Lärmminderungsplanung Oberrad
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Bericht des Magistrats vom 19.01.2007, B 27
Betreff:
Lärmminderungsplanung Oberrad
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 22.06.2006, § 107
- NR 1353 CDU, NR 1429 SPD, l. B 29/06 -
Auf den Maßnahmenplan zur "Lärmminderungsplanung Oberrad“ gemäß Magistratsbericht B 564 vom 22.8.2005 wird Bezug genommen. Aufgrund der langen Zeiträume zur Umsetzung der Beschlüsse zur Lärmminderungsplanung Oberrad soll die Berichterstattung des Magistrates jährlich erfolgen. Es ist beabsichtigt, den nächsten Bericht bis zum 01.01.2008 vorzulegen.
Zum aktuellen Sachstand der Umsetzung lärmmindernder Maßnahmen wird folgendes mitgeteilt:
A) Schienenverkehrslärm
Nr.
Maßnahme
Handlungsträger
Stellungnahme
A 1
Neue Lärmschutzwand entlang der Eisenbahnstrecke Frankfurt-Offenbach im Bereich Oberrad zur Reduzierung der Radgeräusche im Rahmen eines Pilotprojektes der Deutschen Bahn AG (DB).
Deutsche Bahn AG
Der Streckenabschnitt Frankfurt-Süd – Offenbach ist zwischenzeitlich in das Programm "Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes“ aufgenommen worden. Der Oberräder Streckenabschnitt ist in zwei Planungsabschnitte gegliedert. Der erste Streckenabschnitt (bis Höhe S-Bahntunnel) wurde zwischenzeitlich im Auftrag der DB schalltechnisch untersucht. Danach liegt der Immissionspegel für das Oberräder Wohngebiet deutlich unter dem für die Lärmsanierung maßgeblichen Grenzwert. Ein aktiver Schallschutz (Schallschutzwand) wird daher nicht finanziert. Der östlich anschließende Bereich des Planungsabschnitts Offenbach wird noch schalltechnisch untersucht.
A 2
Einsatz lärmarmer Straßenbahnen.
VGF
Umsetzung erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Erneuerung der Fahrzeuge.
A 3
Minderung des Kurvenquietschens (Buchrainplatz) durch häufigeres Schmieren der Schienen.
VGF
Umsetzung ist abgeschlossen. Im Bereich des Buchrainplatzes wurde eine stationäre Schmieranlage für die Schienen installiert.
A 4
Bau einer Schallschutzwand entlang der Bahnstrecke
Deutsche Bahn AG
Siehe Stellungnahme zu A
- B)Straßenverkehrslärm Nr. Maßnahme Handlungsträger Stellungnahme B 1 Gestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße. Magistrat Der erste Schritt ist durch das Engagement des Bürgervereins Oberrad e.V. erfolgt. Zwischen Wehrstraße und Balduinstraße wurden zwischenzeitlich im Abstand von ca. 50 m straßenversetzt Pflanzkübel aufgestellt, die zu einer Verkehrsberuhigung/ Geschwindigkeitsreduzierung beitragen. Die Einrichtung von Schrägstellparkplätzen und Fahrradständern ist vorgesehen. B 2 Umgestaltung des Buchrainplatzes und der Ausfahrt Wehrstraße zu einer Vollkreuzung. Magistrat Die Einmündung Wehrstraße wurde zwischenzeitlich umgebaut. Beidseitig sind Radwege vorhanden. Die Planung für eine Änderung der Verkehrsführung am Buchrainplatz wird erst 2007 aufgenommen. B 3 Einrichtung von neuen Radwegen (z.B. innerhalb Oberrads, Richtung Innenstadt bzw. Kaiserlei). Magistrat Ein Gesamtradwegkonzept "Oberrad“ besteht nicht. Beim Umbau der Ausfahrt Wehrstraße wurde eine Aufstellfläche für den Radverkehr berücksichtigt. B 4 Ersatz des Pflasters entlang der Straßenbahnschienen in der Offenbacher Landstraße. VGF Aus Kostengründen lehnt die VGF einen völligen Ersatz des Pflasters zugunsten eines lärmmindernden Asphaltbelages in der Offenbacher Landstraße ab. B 5 Geschwindigkeitsreduzierung auf der Autobahn auf maximal 100 km/h. Hess. Straßenverkehrsverwaltung (HSVV) Im Oberräder Autobahnabschnitt ist in beiden Richtungen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h eingerichtet. B 6 Passiver Schallschutz, insbesondere an der Offenbacher Landstraße. Magistrat Ein stadtweites Gesamtkonzept wird nach Abschluss der Lärmminderungsplanung in allen Stadtteilen formuliert. Derzeit erfolgt der Einbau von Doppelglasfenstern im Rahmen von Gebäudesanierungen. B 7 Geschwindigkeitskontrollen auch ohne verkehrsrechtliche Reduzierung der Geschwindigkeit in der Offenbacher Landstraße westlich der Balduinstraße sowie in der Wehrstraße. Magistrat In der Offenbacher Landstraße ist Richtung Ortseinfahrt Oberrad eine Radaranlage installiert. Darüber hinaus bestehen momentan keine ausreichenden verkehrsbehördliche Personalkapazitäten für zusätzliche Geschwindigkeitskontrollen. B 8 Lärmschutzwand entlang der Autobahn. Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) als Straßenbaulastträger lehnt den Bau einer Lärmschutzwand aufgrund der fehlenden rechtlichen Verpflichtung ab. Die für den (freiwilligen) Bau einer Lärmschutzwand im Rahmen der Lärmsanierung festgelegten Lärmgrenzwerte werden hier nicht erreicht. B 9 Gesetzliche Anforderungen (Genehmigungsverfahren). Magistrat Wird kontinuierlich umgesetzt, z.B. im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren. B10 Bebauung als Lärmschutz (B-Plan Nr. 818). Magistrat Grundsätzlich werden Belange des Lärmschutzes bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes berücksichtigt. Im vorliegenden Fall ist das B-Planverfahren vorläufig eingestellt worden. B11 Pförtnerampel an der Stadtgrenze Offenbach. Magistrat Nicht umgesetzt. Die Straßenverkehrsbehörde sieht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keine Notwendigkeit für eine Pförtnerampel.
- C)Flugverkehrslärm Nr. Maßnahme Handlungsträger Stellungnahme C 1 Nachtflugverbot zwischen 23.00 und 05.00 Uhr. Land Hessen -Luftverkehrsaufsicht Diese Forderung stützt sich auf die Ergebnisse des Mediationsverfahrens zum geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens. Die förmliche Umsetzung liegt in der Zuständigkeit des Landes Hessen. C 2 Überprüfung der Nachtschutzzone. Land Hessen - Luftverkehrsaufsicht Die Überprüfung des Schallschutzprogramms der Fraport AG durch das Land Hessen ist noch nicht abgeschlossen. C 3 Abflug Ost über Autobahnroute. Deutsche Flugsicherung Der Magistrat hat diese Maßnahme der Fluglärmkommission vorgeschlagen. Die Änderung der Abflugroute Ost wurde bislang von der Deutschen Flugsicherung abgelehnt.
- D)Spezieller Lärm Nr. Maßnahme Handlungsträger Stellungnahme D 1 Schallgeschützte Altglascontainer. Umweltamt bzw. Fa. Cleanaway AG Teilweise umgesetzt. Die Container werden bundesweit durch die Fa. Cleanaway Deutschland AG betrieben und entsprechend dem aktuellen technischen Standard eingesetzt. D 2 Straßenreinigung und Müllabfuhr in Wohngebieten erst ab 08.00 Uhr. FES GmbH Die Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung sieht eine gesetzliche Ruhezeit von 20.00 bis 07.00 Uhr vor. Die FES hält dies ein. D 3 Geänderte Leerungszeiten für Altkleidercontainer. Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Frankfurt- Umsetzung ist im Rahmen der behördlichen Überwachung durch das Regierungspräsidium erfolgt. D 4 Lärmärmeres Zeitungsaustragen. Magistrat Umsetzung ist erfolgt. In Gesprächen mit den in Frage kommenden Verlagen wurde auf das Problem hingewiesen und um Abhilfe gebeten. Durch häufigen Wechsel der Zeitungsausträger können Lärmbelästigungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Nebenvorlage: Antrag vom 14.03.2007, NR 378
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2004MM 40Lärmminderungsplanung OberradMagistratsvortrag
- 30. Juni 2004NRNR 1429Lärmminderungsplanung OberradSTVV-Antrag · SPD
- 14. Februar 2005BB 127Lärmminderungsplanung OberradMagistratsbericht
- 22. August 2005BB 564Lärmminderungsplanung OberradMagistratsbericht
- 13. Januar 2006BB 29Lärmminderungsplanung OberradMagistratsbericht
- 19. Januar 2007Sie sind hierBB 27Lärmminderungsplanung OberradMagistratsbericht
- 14. März 2007NRNR 378Lärmminderungsplanung OberradSTVV-Antrag · SPD
- 29. Juni 2007BB 447Lärmminderungsplan OberradMagistratsbericht
- 8. Februar 2008Antwort des Magistrats · nach 207 WochenBB 89Lärmminderungsplanung OberradMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG und LINKE.WASG (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und BFF gegen SPD und FAG (= Zurückweisung) zu 2. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme) sowie LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF gegen SPD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 27 = Kenntnis, NR 378 = Ablehnung) NPD (B 27 = Kenntnis, NR 378 = Annahme) ÖkoLinX/E.L. (B 27 = Zurückweisung, NR 378 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE.WASG und BFF (B 27 = Kenntnis) REP (B 27 = Kenntnis, NR 378 = Ablehnung) NPD (B 27 = Zurückweisung, NR 378 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, BFF, REP und NPD gegen SPD, FAG und E.L. (= Zurückweisung) zu 2. zu a) CDU, GRÜNE und REP gegen SPD, NPD und E.L. (= Annahme) sowie LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF gegen SPD, NPD und E.L. (= Annahme) sowie REP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 27 = Zurückweisung, NR 378 = Annahme)