Daten zur Barrierefreiheit zur Verfügung stellen
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 02.09.2019, B 325
Betreff: Daten zur Barrierefreiheit zur Verfügung stellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2019, § 3734 Anlage 7 - E 12/19 CDU/SPD/GRÜNE, B 175/19 - Zwischenbericht: Daten zur Barrierefreiheit zur Verfügung stellen Durch den Beschluss Nr. § 3734 der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 wurde der Magistrat mit der Erstellung eines "Datenbereitstellungskonzepts für Daten zur Barrierefreiheit in der GDI-FFM" beauftragt. Das Datenbereitstellungskonzept wird derzeit erarbeitet. Stand der Konzept-Erarbeitung Die IST-Analyse zu den vorhandenen "Daten zur Barrierefreiheit" wurde mit den Stellen
- Amt für Straßenbau und Erschließung,
- Frankfurter Behinderten-Arbeitsgemeinschaft (FBAG),
- Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH (rms GmbH),
- Stabsstelle Inklusion,
- Stadtvermessungsamt (Koordinierungsstelle GDI-FFM),
- Straßenverkehrsamt,
- traffiQ und
- Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) durchgeführt und ist abgeschlossen. Das SOLL-Konzept wurde in Form einer Anforderungsanalyse mit den zuständigen Stellen (Stabstelle Inklusion, Behindertenbeauftragter der Stadt Frankfurt und der Frankfurter Behinderten-Arbeitsgemeinschaft (FBAG)) erarbeitet. Der SOLL-IST-Vergleich hat ergeben, dass nicht alle geforderten Daten bei den Daten haltenden Stellen verfügbar sind. Insbesondere die Daten zu taktilen Leitstreifen, Gehweg-Belägen und Bordsteinabsenkungen fehlen. Für diese fehlenden Datenbestände ist im nächsten Schritt ein Datenerhebungs- und Fortführungskonzept zu erstellen. Eine mögliche Erfassungs- bzw. Datenableitungsquelle sind die 360° Panoramabilder und die zeitgleich aufgenommenen 3D Laserscanpunktwolke des städtischen Verkehrsraums. Diese georeferenzierten 3D Bilddaten werden im Auftrag des Stadtvermessungsamtes ab Herbst 2019 im jährlichen Zyklus im Rahmen einer sechswöchigen Befahrungsaktion erhoben. Bei der Befahrung entstehen im Abstand von ca. fünf Meter sogenannte 3D-Cycloramas (360°-Panoramabilder kombiniert mit Laser-Daten für eine Messpunktbestimmung), über die u.a. vorhandene Straßenmöblierungen und verkehrstechnische Einrichtungen messtechnisch erfasst werden können. Das Ergebnis der Befahrung 2019 wird voraussichtlich im ersten Quartal 2020 zur Verfügung stehen. Weiteres Vorgehen Die Abschätzung des Personal- und Kostenaufwands zur Erfassung bzw. Ableitung von Daten zur Barrierefreiheit gemäß Etat-Antrag E 12 vom 25.01.2019 ist nach der 360°Panoramabild-Befahrung des Straßenraumes im ersten Quartal 2020 möglich, da die Datengewinnungs- bzw. Datenableitungsmethoden von der erreichten Qualität der Befahrungsdaten abhängen. Entsprechende Erkenntnisse fließen anschließend in das zwischen den Dezernaten Planen und Wohnen (Dez IV) und Verkehr (Dez VI) abzustimmende Datenerhebungs- und Fortführungskonzept ein. Die Ergebnisse werden der Stadtverordnetenversammlung nach der Fertigstellung des Konzepts vorgelegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2019EE 12Produktbereich: 14 Geoinformation und Grundstücksordnung Produktgruppe: 14.02 Geoinformation Daten zur Barrierefreiheit zur Verfügung stellenEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 17. Mai 2019BB 175Daten zur Barrierefreiheit zur Verfügung stellenMagistratsbericht
- 2. September 2019Sie sind hierBB 325Daten zur Barrierefreiheit zur Verfügung stellenMagistratsbericht
- 3. Februar 2020BB 30Daten zur Barrierefreiheit zur Verfügung stellenMagistratsbericht
- 21. Juni 2021BB 256Daten zur Barrierefreiheit zur Verfügung stellenMagistratsbericht
- 26. Mai 2023BB 214Daten zur Barrierefreiheit zur Verfügung stellenMagistratsbericht
- 22. August 2025Antwort des Magistrats · nach 343 WochenBB 310Daten zur Barrierefreiheit zur Verfügung stellenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)