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Daten zur Barrierefreiheit zur Verfügung stellen

Vorlagentyp: B
343 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren6 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, ein Datenerhebungs- und Fortführungskonzept für Daten zur Barrierefreiheit zu erstellen. Dies ist notwendig, um die Erfassung und Bereitstellung von Informationen über barrierefreie Infrastruktur zu gewährleisten. Das erwartete Ergebnis ist eine qualitativ hochwertige Datenbasis, die die Barrierefreiheit in Frankfurt am Main verbessert.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Bericht

Im Zwischenbericht B 325 vom 02.09.2019 wurde der Stand zum Etat-Antrag E 12 vom 25.01.2019 "Daten zur Barrierefreiheit zur Verfügung stellen" erläutert. Offene Punkte waren: - die Erstellung eines Datenerhebungs- und Fortführungskonzepts, - die Prüfung auf Verwendbarkeit der 360°-Panoramabilder der im Herbst 2019 durchgeführten Straßenbefahrung als Erfassungs- bzw. Datenableitungsquelle für Daten zur Barrierefreiheit. Im Zwischenbericht B 30 vom 03.02.2020 wurde weiterhin Folgendes festgelegt:

  1. Im Rahmen eines Abstimmungsgesprächs zwischen dem Amt für Straßenbau und Erschließung und dem Stadtvermessungsamt wurde die Erstellung des Datenerhebungs- und Fortführungskonzepts für Daten zur Barrierefreiheit besprochen. Als Ergebnis der Abstimmung wurde festgehalten, dass die Konzept-Erstellung aufgrund der fachlichen Zuständigkeit im Bereich der Verkehrsdaten an das Amt für Straßenbau und Erschließung übertragen werden soll.
  2. Mittlerweile liegen die 360°-Panoramabilder der im Herbst 2019 durchgeführten Straßenbefahrung vor. Derzeit wird eine Qualitätsprüfung der Daten durchgeführt. Anschließend erfolgt die Evaluierung der Daten auf Verwendbarkeit zur Ableitung von Daten zur Barrierefreiheit. Eine Abschätzung des Personal- und Kostenaufwandes ist derzeit noch nicht möglich. Die Konzept-Erstellung gemäß Ziffer 1 liegt demnach beim Amt für Straßenbau und Erschließung. Für die Qualitätsprüfung und Evaluierung der Straßenbefahrungsdaten zur Ableitung der Daten zur Barrierefreiheit gemäß Ziffer 2 ist das Stadtvermessungsamt zuständig. Aktuelle Erkenntnisse aus der Qualitätsprüfung der 360°-Panoramabilder: Für die Abschätzung des Personal- und Kostenaufwandes zur Ableitung der Daten zur Barrierefreiheit sowie zur Qualitätsprüfung und Evaluierung für diesen Zweck wurde eine stichprobenartige Datenerfassung durchgeführt. Die exemplarische Datenerfassung umfasste 12 Testgebiete in unterschiedlichen Siedlungsstrukturen, wobei die Objekte abgesenkte Bordsteine, taktile Leitsysteme und Fußgängerüberwege georeferenziert erfasst wurden. Als Ergebnis können folgende Punkte festgehalten werden: - Der Datenbestand "360°-Panoramabilder" ist qualitativ zur Erfassung der Daten zur Barrierefreiheit geeignet. - Der Erfassungsaufwand zur Ersterfassung der Daten zur Barrierefreiheit (Objekte Bordsteine, taktile Leitsysteme und Fußgängerüberwege) wird auf ca. 220 Personentage, also ca. ein Personenjahr geschätzt. - Die Kosten für die Ersterfassung der drei genannten Objektklassen (soweit die Objekte aus den Luft- und Panoramabildern erkennbar sind) sowie für die Speicherung und für das Datenmanagement belaufen sich auf ca. 100.000 €. Soweit terrestrische Nacherhebungen erforderlich werden erhöhen sich die angegebenen Kosten. - Sollte die Datenerfassung von weiteren Infrastruktur-Objekten oder die Erhebung von umfangreichen Sachinformationen zu den berücksichtigten Objekten erforderlich sein ist ein entsprechender Mehraufwand bei der Kalkulation zu berücksichtigen. - Um die Bereitstellung der Daten zur Barrierefreiheit nachhaltig zu gewährleisten ist neben der Ersterfassung der Daten auch die laufende Datenfortführung sicherzustellen. Aufwände und Prozesse zur Datenfortführung sind deshalb gesondert zu betrachten. Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise: Erfassung Daten zur Barrierefreiheit. Auf der Grundlage der Schätzung der Personalressourcen sollte das Amt für Straßenbau und Erschließung als zuständiges Fachamt ein Datenerhebungs- und Fortführungskonzepts zu den Daten zur Barrierefreiheit erstellen. Dabei können folgende Ressourcen der Stadtverwaltung bzw. des Stadtvermessungsamtes genutzt werden: - Esri-Software (ArcGIS Desktop) mit PlugIn zur Objekterfassung aus 360°-Panoramabildern (verfügbar über Esri Enterprise Agreement, Esri EA) - Geobasisdaten Stadtgrundkarte, Luftbild und 360°-Panoramabildbefahrung mit Laserscann. Bereitstellung Daten zur Barrierefreiheit: Die Datenbereitstellung könnte künftig über die Komponenten Geoportal und Geodatenkatalog der Geodateninfrastruktur Frankfurt am Main (GDI-FFM) erfolgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Januar 2019EE 12Produktbereich: 14 Geoinformation und Grundstücksordnung Produktgruppe: 14.02 Geoinformation Daten zur Barrierefreiheit zur Verfügung stellenEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 17. Mai 2019BB 175Daten zur Barrierefreiheit zur Verfügung stellenMagistratsbericht
  3. 2. September 2019BB 325Daten zur Barrierefreiheit zur Verfügung stellenMagistratsbericht
  4. 3. Februar 2020BB 30Daten zur Barrierefreiheit zur Verfügung stellenMagistratsbericht
  5. 21. Juni 2021Sie sind hier
    BB 256Daten zur Barrierefreiheit zur Verfügung stellen
    Magistratsbericht
  6. 26. Mai 2023BB 214Daten zur Barrierefreiheit zur Verfügung stellenMagistratsbericht
  7. 22. August 2025Antwort des Magistrats · nach 343 WochenBB 310Daten zur Barrierefreiheit zur Verfügung stellenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 1 · 09.09.2021
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 256 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 1 · 14.09.2021
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 256 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 4 · 18.01.2022
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 256 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 8 · 31.05.2022
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 256 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 11 · 11.10.2022
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 256 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Fristverlängerung um drei Monate)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 15 · 14.02.2023
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 256 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

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