Lerchesberg müsse eine Belastung von 5-10 μg/m3 NO2 zu erwarten sein, ist somit nicht realistisch. Die Luftmessstation "Kleiner Feldberg" repräsentiert den ländlichen Raum mit niedriger Luftbelastung und sehr geringer Verkehrsdichte. Die Station Lerchesberg befindet sich im städtischen Hintergrund. zu 2.) Dem Magistrat ist die Unterschiedlichkeit von Emissionsquelle und Immissionsort am Lerchesberg und an der Friedberger Landstraße bekannt. Aufgrund dieses Unterschieds schließt sich der Magistrat den Schlussfolgerungen des Landes an, dass luftverkehrsbedingte Emissionen an Immissionsmessstellen nicht wesentlich auffallen. zu 3.) Der Magistrat kommt nicht zu der Feststellung, Immissionsspitzen müssten in Abhängigkeit von Überflugereignissen auftreten - schon die Messwerte sprechen wie dargelegt dagegen. (Nur) Unter der Annahme, dass der Hauptimmissionsbeitrag des gemessenen NO2 durch den Flugverkehr hervorgerufen sein sollte, würde der Magistrat durchaus eine Abhängigkeit der bodennahen Stickstoffdioxidkonzentrationen zu den Überflugereignissen erwarten. Wird ein Hauptemittent mehrere Stunden "ausgeschaltet", sollte der natürliche Luftaustausch (Wind) zu einer Minderung der Immissionskonzentrationen führen. Sicherlich reagiert das System Schadstoffausstoß und Detektion umso träger, je großer der Abstand zwischen (Linien-) Quelle und Messstelle ist. Wie der Anfragesteller treffend formuliert, ist die genaue Verteilungskinetik nicht bekannt. Bekannt ist jedoch, dass eine Luftschichtung ab einer gewissen Höhe nicht mehr direkt mit der bodennahen Luft in Kontakt steht. Durch das Bodenrelief verursachte Turbulenzen sind höhenbegrenzt, eine Durchmischung der Luftschichten ist dann sehr eingeschränkt. Aus diesem Grunde werden nur die Emissionen des LTO-Zyklus (landing-takeoff, Emissionen am Boden und bis 3000 ft (ca. 915 Meter über Grund)) als überhaupt immissionswirksam erachtet. Bei häufig vorherrschenden und beständigen Winden aus westlichen Richtungen ist es gerade aufgrund der vertikalen Entfernung und ständiger Verdünnungsprozesse jedoch unrealistisch, dass eine schadstoffbeladene Luftsäule nach Tagen oder Stunden in noch relevanter Konzentration an der Messstelle wiederzufinden ist. Aufgrund der Luftschichtung und der zeitlich begrenzten atmosphärischen Verweilzeit der Schadstoffe lässt sich nach Ansicht des Magistrats folglich weder ein Hauptimmissionsbeitrag, noch im Wirkungsgefüge ein (messbarer) Tagesgang des Flugverkehrs ableiten. zu 4.) Diese Frage lässt sich nicht beantworten. Es handelt sich um eine statistische Größe, bei der Wetter, Wind und Ort der Emission eine Rolle spielen. zu 5.) Auch diese Frage lässt sich aus den in 4.) genannten Gründen nicht beantworten. In Bezug auf 3.) wäre die zeitliche Verzögerung jedoch sicherlich größer als in der Friedberger Landstraße. zu 6.) Fehlanzeige.
Zu 7.) Der Magistrat verweist auf seine Antwort zu Frage 3.) Die Emissionen des Luftverkehrs haben schädliche ökologische Auswirkungen. Sie wirken klimarelevant insbesondere auch in den höheren Schichten der Atmosphäre. Stickoxide sind Reizgase, die die menschliche Gesundheit schädigen. Ergänzend zu den Antworten 2.), 3.) und 5.) merkt der hier Magistrat aber an, dass eine numerische Beurteilung des Immissionsbeitrags des Flugverkehrs am Boden anhand der Messwerte auf dem Lerchesberg nicht oder allenfalls spekulativ möglich sein wird. Messstationen in einem vergleichbaren Umfeld wie die Station Lerchesberg zeigen ähnliche Luftmesswerte auf und festgestellte Konzentrationen sind am Boden wegen einer fehlenden chemischen Leitkomponente der Flugzeugabgase kaum ihren Quellen zuzuordnen. Der Magistrat erachtet es aber vor dem Hintergrund von NO2-Grenzwertüberschreitungen als äußerst wichtig, die Immissionsbeiträge von Stickstoffdioxid zu kennen. Wie dargelegt rechnet der Magistrat dem Flugverkehr keinesfalls den Hauptimmissionsbeitrag des auf dem Lerchesberg gemessenen NO2 zu, er vermutet jedoch durchaus einen gewissen Immissionsbeitrag des Flugverkehrs am Boden. Der Magistrat setzt sich daher zurzeit beim Land Hessen dafür ein, zur Bemessung des luftverkehrsbedingten Immissionsbeitrags auch Ausbreitungsrechnungen durchführen zu lassen. Dies ist im Ansatz bereits in der Ursachenanalyse von 2009 geschehen und sollte nach Ansicht des Magistrats vollständig als separates Szenario gerechnet werden. Weiter führt der Magistrat die Messung von Stickstoffdioxid mittels Passivsammler auf dem Lerchesberg nach Abbau der Messstation des HLUG fort, um langfristige Veränderungen der Schadstoffkonzentration zu erfassen. ("Ausbreitungsrechnungen für den Ballungsraum Rhein-Main als Beitrag zur Ursachenanalyse für den Luftreinhalteplan Rhein-Main" der IVU Umwelt GmbH; Seite 18 http://www.hlug.de/fileadmin/dokumente/luft/luftreinhalteplaene/ursachenanalyse_ rhein_main.b90.pdf)Nebenvorlage: Antrag vom 16.08.2013, OF 671/5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 28. Januar 2013BB 54Luftschadstoffe am LerchesbergMagistratsbericht
- 9. April 2013AA 338Flugzeugemissionen am LerchesbergSTVV-Anfrage · RÖMER
- 28. Juni 2013BB 337Krankheits- und Todesfälle durch Betrieb des FlughafensMagistratsbericht
- 28. Juni 2013Sie sind hierBB 344Flugemissionen am LerchesbergMagistratsbericht
- 28. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 22 WochenBB 335.Vorbildliches. Fluglärm-Management der Fraport AGMagistratsbericht
- 16. August 2013OFOF 671/5Luftschadstoffe .Vom Winde verweht?.,. Frankfurts Kinder sind lärmresistent?., .Fluglärm schadet nur Kölnern?. Die Aussagen aus den Dezernaten werden immer wirklichkeitsfremderOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FAG, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, FAG, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)