Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Luftschadstoffe am Lerchesberg

Vorlagentyp: B
31 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 28.01.2013, B 54

Betreff: Luftschadstoffe am Lerchesberg Vorgang: A 246/12 RÖMER Zu Frage 1: Dem Magistrat sind die Luftimmissionswerte des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie (HLUG) bekannt. Die in der Anfrage aufgeführten Werte sind jedoch teilweise falsch dargestellt oder nicht korrekt. In Tabelle 1 der Anfrage sind die Werte von Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid vertauscht, darüber hinaus sind die Stickstoffdioxidkonzentrationen am "Kleinen Feldberg" (Abbildung 2 und Tabelle 1) eine Zehnerpotenz zu niedrig. Richtig sind die folgend aufgeführten Messwerte des HLUG: 01.05. - 31.10.2012 PM 10 [μg/m3] NO2 [μg/m3] Ffm.- Lerchesberg (erst ab 14.5.12) 15,4 21,4 Ffm.-Friedberger Landstraße 21,9 50,4 Kleiner Feldberg 10,4 6,1 Zu Frage 2: Der Magistrat verweist auf die Frage nach den NO2-Immissionsquellen auf dem Lerchesberg auf die korrigierten Messwerte im Bericht zu Frage

  1. Tatsächlich ist das NO2 Konzentrationsgefälle zwischen den Messwerten auf dem Lerchesberg und dem Feldberg nicht so stark ausgeprägt wie in der Anfrage dargestellt. Wie die RÖMER-Fraktion richtig ausführt, unterscheiden sich Feinstaub- und Stickstoffoxidemissionen hinsichtlich der räumlichen Verteilung deutlich voneinander. Feinstaub verteilt sich in der Regel relativ weiträumig, was sich an kleineren Konzentrationsunterschieden an den verschiedenen Messstationstypen durch hohe Ferntransportwege und Hintergrundbelastungen widerspiegelt. Stickstoffdioxid dagegen hat eine kürzere Verweilzeit in der Atmosphäre und wirkt weniger stark unmittelbar um seine Quellen. Stickstoffdioxid ist daher als Immission - wenn auch in geringerem Maße als Feinstaub - entfernt von Emittenten festzustellen, wie etwa die Messwerte der ländlichen Hintergrundstation "Kleiner Feldberg" zeigen. Die Station Lerchesberg erfasst die Immissionen des städtischen Hintergrundes, sodass hier grundsätzlich höhere Messwerte als auf dem "Kleinen Feldberg" zu erwarten sind. Diese Belastung setzt sich aus den verschiedenen Hauptemittenten für Stickstoffdioxid zusammen. Der Magistrat geht davon aus, dass die am Lerchesberg gemessenen NO2-Immissionen das Ergebnis der typischen Hintergrundbelastung eines Ballungsraumes mit allen Emittentengruppen sind. Diese Emittenten sind primär der KFZ-Verkehr, aber auch die Industrie, die Gebäudeheizungen (auch vermindert im Sommer zur Warmwassererzeugung aktiv) und der Flugverkehr bzw. der Flughafen. Zu Frage 3: Würde der Flugverkehr am Lerchesberg den Hauptimmissionsbeitrag leisten, müssten Immissionsspitzen in Abhängigkeit mit den Überflugereignissen auftreten. Der Magistrat nimmt hierbei Bezug zu einer aktuellen vorläufigen Auswertung der Immissionsdaten auf dem Lerchesberg durch das HLUG vom 28.11.2012: http://www.hlug.de/fileadmin/dokumente/luft/sonstige_ berichte/Lerchesberg_bis_Okt_12.pdf Die Auswertung kommt zu dem Schluss, dass die Messergebnisse in keiner besonderen Abhängigkeit zur Betriebsrichtung des Flughafens stehen. Auch stuft das HLUG die Luftbelastung auf dem Lerchesberg als "für den Ballungsraum Frankfurt vergleichsweise gering belastet" ein. Erstaunlicherweise sind die Immissionswerte während des mehrtägigen Flugverbotes im Frühjahr 2010 (Vulkanausbruch) nicht signifikant gesunken. Wenn die am Lerchesberg gemessenen NO2 Immissionen also in erster Linie flugverkehrsbedingt wären, müssten sich darüber hinaus auch typische Tagesgänge der Immissionen ableiten lassen. An der Friedberger Landstraße ergeben sich beispielsweise im Mittel während der Hauptverkehrszeiten Immissions-Peaks. Dies ist am Lerchesberg jedoch nicht der Fall: Die Immissionswerte sinken während der flugverkehrsfreien Nachtstunden nicht merklich ab. Der Magistrat geht daher weiterhin davon aus, dass flugverkehrsbedingte NO2-Emissionen nicht den Hauptbeitrag der gemessenen Immissionen darstellen können. Aufgrund der Flughöhe, Fluggeschwindigkeit und Luftschichtung vermischen und verdünnen sich die Abgase schnell und verdriften weiträumig. Zu Frage 4: Da der NO2 Grenzwert am Lerchesberg voraussichtlich deutlich unterschritten wird und auch zukünftig keine Grenzwertüberschreitungen zu erwarten sind, sind keine Maßnahmen zur Immissionsreduzierung geplant. Der Magistrat wird die Situation jedoch weiter beobachten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. November 2012AA 246Luftschadstoffe am LerchesbergSTVV-Anfrage · RÖMER
  2. 28. Januar 2013Sie sind hier
    BB 54Luftschadstoffe am Lerchesberg
    Magistratsbericht
  3. 9. April 2013AA 338Flugzeugemissionen am LerchesbergSTVV-Anfrage · RÖMER
  4. 28. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 31 WochenBB 344Flugemissionen am LerchesbergMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 5
Sitzung 18 · 22.02.2013
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 54 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 18 · 07.03.2013
TO I, TOP 43
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 54 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFreie Wähler
Sonstige:
FDP (Kenntnis)Piraten (Kenntnis)Römer (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Piraten (= Kenntnis) RÖMER (= Zurückweisung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen