Flugzeugemissionen am Lerchesberg
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anfrage vom 09.04.2013, A 338
Betreff: Flugzeugemissionen am Lerchesberg Mit dem Bericht B 54 vom 28.01.2013 beantwortete der Magistrat die Anfrage A 246 vom 20.11.2012. Gegenstand er Anfrage war die Belastung mit Luftschadstoffen im Stadtgebiet Frankfurt und der Zusammenhang mit dem Luftverkehr. Der Magistrat führt hierzu aus, dass die in der Anfrage aufgeführten Werte teilweise falsch dargestellt wurden. Dies trifft zu. In der Anfrage wurden die Werte von Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid vertauscht. Ebenso war der Mittelwert der NO2-Konzentrationen am "Kleinen Feldberg" in der Anfrage fehlerhaft angegeben, da dieser auf Grundlage vorläufiger Werte berechnet wurde. Der vom Magistrat im Bericht B 54 genannte Wert ist jedoch ebenfalls unzutreffend. Die aus den aktuellen Werten des HLUG berechneten Werte sind der Tabelle 1 zu entnehmen. Die PM 10-Werte sind aufgrund der Emissionsquellen und der Verteilungskinetik nachvollziehbar und plausibel. Schwieriger ist die Interpretation der NO2-Werte. Hier fällt in der Tabelle der Unterschied einerseits zwischen den Konzentrationen der beiden Frankfurter Messpunkte und dem Feldberg auf und andererseits zwischen den beiden Frankfurter Messpunkten. Es stellt sich hier insbesondere die Frage, welcher Anteil der am Lerchesberg gemessenen NO2-Belastung aus dem Luftverkehr stammt. Der am Feldberg gemessene Wert von ca. 3 μg/cbm stellt eine Basisbelastung dar, die sich aus den verschiedenen Quellen (v.a. Kfz, Gebäudeheizung etc.) der weiteren Umgebung ergibt. Aufgrund der geografischen Lage und der Verteilung der Emissionsquellen wäre - ohne Berücksichtigung des Luftverkehrs - am Lerchesberg eine etwas höhere Belastung in der Größenordnung von 5 bis 10 μg/cbm zu erwarten. Gemessen wurden jedoch mehr als 20 μg/cbm. Es ist davon auszugehen, dass ein erheblicher Anteil hiervon - wahrscheinlich mehr als 50 % - aus dem Luftverkehr stammt. Der Magistrat bestreitet dies und führt dazu aus, dass - würde der Flugverkehr am Lerchesberg den Hauptimmissionsbeitrag leisten - die Immissionsspitzen in Abhängigkeit mit den Überflugereignissen auftreten müssten. Er verweist auf die Auswertung des HLUG, die zu dem Ergebnis kommt, dass die Messergebnisse in keiner besonderen Abhängigkeit zur Betriebsrichtung des Flughafens stehen. Diese Feststellung ist zutreffend: tatsächlich finden sich keine direkten Abhängigkeiten der Messwerte mit den Flugbewegungen. Der Magistrat unterstellt dabei, dass flugverkehrsbedingte NO2-Emissionen "auch typische Tagesgänge der Immissionen" bewirken müssten. Er begründet dies damit, dass sich an der Friedberger Landstraße im Mittel während der Hauptverkehrszeiten typische Immissions-Peaks ergeben würden, die sich jedoch am Lerchesberg nicht nachweisen lassen. Der Magistrat übersieht hierbei jedoch (absichtlich ?) den wesentlichen Unterschied zwischen Straßen- und Luftverkehr: Der Straßenverkehr findet am Boden statt, d.h. die Emissionsquellen (Auspuff der Fahrzeuge) befinden sich in Bodennähe und damit auf etwa gleicher Höhe wie die Messstellen, d.h. die Emissionen gelangen in kurzer Zeit direkt zur Messeinrichtung, die Immissionswerte bilden mit dabei geringer zeitlicher Verzögerung die Emissionssituation ab. Daraus wird verständlich, dass sich beim Straßenverkehr Verkehrsspitzen (also z.B. morgens bzw. nachmittags) auf den Immissionskurven wiederfinden, ebenso verkehrsarme Zeiten wie z.B. nachts oder sonntags. Beim Luftverkehr ist die Situation grundlegend anders: Die Messstellen befinden sich ebenfalls in Bodennähe, die Emissionsquellen (Flugzeugtriebwerke) jedoch - z.B. im Bereich des Lerchesberges - je nach Betriebsrichtung in 600 bis 1.500 m Höhe. Zwischen Emissionsquelle und Messstelle befindet sich somit ein größerer - und v.a. vertikaler - Abstand. Je nach Wetterlage und in Abhängigkeit von Luftdruck, Temperatur und Wind können die Luftschadstoffe über längere Zeit in höheren Schichten verbleiben und verdünnt werden. Insoweit kann beim Luftverkehr - im Gegensatz zum Straßenverkehr - keinesfalls erwartet werden, dass sich die Emissionssituation direkt am Messpunkt abbildet. Vielmehr ist zu erwarten, dass die in der Höhe emittierten Luftschadstoffe erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung am Messgerät registriert werden. Die genaue Verteilungskinetik ist von zahlreichen Faktoren abhängig und nicht bekannt. Es ist jedoch durchaus vorstellbar, dass Luftschadstoffe mehrere Tage vom Emissionsort bis zur Messstelle benötigen. Insoweit ist nicht zu erwarten, dass sich ein Betriebsrichtungswechsel oder auch das vollständige Ruhen des Betriebes über mehrere Tage in einer entsprechenden Änderung der Immissionswerte wiederfindet. Aufgrund der Ausbreitungskinetik ist vielmehr davon auszugehen, dass zunehmender Luftverkehr - bei ansonsten gleichbleibenden Bedingungen - am Überflugort die Basis- oder Hintergrundbelastung insgesamt erhöht. Aus dem Fehlen dieser direkten Korrelation zwischen Emissionen und Immissionen kann also - entgegen der Auffassung des Magistrats - keinesfalls der Schluss gezogen werden, dass die Immissionen am Lerchesberg aus anderen Quellen als dem Luftverkehr stammen. Der Magistrat hat es auch - trotz mehrerer Aufforderungen - unterlassen, die Immissionswerte von Luftschadstoffen am Lerchesberg vor Inbetriebnahme der NW-Landebahn zu ermitteln. Eine Bestimmung dieser Immissionswerte könnte im Vergleich zu den aktuellen wichtige Hinweise auf den Anteil am Flugverkehr geben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wie errechnet sich der vom Magistrat in seinem Bericht B 54 angegebene Wert von ca. 6,0 μg/cbm für NO2 am kleinen Feldberg )
- Ist dem Magistrat bekannt, dass beim Luftverkehr am Lerchesberg zwischen Emissionsquelle und Messort ca. 600 bis 1.500 m Vertkalabstand liegen, beim Straßenverkehr an der Friedberger Landstraße jedoch nur ca. 2 m - und damit zwei völlig unterschiedliche Situationen vorliegen?
- Wie kommt der Magistrat zu der Feststellung, dass am Lerchesberg Immissionsspitzen für NO2 in Abhängigkeit mit den Überflugereignissen auftreten müssten - analog der Situation an der Friedberge Landstraße?
- Welcher zeitliche Abstand vergeht nach Kenntnisstand es Magistrats zwischen Emission von Luftschadstoffen an einem die Friedberger Landstraße befahrenden Kfz und dem Auftreten dieser Luftschadstoffe an der entsprechenden Messstelle?
- Welcher zeitliche Abstand vergeht nach Kenntnisstand es Magistrats zwischen Emission von Luftschadstoffen an einem den Lerchesberg überfliegenden Flugzeug und dem Auftreten dieser Luftschadstoffe an der entsprechenden Messstelle am Lerchesberg?
- Falls der Magistrat die Frage 5. beantworten kann: woher hat er diese Informationen?
- Falls der Magistrat die Frage 5. nicht beantworten kann: wie kommt er dann zur Feststellung, die Flugzeug-Emissionen müssten sich an der Immissionssituation abbilden? PM 10 (μg/cbm) NO2 (μg/cbm) Frankfurt-Friedberger Landstr. 21,9 50,4 Frankfurt-Lerchesberg 15,5 20,9 Kleiner Feldberg 10,4 3,3 Tabelle 1 Konzentrationen von PM 10 und NO2 an ausgewählten Messpunkten. Es handelt sich um Mittelwerte, errechnet aus den Tagesmittelwerten vom 01.05.2012 bis zum 31.10.2012 (Lerchesberg erst ab dem 11.05.2012)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Januar 2013BB 54Luftschadstoffe am LerchesbergMagistratsbericht
- 9. April 2013Sie sind hierAA 338Flugzeugemissionen am LerchesbergSTVV-Anfrage · RÖMER
- 28. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 22 WochenBB 344Flugemissionen am LerchesbergMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate