Vermüllung öffentlicher Parkanlagen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Parkanlagen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Der Magistrat wird beauftragt, zunächst zeitlich begrenzt für die Verunreinigung von öffentlichen Parkanlagen ein Ordnungsgeld in deutlicher Höhe festzusetzen und Regelverstösse sowohl engmaschig zu kontrollieren als auch konsequent zu ahnden. Begründung: Zur Darstellung der Problematik wird zunächst auf die Begründung der Vorlage NR 1182 verwiesen. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die bislang vorgenommenen Massnahmen des Magistrats nur wenig oder überhaupt keinen Erfolg zeigten. Auch rein erzieherische Massnahmen - wie etwa Aufklärung in Schulen, Anbringen von Hinweisschildern etc. - erscheinen wenig erfolgversprechend. Dagegen ist das Androhen empfindlicher Ordnungsgelder sowie die konsequente Verfolgung von Verstössen geeignet, das Problem weitgehend zu beseitigen. So werden z.B. in Singapur seit vielen Jahren ähnliche Verstösse mit erheblichen Bussgeldern belegt und auch konsequent verfolgt. Bereits das Wegwerfen einer Zigarettenkippe oder von Papier kann mit S$ 5.000 (ca. € 800) - ersatzweise Haft - belegt werden). Für Frankfurt erscheint ein Ordnungsgeld in Höhe von € 100 - verbunden mit einem hohen Risiko, bei einem Verstoss auch zahlen zu müssen - ausreichend, um das Problem weitgehend zu beseitigen. Der Magistrat sollte daher beauftragt werden, zunächst zeitlich begrenzt, ein höheres Ordnungsgeld für die Verschmutzung öffentlicher Parks festzusetzen und Verstösse konsequent zu ahnden.
Inhalt
Antrag vom 03.06.2015, NR 1224
Betreff: Vermüllung öffentlicher Parkanlagen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Der Magistrat wird beauftragt, zunächst zeitlich begrenzt für die Verunreinigung von öffentlichen Parkanlagen ein Ordnungsgeld in deutlicher Höhe festzusetzen und Regelverstösse sowohl engmaschig zu kontrollieren als auch konsequent zu ahnden.
Begründung: Zur Darstellung der Problematik wird zunächst auf die Begründung der Vorlage NR 1182 verwiesen. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die bislang vorgenommenen Massnahmen des Magistrats nur wenig oder überhaupt keinen Erfolg zeigten. Auch rein erzieherische Massnahmen - wie etwa Aufklärung in Schulen, Anbringen von Hinweisschildern etc. - erscheinen wenig erfolgversprechend. Dagegen ist das Androhen empfindlicher Ordnungsgelder sowie die konsequente Verfolgung von Verstössen geeignet, das Problem weitgehend zu beseitigen. So werden z.B. in Singapur seit vielen Jahren ähnliche Verstösse mit erheblichen Bussgeldern belegt und auch konsequent verfolgt. Bereits das Wegwerfen einer Zigarettenkippe oder von Papier kann mit S$ 5.000 (ca. € 800) - ersatzweise Haft - belegt werden). Für Frankfurt erscheint ein Ordnungsgeld in Höhe von € 100 - verbunden mit einem hohen Risiko, bei einem Verstoss auch zahlen zu müssen - ausreichend, um das Problem weitgehend zu beseitigen. Der Magistrat sollte daher beauftragt werden, zunächst zeitlich begrenzt, ein höheres Ordnungsgeld für die Verschmutzung öffentlicher Parks festzusetzen und Verstösse konsequent zu ahnden.Hauptvorlage: Antrag vom 22.04.2015, NR 1182
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juni 2015Sie sind hierNRNR 1224Vermüllung öffentlicher ParkanlagenSTVV-Antrag · RÖMER
- 11. September 2015Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 329Vermüllung im Ostpark stoppenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 1182 = Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung, NR 1224 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 1182 = Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung, NR 1224 = Ablehnung)