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Lärmminderungsplanung Oberrad

Vorlagentyp: B
207 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 08.02.2008, B 89

Betreff:

Lärmminderungsplanung Oberrad

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.10.2007, § 2592

- NR 1353 CDU, NR 1429 SPD, l. B 447/07 -

Im Berichtszeitraum 2007 konnten keine weiteren Maßnahmen der Lärmminderungsplanung Oberrad umgesetzt werden. Als Problem bei der Umsetzung zeigt sich, dass viele Maßnahmen nicht in der Zuständigkeit des Magistrats liegen, sondern bei anderen Planungsträgern wie z.B. der Landesregierung. Eine Umsetzung scheitert ebenso an fehlenden finanziellen Mitteln, z.B. beim möglichen Bau einer Lärmsschutzwand entlang der Bundesautobahn A 661. Der Magistrat hat daher das Land Hessen aufgefordert, zur Umsetzung der Lärmminderungsplanung Fördermittel im Landeshaushalt bereitzustellen.

Nachfolgend findet sich eine Zusammenstellung zur Umsetzung lärmmindernder Maßnahmen:

A) Schienenverkehrslärm

Nr.

Maßnahme

Handlungsträger

Stellungnahme

A 1

Neue Lärmschutzwand entlang der Eisenbahnstrecke Frankfurt-Offenbach im Bereich Oberrad zur Reduzierung der Radgeräusche im Rahmen eines Pilotprojektes der Deutschen Bahn AG (DB).

Deutsche Bahn AG

Keine Änderung gegenüber dem letzten Bericht B 27. Der Streckenabschnitt Frankfurt-Süd – Offenbach ist zwischenzeitlich in das Programm "Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes“ aufgenommen worden.

A 2

Einsatz lärmarmer Straßenbahnen.

VGF

Keine Änderung gegenüber dem letzten Bericht B 27. Umsetzung erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Erneuerung der Fahrzeuge.

A 3

Minderung des Kurvenquietschens (Buchrainplatz) durch häufigeres Schmieren der Schienen.

VGF

Umsetzung ist abgeschlossen.

A 4

Bau einer Schallschutzwand entlang der Bahnstrecke

Deutsche Bahn AG

Siehe Stellungnahme zu A

  1. B) Straßenverkehrslärm Nr. Maßnahme Handlungsträger Stellungnahme B 1 Gestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße. Magistrat Keine Änderung gegenüber dem letzten Bericht B
  2. B 2 Umgestaltung des Buchrainplatzes und der Ausfahrt Wehrstraße zu einer Vollkreuzung. Magistrat Keine Änderung gegenüber dem letzten Bericht B
  3. B 3 Einrichtung von neuen Radwegen (z.B. innerhalb Oberrads, Richtung Innenstadt bzw. Kaiserlei). Magistrat Keine Änderung gegenüber dem letzten Bericht B
  4. B 4 Ersatz des Pflasters entlang der Straßenbahnschienen in der Offenbacher Landstraße. VGF Keine Änderung gegenüber dem letzten Bericht B
  5. Aus Kostengründen lehnt die VGF einen völligen Ersatz des Pflasters zugunsten eines lärmmindernden Asphaltbelages in der Offenbacher Landstraße ab. B 5 Geschwindigkeitsreduzierung auf der Autobahn auf maximal 100 km/h. Hess. Straßenverkehrsverwaltung (HSVV) Maßnahme ist abgeschlossen. B 6 Passiver Schallschutz, insbesondere an der Offenbacher Landstraße. Magistrat Keine Änderung gegenüber dem letzten Bericht B
  6. Ein stadtweites Gesamtkonzept wird nach Abschluss der Lärmminderungsplanung in allen Stadtteilen formuliert. B 7 Geschwindigkeitskontrollen auch ohne verkehrsrechtliche Reduzierung der Geschwindigkeit in der Offenbacher Landstraße westlich der Balduinstraße sowie in der Wehrstraße. Magistrat Geschwindigkeitskontrollen werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten durchgeführt B 8 Lärmschutzwand entlang der Autobahn. Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) Keine Änderung gegenüber dem letzten Bericht B
  7. Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) als Straßenbaulastträger lehnt den Bau einer Lärmschutzwand aufgrund der fehlenden rechtlichen Verpflichtung ab. B 9 Gesetzliche Anforderungen (Genehmigungsverfahren). Magistrat Wird kontinuierlich umgesetzt, z.B. im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren. B10 Bebauung als Lärmschutz (B-Plan Nr. 818). Magistrat Grundsätzlich werden Belange des Lärmschutzes bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes berücksichtigt. Im vorliegenden Fall ist das B-Planverfahren vorläufig eingestellt worden. B11 Pförtnerampel an der Stadtgrenze Offenbach. Magistrat Keine Änderung gegenüber dem letzten Bericht B
  8. Die Straßenverkehrsbehörde sieht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keine Notwendigkeit für eine Pförtnerampel.
    • C)Flugverkehrslärm Nr. Maßnahme Handlungsträger Stellungnahme C 1 Nachtflugverbot zwischen 23.00 und 05.00 Uhr. Land Hessen -Luftverkehrsaufsicht Diese Forderung stützt sich auf die Ergebnisse des Mediationsverfahrens zum geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens. Die förmliche Umsetzung liegt in der Zuständigkeit des Landes Hessen. C 2 Überprüfung der Nachtschutzzone. Land Hessen - Luftverkehrsaufsicht Die Überprüfung des Schallschutzprogramms der Fraport AG durch das Land Hessen ist noch nicht abgeschlossen. C 3 Abflug Ost über Autobahnroute. Deutsche Flugsicherung Der Magistrat hat diese Maßnahme der Fluglärmkommission vorgeschlagen. Die Änderung der Abflugroute Ost wurde bislang von der Deutschen Flugsicherung abgelehnt.
    • D)Spezieller Lärm Nr. Maßnahme Handlungsträger Stellungnahme D 1 Schallgeschützte Altglascontainer. Umweltamt bzw. Fa. Cleanaway AG Maßnahme ist abgeschlossen D 2 Straßenreinigung und Müllabfuhr in Wohngebieten erst ab 08.00 Uhr. FES GmbH Die Anforderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung werden eingehalten. D 3 Geänderte Leerungszeiten für Altkleidercontainer. Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Frankfurt- Maßnahme ist abgeschlossen D 4 Lärmärmeres Zeitungsaustragen. Magistrat Maßnahme ist abgeschlossen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Februar 2004MM 40Lärmminderungsplanung OberradMagistratsvortrag
  2. 30. Juni 2004NRNR 1429Lärmminderungsplanung OberradSTVV-Antrag · SPD
  3. 14. Februar 2005BB 127Lärmminderungsplanung OberradMagistratsbericht
  4. 22. August 2005BB 564Lärmminderungsplanung OberradMagistratsbericht
  5. 13. Januar 2006BB 29Lärmminderungsplanung OberradMagistratsbericht
  6. 19. Januar 2007BB 27Lärmminderungsplanung OberradMagistratsbericht
  7. 8. Februar 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 207 Wochen
    BB 89Lärmminderungsplanung Oberrad
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 5
Sitzung 21 · 14.03.2008
TO I, TOP 38
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 89 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 20 · 10.04.2008
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 89 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFF
Ablehnung:
FAG
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen FAG (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)

Verkehrsausschusses
Sitzung 20 · 15.04.2008
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 89 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFF
Ablehnung:
FAG
Sonstige:
NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen FAG (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)

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