Zukunft der Musikschaffenden im Bunker Marbachweg sichern
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Zusammenfassung
Der Bericht thematisiert die Zukunft der Musikschaffenden im Bunker Marbachweg, der aufgrund von Gefährdungslagen nicht mehr als Proberaum genutzt werden kann. Es wird vorgeschlagen, alternative Räumlichkeiten zu finden und die Nutzung eines städtischen Hochbunkers zu prüfen, um die Situation der Musikschaffenden zu verbessern.
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Thema Kultur verfolgenBericht
Die in der Anfrage angesprochene Liegenschaft steht im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Nach Angaben der BImA gab es zuletzt drei Hauptmieter, die ihrerseits eine unbekannte Zahl an Untermietverträgen mit den Nutzenden abgeschlossen haben. Der Magistrat geht davon aus, dass die Nutzenden des Bunkers Marbachweg dort ihrem Hobby nachgingen und keiner Erwerbstätigkeit. Nach Angaben der BImA wurde nach der zunächst erfolgten Zusage für eine befristete Fortführung der bisherigen Nutzung als Proberäume mittlerweile die Weiternutzung in der bisherigen Form ohne vorherige umfangreiche Umbauten und baurechtliche Genehmigungsverfahren durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen aufgrund akuter Gefährdungslagen untersagt. Aus diesem Grund ist der dauerhafte Aufenthalt von Personen in dem Gebäude derzeit nicht zulässig. Anfragende Nutzende wurden vom Kulturamt mit den Kontaktdaten aller dort bekannten Anbieter und Trägervereine mit Musikübungsräumen versorgt. In welchem Umfang dies im Nachgang zu Anmietungen führte oder bei neu entstehenden Vakanzen in absehbarer Zeit führen wird, ist dem Magistrat nicht bekannt. Um der Mangelsituation möglichst schnell Abhilfe zu schaffen, wurde zusätzlich umgehend die Ertüchtigung eines der im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main stehenden Hochbunkers in Angriff genommen. Die dort notwendigen Baumaßnahmen konnten bislang nicht abgeschlossen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. November 2021NRNR 152Zukunft der Musikschaffenden im Bunker Marbachweg 295 sichernSTVV-Antrag · CDU
- 16. März 2022AA 103Zukunft der Musikschaffenden im Bunker Marbachweg sichernSTVV-Anfrage · CDU
- 24. Juni 2022BB 266Verhandlungen zum Erwerb des Musikbunkers im Marbachweg führenMagistratsbericht
- 10. März 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 70 WochenBB 131Zukunft der Musikschaffenden im Bunker Marbachweg sichernMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)