.Vorbildliches. Fluglärm-Management der Fraport AG
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Anfrage vom 09.04.2013, A 339
Betreff: "Vorbildliches" Fluglärm-Management der Fraport AG Ein Mainzer Bürger, dessen 6-jähriges Kind jeden Morgen bei Ostwind um 5 Uhr durch Fluglärm geweckt wird, hatte sich mit einer diesbezüglichen Beschwerde am 05.03.2013 an die Fraport AG gewandt. Die Fraport AG antwortete mit Schreiben vom 14.03.2013 ("S. Köhler-Fischer, Fraport AG, Flugbetriebs- und Terminalmanagement, Unternehmenssicherheit, FTU-LL 2 Servicestelle Nachbarschaftsanfragen, 60547 Frankfurt am Main"). Die Fraport AG drückt in diesem Schreiben ihr Mitgefühl aus ("Es tut uns leid, dass Ihr Kind durch den Fluglärm geweckt wird"), stellt jedoch klar, dass es "natürlich immer Ausnahmen" gebe. Denn: "In vielen Studien hatte sich gezeigt, dass Kinder im Allgemeinen nicht so empfindlich auf Umweltlärm bzw. Verkehrslärm reagieren wie Erwachsene und ein eher lärmresistentes Schlafverhalten zeigen." Und weiter: "Studien zur Schlafqualität von Kindern ... haben gezeigt, dass Kinder wesentlich schwerer durch Geräusche aufzuwecken sind als Erwachsene, Kinder diesbezüglich also eine gewisse Lärmresistenz aufweisen. Ebenso konnten keine Unterschiede hinsichtlich der Einschlafstörungen von Kindern mit und ohne Verkehrslärm gefunden werden. Insofern sollten Kinder auch in Mainz ein normales Schlafverhalten zeigen." Die Aussage der Fraport AG, dass Kinder ein lärmresistentes Schlafverhalten zeigen, entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage und ist frei erfunden. Das Gegenteil ist der Fall. Kinder benötigen zum einen deutlich mehr Schlaf als Erwachsene. Selbst geringfügige Störungen des Schlafs können sich sehr nachteilig auf die Entwicklung von Kindern auswirken (vgl. Stansfeld et al, Lancet 2005: 365: 1942). Hinzu kommt, dass Fluglärm Bluthochdruckentwicklungen bei Kindern fördert und mit psychomotorischen Entwicklungsstörungen zu rechnen ist. Das zitierte Schreiben der Fraport AG wird an Zynismus nur noch von den Ausführungen des Vorstandsvorsitzenden des genannten Unternehmens (und ausgewiesenen Lärmwirkungsexperten) übertroffen, der ausführte, Fluglärm sei zu 70 % "Kopfsache", d.h. Einbildung der Betroffenen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Teilt der Magistrat die Auffassung der Fraport AG, dass "Kinder im Allgemeinen nicht so empfindlich auf Verkehrslärm reagieren wie Erwachsene und ein eher lärmresistentes Schlafverhalten zeigen"?
- Sind dem Magistrat Studien bekannt, die zeigen, dass "Kinder wesentlich schwerer durch Geräusche aufzuwecken sind als Erwachsene, Kinder diesbezüglich also eine gewisse Lärmresistenz aufweisen"? (falls ja, bitte angeben)
- Würde es der Magistrat als ein "normales Schlafverhalten" eines 6-jährigen Kindes ansehen, wenn dessen Schlaf durch Fluglärm mit Maximalpegeln von 80 dB(A) im 2-Minuten-Takt in der Zeit von 20.00 bis 23.00 und 05.00 bis 07.00 Uhr nicht nachhaltig gestört würde?
- Sind dem Magistrat Studien bekannt, die zeigen, dass sich auch geringfügige Störungen des Schlafs sehr nachteilig auf die Entwicklung von Kindern auswirken können ?
- Sind dem Magistrat Studien bekannt, die zeigen, dass Fluglärm bei Kindern zur Entwicklung einer Hypertonie führen kann?
- Hält der Magistrat das zitierte Schreiben der Fraport AG an einen besorgten Vater für den Ausdruck eines Bemühens der Fraport AG um "gutnachbarliche" Beziehungen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. April 2013Sie sind hierAA 339.Vorbildliches. Fluglärm-Management der Fraport AGSTVV-Anfrage · RÖMER
- 28. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 11 WochenBB 335.Vorbildliches. Fluglärm-Management der Fraport AGMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate