Verhandlungen zum Erwerb des Musikbunkers im Marbachweg führen
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Gespräche mit der Bundesimmobilienanstalt fortzusetzen, um den Musikbunker im Marbachweg weiterhin als solchen zu nutzen und einen geordneten Umzug der Musiker in einen städtischen Bunker zu ermöglichen. Dies soll helfen, die finanziellen Belastungen in der aktuellen wirtschaftlichen Lage zu minimieren und die kulturelle Nutzung des Bunkers zu sichern.
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Lassallestraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.12.2025.
- Wann wird die Spielfläche in der Lassallestraße wieder bespielbar?15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: aktueller Stand der Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main28.11.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Hochbunker Lassallestraße für Kultur zur Verfügung stellen (II)02.07.2025 · A (Anfrage Stadtverordnetenversammlung)
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Bereits im Oktober hat der Magistrat Gespräche mit der Eigentümerin des Bunkers Marbachweg, der Bundesimmobilienanstalt (BImA) aufgenommen mit dem kurzfristigen Ziel der Fortführung der Nutzung des Bunkers als Musikbunker und dem mittelfristigen Ziel des Erwerbs. Diese Gespräche wurden in den darauffolgenden Wochen auf verschiedenen Ebenen intensiviert. Einen Verkauf der Liegenschaft beabsichtigt die BImA nach eigener Aussage kurzfristig nicht, sodass auch der Erwerb bzw. die Ausübung eines Vorkaufsrechts nicht in Betracht kam. Zwischenzeitlich zeichnete sich jedoch ein für alle Seiten positiver Lösungsansatz ab. Demnach wollte die BImA zunächst auf eigene Kosten die unbedingt notwendigen brandschutztechnischen Ertüchtigungen vornehmen und es so ermöglichen, den Bunker zunächst interimsweise als Musikbunker weiter zu betreiben. Die ausgesprochenen Kündigungen für die aktuell Nutzenden sollten zurückgenommen und der Musikbunker in der bestehenden Form für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren weiter an die bisherigen Mieter/Musiktreibenden überlassen werden. Den ursprünglich zugesagten Interimszeitraum wollte die Stadt Frankfurt am Main nutzen, um einen bereits in ihrem Eigentum stehenden Hochbunker brandschutzrechtlich und baulich zu ertüchtigen, so dass die betroffenen Musikerinnen und Musiker bis zum Ablauf des Mietvertrages in drei Jahren geordnet in einen stadteigenen Bunker umziehen können. Vor dem Hintergrund der aktuell angespannten wirtschaftlichen Lage kann so der Kaufpreis für einen weiteren Hochbunker eingespart werden. Wie die BImA der Stadt Frankfurt zwischenzeitlich mitteilte, kann diese befristete Weiternutzung aufgrund des schlechten Zustands des Gebäudes aus baurechtlichen Gründen nicht aufrechterhalten werden. Die BImA informierte darüber, seit Dezember im Rahmen mehrerer Begehungen und mit verschiedenen Fachleuten Möglichkeiten gesucht zu haben, einen brand- und baurechtlich zulässigen Zustand im Gebäude herzustellen. Dabei seien Probleme zutage getreten, die über die ursprünglich bekannten Brandschutzmängel erheblich hinausgingen. Die für die Umbauarbeiten zuständige hessische Landesbauverwaltung, der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, habe deshalb gegenüber der BImA ein vollständiges Nutzungsverbot verfügt, bis die relevanten Mängel beseitigt seien. Ein Weiterbetrieb sei der BImA unter diesen Umständen rechtlich nicht möglich. Insbesondere die Elektroanlage im Bunker bereite unüberwindliche Probleme, da sie im Laufe der Jahrzehnte verschiedentlich durch Nutzer des Bunkers ohne entsprechende Genehmigungen verändert wurde und dadurch die Zulässigkeit der Nutzung sowie der Bestandsschutz als Altanlage erloschen sei. Bau- und brandschutzrechtlich sei dies nur durch einen kompletten Austausch zu beheben, was intensive Vorplanungen, hohe Kosten und eine Räumung des Gebäudes durch die Nutzer voraussetze. Ähnliche Probleme seien auch hinsichtlich der baurechtlich vorgeschrieben Gebäudebelüftung aufgetreten. Auch hier sei nach jetzigem Kenntnisstand ein Komplettumbau des Gebäudes für eine rechtlich zulässige Weiternutzung erforderlich. Da die BImA den Bunker nach Ablauf der drei Jahre ohnehin abbrechen und durch den Neubau bezahlbaren Wohnraums ersetzen werde, sei ein solch umfangreicher Umbau, der einen großen Teil des Verlängerungszeitraums in Anspruch nähme, aus Sicht der BImA nicht sinnvoll. Die BImA sicherte dem Magistrat jedoch zu, dass die Räume in dem Bunker Marbachweg nicht sofort geräumt werden müssten, sodass Musikschaffende zumindest die Möglichkeit der Suche nach einer geeigneten Zwischenlagerungsmöglichkeit erhielten. Von den 8 Bunkeranlagen im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main sind aufgrund der Größe und der Lage 2 Bunker vorrangig für eine Ertüchtigung und Nutzung als Musikbunker geeignet. Hierbei handelt es sich zum einen um den Bunker in der Lassallestraße 2a und den Bunker in der Küferstraße 7, wobei das Objekt Lassallestraße 2a zunächst priorisiert wird. Beide Anlagen sind stark sanierungsbedürftig und müssen für eine Nutzung als Musikbunker wie der Bunker der BImA im Marbachweg sowohl brandschutztechnisch als auch baurechtlich hergerichtet und genehmigt werden. Die Kosten für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen werden für beide Objekte auf jeweils bis zu 3,5 Mio. Euro geschätzt. Der benötigte Zeitraum wird aktuell mit 3-5 Jahren veranschlagt - abhängig von den etwaigen Auflagen zur Ertüchtigung sowie der Bereitstellung der erforderlichen Mittel. Entsprechende Abstimmungsgespräche zu Rahmenbedingungen und Auflagen einer Ertüchtigung der Ersatzobjekte sowie zur Verfügung stehender Budgets werden aktuell zwischen den beteiligten Dezernaten und Fachämtern geführt. Die Sanierung soll im Hinblick auf die Probleme der Musikerinnen und Musiker im Marbachweg schnellstmöglich umgesetzt werden. Andere Ausweichflächen, die als Proberaum genutzt werden können, stehen dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main nicht zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2021NRNR 127Musikbunker am Marbachweg erhaltenSTVV-Antrag · LINKE.
- 3. November 2021NRNR 152Zukunft der Musikschaffenden im Bunker Marbachweg 295 sichernSTVV-Antrag · CDU
- 3. November 2021NRNR 162Verhandlungen zum Erwerb des Musikbunkers im Marbachweg führenSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 16. März 2022AA 103Zukunft der Musikschaffenden im Bunker Marbachweg sichernSTVV-Anfrage · CDU
- 24. Juni 2022Sie sind hierBB 266Verhandlungen zum Erwerb des Musikbunkers im Marbachweg führenMagistratsbericht
- 10. März 2023Antwort des Magistrats · nach 74 WochenBB 131Zukunft der Musikschaffenden im Bunker Marbachweg sichernMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)