Lärmminderungsplanung Oberrad
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Bericht des Magistrats vom 13.01.2006, B 29
Betreff:
Lärmminderungsplanung Oberrad
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 16.09.2004, § 7827
- NR 1353 CDU, NR 1429 SPD, l. B 564/05 -
Auf den Maßnahmenplan "Lärmminderungsplanung Oberrad“ gemäß Magistratsbericht B 564 vom 22.08.2005 wird Bezug genommen.
Zum Sachstand der Maßnahmenumsetzung wird folgendes mitgeteilt:
Schienenverkehrslärm (Maßnahmen A1 bis A4):
Der Bau einer Schallschutzwand entlang der Bahnstrecke (A1 u. A4) ist nicht in der Prioritätenliste der Deutschen Bahn AG enthalten.
Der Magistrat hat in einer Anfrage an die zuständige Stelle um Prüfung und Mitteilung gebeten, ob die als Alternative vorgeschlagenen Maßnahmen im Interesse der Oberräder Bevölkerung nachträglich in das "Gesamtkonzept zur Lärmsanierung an Schienen“ aufgenommen werden können.
Eine Nachricht liegt noch nicht vor.
Straßenverkehrslärm (Maßnahmen B1 bis B11):
Die Umgestaltung der Offenbacher Landstraße (B1) zur Verkehrsberuhigung im Bereich zwischen der Balduinstraße und dem Buchrainplatz ist in Arbeit.
Z.Zt. finden Abmarkierungsarbeiten für Schrägstellflächen statt.
Der Vorschlag zum Ersatz des Pflasters entlang der Straßenbahnschienen (B3) ist noch nicht abschließend geprüft. Auf Anfrage teilte die zuständige VGF Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH kürzlich mit, dass beim Neubau oder bei der Erneuerung von Straßenbahngleisen im Straßenraum die Oberfläche zwischen den Schienen grundsätzlich in Asphalt ausgeführt werde. Außerhalb von Neubau- oder Erneuerungsmaßnahmen könne das vorhandene Pflaster aus wirtschaftlichen Gründen nicht durch eine Asphaltdecke ersetzt werden, da diese Maßnahme immer auch den Austausch der sog. Tragschicht erfordere. Aus technischen Gründen könnten Gleise nur mit einer Asphaltdecke versehen werden, wenn diese auf einer Betonplatte oder Betonschwellen befestigt seien. Unter den Gleisen, die mit Pflastersteinen gefüllt sind, befindet sich eine Schottertragschicht, die für eine Asphaltfüllung nicht geeignet sei. Der komplette Austausch der Tragschicht sei mit sehr hohen Kosten verbunden.
Zur Lärmminderung im Bereich der A 661 (B5 u. B8) wurde die zuständige Stelle erneut um Prüfung und Mitteilung gebeten, aktive Schallschutzmaßnahmen zu ergreifen.
Eine Nachricht liegt noch nicht vor.
Die übrigen, im Zuständigkeitsbereich des Magistrats liegenden planerischen und operativen Maßnahmen zur Lärmminderung sind noch nicht abschließend geprüft und beraten. Ein stadtinterner Dialog mit dem Ziel einer sukzessiven Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen findet statt.
Flugverkehrslärm (C1 bis C3):
Kein neuer Sachstand.
Spezieller Lärm (D1 bis D4):
Kein neuer Sachstand.
Wie bereits berichtet, wird die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen einen längeren Zeitraum beanspruchen, zumal die Zuständigkeit für wesentliche Belange der Lärmminderungsplanung nicht in der Hoheit des Magistrats liegt (z.B. Schienenverkehr, Autobahnverkehr, Flugverkehr).
Der Magistrat beabsichtigt, den nächst fälligen Bericht zum 01.12.2006 vorzulegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2004MM 40Lärmminderungsplanung OberradMagistratsvortrag
- 30. Juni 2004NRNR 1429Lärmminderungsplanung OberradSTVV-Antrag · SPD
- 14. Februar 2005BB 127Lärmminderungsplanung OberradMagistratsbericht
- 22. August 2005BB 564Lärmminderungsplanung OberradMagistratsbericht
- 13. Januar 2006Sie sind hierBB 29Lärmminderungsplanung OberradMagistratsbericht
- 19. Januar 2007BB 27Lärmminderungsplanung OberradMagistratsbericht
- 8. Februar 2008Antwort des Magistrats · nach 207 WochenBB 89Lärmminderungsplanung OberradMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und BFF gegen FAG (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis) NPD (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und BFF gegen FAG (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis) NPD (= Zurückweisung)