Verpachtung ehemaliges Freibad Höchst (Tillybad)
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Pachtvertrag für das Gelände des ehemaligen Freibad Höchst mit den beiden Vereinen zu verlängern, um deren Planungssicherheit zu gewährleisten und den Naturschutz zu berücksichtigen. Dies ist wichtig, um die Existenz des Angelsportvereins zu sichern und die gute Pflege des Geländes fortzuführen.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Pachtvertrag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens der Frankfurter BäderBetriebe für das Gelände des ehemaligen Freibad Höchst (Tillybad) mit der Angelsportgemeinschaft Frankfurt-Schwanheim 1960 e. V. und dem Höchster Schwimmverein 1893 e. V. so zu verlängern, dass beide Vereine Planungssicherheit bekommen und Aspekten des Naturschutzes Rechnung getragen wird. Die Existenz des Angelsportvereins darf nicht gefährdet werden. Beide Vereine haben ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit gezeigt.
Begründung
Das Gelände des ehemaligen Höchster Strandbades wurde Anfang der 2000er-Jahre auf Initiative des Ortsbeirats 6 von der Stadt an die Angelsportgemeinschaft Frankfurt-Schwanheim 1960 e. V. (ASG) verpachtet. Damals war das Gelände in einem sehr schlechten Zustand. Die ASG hat es mit großer ehrenamtlicher Arbeit wieder instand gesetzt und seitdem über 23 Jahre sowohl die Grünpflege als auch die Bauerhaltung selbst übernommen. Zudem stellt der Verein das Gelände auch anderen Vereinen für Veranstaltungen zur Verfügung. Die Stadt Frankfurt war sehr froh, dass diese Lösung zur Instandhaltung des Strandbad-Geländes und der Gebäude gefunden werden konnte (siehe Bericht des Magistrats vom 31.03.2003, B 268). Nun läuft der Pachtvertrag mit der Anglersportgemeinschaft Schwanheim zum 31.12.2024 aus und die Stadt hat ihn bisher nicht verlängert, obwohl der Verein sich auf die Ausschreibung hin wieder beworben hat. Wenn die Angler ihr Gelände verlieren, bedroht das die Existenz des Vereins. Zudem wäre unklar, wer sich zukünftig um das Gelände kümmert. Die Stadt Frankfurt sollte das Gelände daher weiterhin u. a. an die ASG verpachten, die sich nachweislich über mehr als zwei Jahrzehnte gut um das Gelände gekümmert hat, insbesondere auch, um den Fortbestand des Vereins sicherzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Oktober 2024OFOF 1112/6Verpachtung ehemaliges Freibad Höchst (Tillybad)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2024Sie sind hierOMOM 5985Verpachtung ehemaliges Freibad Höchst (Tillybad)Direktanregung
- 7. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 212Verpachtung ehemaliges Freibad Höchst (Tillybad)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats