Vermüllung im Ostpark stoppen
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 11.09.2015, B 329
Betreff: Vermüllung im Ostpark stoppen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.06.2015, § 6021 - NR 1182/15 FDP, NR 1224/15 RÖMER - Ein wesentlicher Faktor für die starke Verschmutzung der Parkanlagen ist die hohe Frequentierung derselben, verbunden mit dem verantwortungslosen Verhalten des Einzelnen den Müll nicht zu entsorgen, sondern am Ort des Verweilens zurück zu lassen. Die betroffenen Ämter (z. B. Grünflächenamt, Stabsstelle Sauberes Frankfurt) machen situations- und anlassbezogen immer wieder auf die Müllproblematik aufmerksam und bitten die Nutzer/innen der Grünanlagen ihren Müll wieder mitzunehmen und zu Hause zu entsorgen. Neben einer ständigen Pressearbeit beider genannten Stellen wurden gezielte Werbeaktionen in stark frequentierten Grünanlagen von der Stabstelle durchgeführt. Weiterhin werden auf Anfrage Patenschafts- und Müllsammelaktionen von Institutionen, Parteien, Vereinen, Nachbarschaften, Schulen und Kindertageseinrichtungen durch verschiedene Ämter und Stellen der Stadt Frankfurt am Main unterstützt. Das Umweltdezernat hat in Zusammenarbeit mit einigen Ortsbeiräten im Rahmen der Aktion "Blumenmeer statt Müllflut" Nutzer/innen vor Ort angesprochen und hierbei die Presse eingebunden, um die Problematik zu kommunizieren und die Bevölkerung zu sensibilisieren. Leider weisen solche großen Aktionen immer nur einen kurzfristigen Effekt auf und müssen deshalb in gewissen Zeitabständen wiederholt werden. Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt unterstützt darüber hinaus weitere flankierende Maßnahmen um die Vermüllung in Grünanlagen zu reduzieren. Der Einsatz von Parkwächtern, Aufklärungsaktionen, zusätzliche Bereitstellung von Müllbehältern ist noch nicht ausreichend, um einen ordnungsgemäßen Zustand des Parks, insbesondere an Wochenenden mit idealen Wetterbedingungen, sicher zu stellen. Eine Erhöhung des Bußgeldes wird von Seiten der Stabsstelle nur dann als sinnvolle Maßnahme angesehen, wenn im Anschluss auch entsprechende Kontrollen durchgeführt werden. Ergänzend sollten weitere Aufklärungsmaßnahmen stattfinden (z. B., dass liegengelassene Essensreste ein ergänzendes Nahrungsangebot nicht nur für Ungeziefer sind, sondern auch von den Gänsen genutzt werden, deren Population durch das große Nahrungsangebot weiter steigt und die ebenfalls durch ihre Hinterlassenschaften die Nutzung der Rasenfläche einschränken). Eine Ausweitung der Einzelaktionen auf eine permanente und stetige Kampagne ist dem Magistrat aufgrund der geringen finanziellen und personellen Ressourcen jedoch nicht möglich. Die Vermüllung öffentlicher Grünanlagen hat in den vergangenen Jahren auch aus stadtpolizeilicher Sicht zugenommen. Die Grünanlagen erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Gleichzeitig ist festzustellen, dass Verbotsnormen häufig ignoriert werden. Die Stadtpolizei des Ordnungsamtes bestreift die städtischen Grünanlagen sporadisch oder anlassbezogen bei aktuellen Vorfällen oder bei entsprechenden Meldungen der Bürgerinnen und Bürgern am Sicherheitstelefon. Bei groben und beharrlichen Verstößen gegen die Rechtsordnung steht der Stadtpolizei neben der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten die Platzverweisung der Störer zu. Für die Vermüllung öffentlicher Parkanlagen stehen aufgrund städtischer Vorschriften zwei Ordnungswidrigkeitstatbestände zur Verfügung: Mit dem Tatbestand QQ0926 der Abfallsatzung kann geahndet werden, wenn Kleinabfälle nicht in dafür vorgesehene Mülleimer entsorgt, sondern auf den Boden geworfen werden. Je nach Art des Abfalls können unterschiedlich hohe Verwarnungsgelder erhoben werden. Dies kann in einem schriftlichen Verfahren oder mittels einer Barwarnung durch die Stadtpolizei erfolgen. Die maximale Verwarnungsgeldhöhe beträgt 55,-- Euro. Der Tatbestand GS0 100 der Grünanlagensatzung kann zur Ahndung herangezogen werden, wenn großflächigere Verschmutzungen von Grillplätzen, Rasenflächen o. ä. vorliegen. Die Regelgeldbuße beträgt hier 120,-- Euro. Zum Tatbestand QQ0926 liegen der Stadtpolizei für das Jahr 2015 insgesamt 32 Fälle im gesamten Stadtgebiet vor. Nach Mitteilung der Bußgeldstelle sind die angesetzten Regelgeldbußen in der Höhe ausreichend. Ob höhere Bußgelder, die zudem in der Öffentlichkeit nicht bekannt sind, zu einer zurückgehenden Vermüllung führen würden, ist fraglich. Die Schwierigkeit bei der Verfolgung entsprechender Verstöße besteht darin, den Verursacher festzustellen. Letztlich ist die Verhängung eines Verwarnungsgeldes oder die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens nur möglich, wenn die Verursacher auf frischer Tat ertappt werden. Das bedeutet, dass Parkbenutzer nach dem Picknick oder dem Grillen im Augenblick des Verlassens des Geländes von Bediensteten der Stadtpolizei dabei beobachtet werden müssten, wie sie ihren Müll liegen lassen und nicht ordnungsgemäß entsorgen. Nachdem die Stadtpolizei höchst selten im entsprechenden Augenblick anwesend ist, kann es in den meisten Fällen eben nicht zu einer Anzeige kommen. Daraus resultieren letztlich die geringen Fallzahlen der Bußgeldverfahren. Eine konstante Erhöhung der stadtpolizeilichen Präsenz im Ostpark und anderen Parkanlagen ist aus der Sicht des Ordnungsamtes nicht realisierbar. Die Stadtpolizei des Ordnungsamtes ist, ob ihrer weitgefächerten Zuständigkeiten, an der Grenze des Leistbaren angekommen. Uniformierte Streifen tragen zwar erheblich zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung bei, allerdings verhalten sich die Müllsünder rechtskonform, so lange die Polizei vor Ort ist.Nebenvorlage: Antrag vom 14.09.2015, NR 1281 Antrag vom 03.11.2015, NR 1309
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 22. April 2015NRNR 1182Vermüllung im Ostpark stoppenSTVV-Antrag · FDP
- 3. Juni 2015NRNR 1224Vermüllung öffentlicher ParkanlagenSTVV-Antrag · RÖMER
- 11. September 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenBB 329Vermüllung im Ostpark stoppenMagistratsbericht
- 14. September 2015NRNR 1281Vermüllung öffentlicher Anlagen wirkungsvoll verhindernSTVV-Antrag · RÖMER
- 3. November 2015NRNR 1309Vermüllung öffentlicher ParkanlagenSTVV-Antrag · FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf20 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und fraktionslos (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FAG, FDP, Frau Hofmann und Herr Kehrmann gegen SPD (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1281 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1309 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (B 329 = Kenntnis, NR 1281 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1309 = Annahme) RÖMER und REP (B 329 = Kenntnis, NR 1281 und NR 1309 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 329 = Kenntnis, NR 1281 und NR 1309 = Ablehnung) Stv. Krebs (B 329 = Zurückweisung, NR 1281 und NR 1309 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1281 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1309 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (B 329 = Kenntnis, NR 1281 und NR 1309 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1281 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1309 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP gegen FDP und Stv. Krebs (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie RÖMER, REP und Stv. Krebs (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP, BFF, RÖMER, REP und Stv. Krebs (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung)