- Klimaanpassung: Trinkwasserbrunnen in Grünanlagen und Parks - Klimaanpassung: Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum
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Bericht des Magistrats vom 05.08.2019, B 272
Betreff: - Klimaanpassung: Trinkwasserbrunnen in Grünanlagen und Parks - Klimaanpassung: Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2019, § 3734 - E 55/19 CDU/SPD/GRÜNE, E 60/19 CDU/SPD/GRÜNE - Die Errichtung zusätzlicher Trinkbrunnen im öffentlichen Raum des Stadtgebietes wird sowohl auf öffentlichen Plätzen als auch in öffentlichen Park- und Grünanlagen als sinnvolle Maßnahmen der Anpassung an den Klimawandel begrüßt. Die Mainova AG betreibt derzeit drei öffentliche Trinkbrunnen, davon zwei in der Frankfurter Innenstadt (Liebfrauenstraße, Große Bockenheimer Straße) und einen als Bestandteil des Wasser-Lehrpfads im Wasserpark Friedberger Landstraße. Allgemeine Aussagen zur Umsetzbarkeit sind nicht möglich. Die Machbarkeit muss im Einzelfall standortspezifisch geprüft werden. Hierzu gehören bauliche Gegebenheiten (Lage von Wasser- und Abwasserleitungen, Lage weiterer Versorgungsleitungen, etwaige Untertunnelungen, Straßenoberflächen, Bepflanzungen etc.) stadtplanerische Aspekte und Genehmigungsfähigkeit. Derzeit sind seitens Mainova keine weiteren zu errichtenden und zu betreibenden Trinkbrunnen im öffentlichen Raum (auf öffentlichen Plätzen wie auch in Parks und Grünanlagen) geplant. Insofern bedarf es zur Realisierung weiterer Trinkbrunnen, die als geeignete Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im Stadtraum erforderlich sind, neben Mitteln der Unterhaltung und Pflege auch der notwendigen Investitionsmittel. Die Mainova hat auf Anfrage mitgeteilt, dass sie die Stadt Frankfurt beratend mit ihrer Erfahrung und Expertise unterstützt. Dies beinhalte auch die Prüfung von möglichen Standorten bis hin zu Errichtung und Betrieb von Trinkbrunnen im Auftrag der Stadt. Hierbei geht die Mainova von einem Mittelbedarf pro Trinkbrunnen (je nach Standortbedingungen und Ausführung) von bis zu 35.000 € für Baukosten (Montage und Inbetriebnahme) und von 5.000 bis 10.000 € Unterhaltungskosten p.a. für den laufenden Betrieb aus. Da für die Errichtung und den Betrieb der in den Etatanträgen genannten zusätzlichen je 5 Trinkbrunnen auf öffentlichen Plätzen bzw. in öffentlichen Parks und Grünanlagen bisher keine Budgetmittel ausdrücklich eingestellt sind, ist beabsichtigt, hierfür jeweils Mittel aus dem städtischen Klimafonds in Anspruch zu nehmen. Vor dem Hintergrund, dass es sich bei diesen Mitteln um befristete Projektmittel handelt, müssen die in Anspruch genommenen Mittel für Unterhalt und Pflege, die im Gegensatz zu den einmaligen Errichtungskosten dauerhaft zur Verfügung stehen müssen, mit den künftigen Haushalten verstetigt werden. Es dient ferner zur Kenntnis, dass Fördermittel aus dem "Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025" noch nicht beantragt bzw. abgerufen werden können, weil die Aufnahme von Brunnen in die Richtlinie erst vor kurzem erfolgt ist. Diese Option wird jetzt mit Priorität geprüft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2019EE 55Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Klimaanpassung: Trinkwasserbrunnen in Grünanlagen und ParksEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 25. Januar 2019EE 60Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung - und Umweltservice Klimaanpassung: Trinkwasserbrunnen im öffentlichen RaumEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 5. August 2019Sie sind hierBB 272- Klimaanpassung: Trinkwasserbrunnen in Grünanlagen und Parks - Klimaanpassung: Trinkwasserbrunnen im öffentlichen RaumMagistratsbericht
- 1. Februar 2022OFOF 207/3Städtische Gebäude im NordendOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Februar 2022OMOM 1757Städtische Gebäude im NordendDirektanregung
- 16. September 2022Antwort des Magistrats · nach 190 WochenSTST 2116Städtische Gebäude im NordendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf12 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und U.B. gegen 1 GRÜNE und Die PARTEI (= Ablehnung der Zurückstellung) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)