Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung - und Umweltservice Klimaanpassung: Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum
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Römerberg — 13 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.10.2026.
- Verbesserung der Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit zwischen Eisernem Steg und Römerberg11.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Lärmschutz auf dem Römerberg – Schutz von Anwohnern und Gottesdienstbesuchern vor übermäßigen Veranstaltungsimmissionen15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Mit Sorge beobachten Anwohner, Gastronomen sowie Gemeinden, die die Alte Nikolaikirche nutzen, die steigende Zahl von Ku20.08.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung - und Umweltservice Klimaanpassung: Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für Unterhaltung und Pflege von fünf Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum 15.000 Euro aus vorhandenen Mitteln zu verwenden. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Die Anschaffung und das Installieren der fünf Trinkbrunnen wird in Kooperation mit der Mainova, Hessenwasser oder einem anderen Dritten erfolgen. Die Priorisierung der in Absprache mit dem Umweltamt umzusetzenden Standorte, wie z.B. Konstablerwache, Römerberg, Friedberger Platz, folgt den Ergebnissen des Klimaplanatlas. Es ist außerdem zu prüfen, ob hierfür Mittel aus dem Klimafonds der Stadt Frankfurt abgerufen und Fördermittel aus dem "Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025" generiert werden können. Begründung: Die vergangene Hitze- und Trockenheitsperiode hat die hitzebelastenden Auswirkungen des Klimawandels besonders deutlich gemacht. Klimaanpassungsmaßnahmen für ein erträgliches Stadtklima, aber auch den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sind überfällig. Besonders im Innenstadtbereich mit dichter Bebauung und geringer Belüftung entstehen regelrechte Hitzeinseln. Erwachsene Menschen sollen täglich möglichst 1 1/2 Liter Flüssigkeit zu sich nehmen, an heißen Sonnentagen oder bei sportlichen Aktivitäten können es auch 2 oder gar 3 Liter sein. Da sind öffentliche Trinkbrunnen, wie sie in südlichen Ländern überall vorkommen, ein wirksames Angebot. Jede und jeder kann, ohne Kosten, den Durst sofort stillen. Plastikflaschen müssen nicht mitgenommen und wieder weggeworfen werden. Daher sollte die Stadt auch aufgrund ihrer Vorsorgepflicht für die Bürgerinnen und Bürger handeln, und öffentliche Trinkbrunnen vornehmlich im Innenstadtbereich installieren. Es ist zu prüfen, ob hierfür Fördermittel aus dem "Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025" generiert werden können. Als Klima-Kommune Frankfurt kann dies bis zu 70 Prozent Förderung bedeuten. Um die Unterhaltungskosten der Brunnen zu reduzieren, die sich pro Brunnen auf ca. 3.000 Euro belaufen, sollte überprüft werden, inwieweit die wasserhygienischen Kontrollen ohne Risiko und Qualitätseinbußen auf ein Mindestmaß reduziert werden können. Frankfurts Trinkwasser ist von bester Qualität. Gegen Stagnationswasser in der Leitung helfen z.B. automatische Spülgänge oder Laufbrunnen mit kleinem Rinnsal.
Inhalt
Etatantrag vom 25.01.2019, E 60
Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung - und Umweltservice Klimaanpassung: Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für Unterhaltung und Pflege von fünf Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum 15.000 Euro aus vorhandenen Mitteln zu verwenden. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Die Anschaffung und das Installieren der fünf Trinkbrunnen wird in Kooperation mit der Mainova, Hessenwasser oder einem anderen Dritten erfolgen. Die Priorisierung der in Absprache mit dem Umweltamt umzusetzenden Standorte, wie z.B. Konstablerwache, Römerberg, Friedberger Platz, folgt den Ergebnissen des Klimaplanatlas. Es ist außerdem zu prüfen, ob hierfür Mittel aus dem Klimafonds der Stadt Frankfurt abgerufen und Fördermittel aus dem "Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025" generiert werden können.
Begründung: Die vergangene Hitze- und Trockenheitsperiode hat die hitzebelastenden Auswirkungen des Klimawandels besonders deutlich gemacht. Klimaanpassungsmaßnahmen für ein erträgliches Stadtklima, aber auch den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sind überfällig. Besonders im Innenstadtbereich mit dichter Bebauung und geringer Belüftung entstehen regelrechte Hitzeinseln. Erwachsene Menschen sollen täglich möglichst 1 1/2 Liter Flüssigkeit zu sich nehmen, an heißen Sonnentagen oder bei sportlichen Aktivitäten können es auch 2 oder gar 3 Liter sein. Da sind öffentliche Trinkbrunnen, wie sie in südlichen Ländern überall vorkommen, ein wirksames Angebot. Jede und jeder kann, ohne Kosten, den Durst sofort stillen. Plastikflaschen müssen nicht mitgenommen und wieder weggeworfen werden. Daher sollte die Stadt auch aufgrund ihrer Vorsorgepflicht für die Bürgerinnen und Bürger handeln, und öffentliche Trinkbrunnen vornehmlich im Innenstadtbereich installieren. Es ist zu prüfen, ob hierfür Fördermittel aus dem "Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025" generiert werden können. Als Klima-Kommune Frankfurt kann dies bis zu 70 Prozent Förderung bedeuten. Um die Unterhaltungskosten der Brunnen zu reduzieren, die sich pro Brunnen auf ca. 3.000 Euro belaufen, sollte überprüft werden, inwieweit die wasserhygienischen Kontrollen ohne Risiko und Qualitätseinbußen auf ein Mindestmaß reduziert werden können. Frankfurts Trinkwasser ist von bester Qualität. Gegen Stagnationswasser in der Leitung helfen z.B. automatische Spülgänge oder Laufbrunnen mit kleinem Rinnsal.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2019Sie sind hierEE 60Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung - und Umweltservice Klimaanpassung: Trinkwasserbrunnen im öffentlichen RaumEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 5. August 2019Antwort des Magistrats · nach 27 WochenBB 272- Klimaanpassung: Trinkwasserbrunnen in Grünanlagen und Parks - Klimaanpassung: Trinkwasserbrunnen im öffentlichen RaumMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
22.01 Umweltplanung und Umweltservice
Ausgaben 2025: 13 Mio € · im Antragsjahr 2019 7 Mio € — preisbereinigt +41 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und Frau Lämmer
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen E 140) und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen E 140) und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme