.Vorbildliches. Fluglärm-Management der Fraport AG
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Bericht des Magistrats vom 28.06.2013, B 335
Betreff: "Vorbildliches" Fluglärm-Management der Fraport AG Vorgang: A 339/13 RÖMER Zu 1 bis 3: Die Literatur zu Auswirkungen von Lärm und Verkehrslärm auf das Schlafverhalten von Kindern ist nicht umfangreich, zeigt jedoch Hinweise darauf, dass Kinder, bedingt durch ein anderes Schlafmuster als Erwachsene und das Vorherrschen eher tieferer Schlafstadien, eine höhere Aufwachschwelle haben, d.h. weniger leicht aufzuwecken sind als Erwachsene; dies wurde auch als "Lärmresistenz" beschrieben. Maschke und Hecht (2000) verweisen in ihrem Übersichtsbeitrag auf eine schwedische Felduntersuchung wonach - in Übereinstimmung mit Hinweisen aus weiteren (nicht zitierten) Studien - Verkehrslärm auf den Nachtschlaf von Kindern deutlich geringere Auswirkungen hat als auf den Schlaf von Erwachsenen. Sie schließen aus dieser Studie auf eine Belastungsdifferenz von etwa 10 dB(A). Nach Schuschke könne die erhöhte "Lärmresistenz" von Kleinkindern auf deren Schlafverlauf zurückzuführen sein, der einen großen Anteil (etwa 50%) des REM-Schlafes (Traumschlaf) am Gesamtschlaf aufweist. Auch in den "Night Noise Guidelines for Europe" (WHO 2009) wird auf die höhere Aufwachschwelle im Kindesalter im Vergleich zu Erwachsenen hingewiesen, weshalb Kinder oft als weniger sensibel gegenüber nächtlichem Lärm angesehen werden. Die Autoren sehen dennoch Kinder als Risikogruppe für nächtlichen Lärm, da sie mehr Zeit im Bett und im Schlaf verbringen, weshalb sie gegenüber nächtlichem Lärm mehr exponiert seien.
Zu 4: In den "Night Noise Guidelines for Europe" der WHO (WHO 2009) sind zahlreiche Studien aufgeführt, die zeigen, dass Störungen des Schlafs Auswirkungen auf das Verhalten der Kinder, Aufmerksamkeits- und Gedächtnisleistungen, Schulleistungen etc. haben können. Diese Studien bezogen sich jedoch auf Kinder, deren Schlafstörungen durch Atemwegserkrankungen oder das Schlaf-Apnoe-Syndrome bedingt waren. Studien, die die Auswirkungen von Fluglärm auf Kinder untersucht haben, waren in der Regel auf den Fluglärm am Tage bezogen und die meisten davon primär auf Fluglärm an der Schule. Die Studien sind in der Literaturzusammenstellung des Amtes für Gesundheit (2008) zusammengefasst. Publikationen zu weiteren, seither neu durchgeführten Studien bei Kindern, liegen nicht vor. Studien zu den Auswirkungen nächtlichen Fluglärms auf das Schlafverhalten und die Gesundheit von Kindern sind dem Magistrat nicht bekannt. Jedoch publizierten Stansfeld et al. (2010) eine ergänzende Analyse der früheren Fluglärm-Studien im Umfeld des Flughafens München und der RANCH-Studie in London. Zum einen wurden aus der Münchner Studie Angaben zum Schlaf und zur Schlafqualität der Kinder erstmals ausgewertet, zum anderen wurden Neuauswertungen der bei den Kindern im Umfeld des Londoner Flughafens erhobenen Daten mit retrospektiv erhaltenen Daten zum nächtlichen Fluglärm durchgeführt. Dabei zeigten sich im Umfeld des Münchner Flughafens keine signifikanten Zusammenhänge zwischen der Fluglärmbelastung und der Schlafqualität der Kinder. Die Ursprungshypothese, dass Fluglärm die kognitiven Leistungen der Kinder bedingt durch eine schlechtere Schlafqualität beeinträchtigt, konnte nicht bestätigt werden. Im Umfeld des Londoner Flughafens Heathrow ergaben sich bei der Betrachtung nächtlichen Fluglärms keine Assoziationen zu psychischen und emotionalen Auswirkungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie Gedächtnisleistungen; die Berücksichtigung des nächtlichen Fluglärms hatte keinen zusätzlichen Effekt auf die - bereits bisher publizierte und bestätigte (Stansfeld et al., 2005) - Verminderung kognitiver Leistungen durch Fluglärm am Tage. Die Autoren verweisen aber auf die methodischen Limitationen ihrer Sekundäranalyse, da die Studien ursprünglich nicht zur Fragestellung "nächtlicher Fluglärm - Schlaf - kognitive Leistungen" konzipiert waren.
Zu 5: Zu den Auswirkungen von Verkehrslärm im Allgemeinen und von Fluglärm im Speziellen auf den Blutdruck von Kindern wurden mehrere Untersuchungen publiziert. Diese sind in der Literaturzusammenstellung des Amtes für Gesundheit (2008) zusammengefasst. Auch hier liegen bisher keine weiteren, seither neu durchgeführten publizierten Studien vor. Die Ergebnisse der verschiedenen Studien kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Die Blutdruckwerte lagen auch bei den lärmbelasteten Kindern im Bereich dessen, was für Kinder der jeweiligen Altersgruppe als normal anzusehen ist und gaben keine Hinweise auf manifeste Bluthochdruckerkrankungen.
Zu 6: Weder das Beschwerdeschreiben des Mainzer Bürgers an die Fraport AG, noch deren Antwortschreiben liegen dem Magistrat vor. Unter diesen Umständen verbietet sich eine Kommentierung des Sachverhalts.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 9. April 2013AA 339.Vorbildliches. Fluglärm-Management der Fraport AGSTVV-Anfrage · RÖMER
- 28. Juni 2013BB 337Krankheits- und Todesfälle durch Betrieb des FlughafensMagistratsbericht
- 28. Juni 2013Sie sind hierBB 335.Vorbildliches. Fluglärm-Management der Fraport AGMagistratsbericht
- 28. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 11 WochenBB 344Flugemissionen am LerchesbergMagistratsbericht
- 16. August 2013OFOF 671/5Luftschadstoffe .Vom Winde verweht?.,. Frankfurts Kinder sind lärmresistent?., .Fluglärm schadet nur Kölnern?. Die Aussagen aus den Dezernaten werden immer wirklichkeitsfremderOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Zurückweisung)