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Naturerlebnisbad auf dem Gelände des ehemaligen Höchster Strandbades

Vorlagentyp: B
70 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 31.03.2003, B 268

Betreff: Naturerlebnisbad auf dem Gelände des ehemaligen Höchster Strandbades Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2002, § 1912 - NR 404 SPD, B 743/02 - In der Zwischenzeit wurden weitere Sondierungen im Hinblick auf die Möglichkeit zur Errichtung eines Naturerlebnisbades auf dem Tillybadgelände vorgenommen. Hierbei konnte jedoch keine überzeugende Lösung gefunden werden, um gesundheitliche Gefährdungspotentiale für die Besucherinnen und Besucher in ausreichendem Maße ausschließen zu können. Daher wurde die Idee des Ortsbeirates 6, das Areal des ehemaligen Höchster Strandbades der Angelsportgemeinschaft Ffm.-Schwanheim 1960 e.V. zu überlassen, wohlwollend aufgenommen. Die diesbezüglich umgehend veranlassten Prüfungen führten erfreulicherweise zu einem positiven Ergebnis. Nachdem in den letzten Jahren vielfältige Nutzungsoptionen für das Tillybadgelände geprüft wurden, konnte endlich mit der Überlassung des Geländes an die Angelsportgemeinschaft Ffm.-Schwanheim 1960 e.V. eine optimale Lösung gefunden werden. Der vorgenannte Verein nutzt das Areal seit dem 01.01.2003 auf umweltverträgliche und schonende Weise für vereinssportliche Zwecke. Die Grünpflege sowie die Bauunterhaltung der genutzten Gebäude obliegt der Gemeinschaft, die im übrigen vertraglich verpflichtet wurde, dafür Sorge zu tragen, dass keinerlei Tatsachen geschaffen werden, die eine spätere Wiederinbetriebnahme des Tillybades als Freibad verhindern könnten. Der Vertrag läuft vorerst bis zum 31.12.2008 und enthält eine vom Angelsportverein nutzbare Verlängerungsoption um weitere sechs Jahre. Sollte sich die Stadt entscheiden, das ehemalige Tillybad zu sanieren und wieder als Freibad zu nutzen, kann der Nutzungsvertrag mit der Angelsportgemeinschaft Ffm.-Schwanheim 1960 e.V. fristlos gekündigt werden. Aufgrund der vorstehend geschilderten, sehr zu begrüßenden Entwicklung werden die Prüfungen hinsichtlich der Nutzbarkeit des Geländes als Naturerlebnisbad nicht weiter verfolgt.Nebenvorlage: Anregung vom 06.05.2003, OA 1268 Antrag vom 14.04.2003, OF 836/6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 28. November 2001NRNR 404Naturerlebnisbad auf dem Gelände des ehemaligen Höchster StrandbadesSTVV-Antrag · SPD
  2. 22. Juli 2002BB 743Naturerlebnisbad auf dem Gelände des ehemaligen Höchster StrandbadesMagistratsbericht
  3. 31. März 2003Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 70 Wochen
    BB 268Naturerlebnisbad auf dem Gelände des ehemaligen Höchster Strandbades
    Magistratsbericht
  4. 14. April 2003OFOF 836/6Höchster StrandbadOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 6. Mai 2003OAOA 1268Höchster Strandbad Bericht des Magistrats vom 31.03.2003, B 268Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 20 · 06.05.2003
TO I, TOP 61
Zur Kenntnis
Anregung OA 1268 2003 1. a) Die Vorlage B 268 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 1268 zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 836/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Sportausschusses
Sitzung 21 · 12.06.2003
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 268 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 1268 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDFDP
Ablehnung:
Grüne
Sonstige:
FAG (B 268 = Kenntnis, OA 1268 = Ablehnung)REP (B 268 = Kenntnis, OA 1268 = Ablehnung)PDS (B 268 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 1268 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (B 268 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 1268 = Annahme)E.l (B 268 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 1268 = Annahme)BFF (B 268 = Kenntnis, OA 1268 = Annahme)
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUSPDFDP
Ablehnung:
Grüne
zu 2 / Ziffer 2)
Zustimmung:
CDUFDP
Ablehnung:
SPDGrüne
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. zu Ziffer 1.: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) zu Ziffer 2.: CDU und FDP gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (B 268 = Kenntnis, OA 1268 = Ablehnung) PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. (B 268 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 1268 = Annahme) BFF (B 268 = Kenntnis, OA 1268 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 23 · 17.06.2003
TO II, TOP 41
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 268 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 1268 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDFDPFAGREPBFF
Ablehnung:
GrünePDSÖkoLinX-ARLE.l
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUSPDFDPFAGREP
Ablehnung:
GrünePDSBFFÖkoLinX-ARLE.l
zu 2 / Ziffer 2)
Zustimmung:
CDUFDPFAGREP
Ablehnung:
SPDGrünePDSBFFÖkoLinX-ARLE.l
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, FAG, REP und BFF gegen GRÜNE, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, FDP, FAG und REP gegen GRÜNE, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, FDP, FAG und REP gegen SPD, GRÜNE, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme)

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