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Vermüllung öffentlicher Anlagen wirkungsvoll verhindern

Vorlagentyp: NRRÖMER
2 Stationen im Verfahren3 SitzungenAbgelehnt
Vorlage
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Begründung

wirkungsvoll verhindern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Der Magistrat wird beauftragt, für die Beseitigung von Müll in öffentlichen Anlagen hohe Bussgelder anzudrohen. Begründung: Mit dem Bericht B 329 vom 11.09.2015 wurde der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.2015 (§ 6021) umgesetzt. Gegenstand der Anfrage war die zunehmende Vermüllung des Ostparks. Der Magistrat führte in seinem Bericht aus, dass die zuständigen Ämter (z. B. Grünflächenamt, Stabsstelle Sauberes Frankfurt) situations- und anlassbezogen immer wieder auf die Müllproblematik aufmerksam machen und die Nutzer bitten, den Müll wieder mitzunehmen und zu Hause zu entsorgen. Neben einer ständigen Pressearbeit Stellen wurden vom Magistrat auch gezielte Werbeaktionen in stark frequentierten Grünanlagen von der Stabstelle durchgeführt. Weiterhin wurden auf Anfrage Patenschafts- und Müllsammelaktionen von Institutionen, Parteien, Vereinen, Nachbarschaften, Schulen und Kindertageseinrichtungen durch verschiedene Ämter und Stellen der Stadt Frankfurt am Main unterstützt. Das Umweltdezernat habe in Zusammenarbeit mit einigen Ortsbeiräten im Rahmen der Aktion "Blumenmeer statt Müllflut" Nutzer vor Ort angesprochen und hierbei die Presse eingebunden, um die Problematik zu kommunizieren und die Bevölkerung zu sensibilisieren. Obwohl - wie der Magistrat selbst ausführt - alle Aktionen praktisch keine Wirkung zeigen, setzt der Magistrat weiter auf Aufklärungsmassnahmen und lehnt weitere Massnahmen und/oder eine Anhebung des Ordnungsgeldes ab. Dabei hat sich gerade die Androhung empfindlicher Strafen - verbunden mit entsprechend deutlichen Hinweisen - in anderen Ländern als sehr effektiv erwiesen. So werden z.B. in Singapur bereits seit Jahrzehnten hohe Geldstrafen für geringfügige Mülldelikte verhängt, z.B. (umgerechnet) bis zu € 1.000 für eine weggeworfene Zigarettenkippe oder einen Kaugummi. Diese Strafandrohung, auf die an vielen öffentlichen Orten durch Hinweisschilder deutlich hingewiesen wird, ist äusserst effektiv. Im Strassenbild der Stadt oder in öffentlichen Anlagen findet sich keine Vermüllung.

Inhalt

Antrag vom 14.09.2015, NR 1281

Betreff: Vermüllung öffentlicher Anlagen wirkungsvoll verhindern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Der Magistrat wird beauftragt, für die Beseitigung von Müll in öffentlichen Anlagen hohe Bussgelder anzudrohen.

Begründung: Mit dem Bericht B 329 vom 11.09.2015 wurde der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.2015 (§ 6021) umgesetzt. Gegenstand der Anfrage war die zunehmende Vermüllung des Ostparks. Der Magistrat führte in seinem Bericht aus, dass die zuständigen Ämter (z. B. Grünflächenamt, Stabsstelle Sauberes Frankfurt) situations- und anlassbezogen immer wieder auf die Müllproblematik aufmerksam machen und die Nutzer bitten, den Müll wieder mitzunehmen und zu Hause zu entsorgen. Neben einer ständigen Pressearbeit Stellen wurden vom Magistrat auch gezielte Werbeaktionen in stark frequentierten Grünanlagen von der Stabstelle durchgeführt. Weiterhin wurden auf Anfrage Patenschafts- und Müllsammelaktionen von Institutionen, Parteien, Vereinen, Nachbarschaften, Schulen und Kindertageseinrichtungen durch verschiedene Ämter und Stellen der Stadt Frankfurt am Main unterstützt. Das Umweltdezernat habe in Zusammenarbeit mit einigen Ortsbeiräten im Rahmen der Aktion "Blumenmeer statt Müllflut" Nutzer vor Ort angesprochen und hierbei die Presse eingebunden, um die Problematik zu kommunizieren und die Bevölkerung zu sensibilisieren. Obwohl - wie der Magistrat selbst ausführt - alle Aktionen praktisch keine Wirkung zeigen, setzt der Magistrat weiter auf Aufklärungsmassnahmen und lehnt weitere Massnahmen und/oder eine Anhebung des Ordnungsgeldes ab. Dabei hat sich gerade die Androhung empfindlicher Strafen - verbunden mit entsprechend deutlichen Hinweisen - in anderen Ländern als sehr effektiv erwiesen. So werden z.B. in Singapur bereits seit Jahrzehnten hohe Geldstrafen für geringfügige Mülldelikte verhängt, z.B. (umgerechnet) bis zu € 1.000 für eine weggeworfene Zigarettenkippe oder einen Kaugummi. Diese Strafandrohung, auf die an vielen öffentlichen Orten durch Hinweisschilder deutlich hingewiesen wird, ist äusserst effektiv. Im Strassenbild der Stadt oder in öffentlichen Anlagen findet sich keine Vermüllung.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.09.2015, B 329 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 23.09.2015

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. September 2015BB 329Vermüllung im Ostpark stoppenMagistratsbericht
  2. 14. September 2015Sie sind hier
    NRNR 1281Vermüllung öffentlicher Anlagen wirkungsvoll verhindern
    STVV-Antrag · RÖMER

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 44 · 05.11.2015
TO I, TOP 18
Abgelehnt
Punkt 2: Die Vorlage NR 1281 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1281 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1309 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (B 329 = Kenntnis, NR 1281 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1309 = Annahme) RÖMER und REP (B 329 = Kenntnis, NR 1281 und NR 1309 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 329 = Kenntnis, NR 1281 und NR 1309 = Ablehnung) Stv. Krebs (B 329 = Zurückweisung, NR 1281 und NR 1309 = Annahme)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 44 · 16.11.2015
TO I, TOP 9
Abgelehnt
Punkt 2: Die Vorlage NR 1281 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1281 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1309 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDP
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (B 329 = Kenntnis, NR 1281 und NR 1309 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 46 · 19.11.2015
TO II, TOP 28
Abgelehnt
Punkt 2: Die Vorlage NR 1281 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1281 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1309 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
BFFRömerREPStv. Krebs
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP gegen FDP und Stv. Krebs (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie RÖMER, REP und Stv. Krebs (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP, BFF, RÖMER, REP und Stv. Krebs (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung)

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