Verhandlungen zum Erwerb des Musikbunkers im Marbachweg führen
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
- Der Magistrat wird aufgefordert, nach der bereits gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erfolgten Interessenbekundung der Stadt Frankfurt in konkrete Verhandlungen zu treten, mit dem Ziel von dem städtischen Vorkaufsrecht für den Hochbaubunker im Marbachweg Gebrauch zu machen, sofern ein vertretbarer Kaufpreis für die Stadt erzielt werden kann.
- zu berichten, welche Maßnahmen zur Brandschutzertüchtigung umgesetzt werden müssen, damit der Bunker weiterhin als Ort für Künstler*innen erhalten werden kann, wie lange es dauern würde, diese Maßnahmen umzusetzen und welche Kosten dabei anfallen würden.
- zu prüfen und zu berichten, welche weiteren Bunker im Besitz der Stadt Frankfurt als Ausweichimmobilien ertüchtigt werden könnten. Der Bericht sollte über Standort, Kosten und räumliche Bedingungen informieren.
- zu prüfen, welche alternativen Räume den Künstler*innen kurzfristig und übergangsweise in oder direkt von der Stadt zur Verfügung gestellt werden könnten und welche Kosten dafür ggf. anfallen würden.
Begründung
Presseberichten zufolge wird der Stadt Frankfurt seitens der BImA ein Vorkaufsrecht für den Bunker angeboten und die Stadt könnte bei einem Erwerb und einer Brandschutzertüchtigung, die laut Angaben des derzeitigen Hauptmieters bereits durch den Einbau von Brandschutztüren und neuen Schlössern weit fortgeschritten ist und nur noch überschaubare Investitionen verlangt, den Bunker dauerhaft als dringend benötigte Proben- und Auftrittsräume insbesondere für Bands und Sänger*innen erhalten. Die Stadt könnte in den Verhandlungen versuchen, unter Berücksichtigung der weiteren kulturellen Nutzung einen niedrigeren Kaufpreis zu erzielen. Beispiele aus der Vergangenheit zeigen, dass dies in Frankfurt gelingen kann (so z.B. weitere Musikbunker, Bunker in der Friedberger Anlage). Die noch bestehenden Bunker und sonstigen Proberäume für Bands, die aufgrund des Lärmschutzes besondere Anforderungen stellen, reichen für die ca. 120 Bands, die derzeit im Bunker im Marbachweg proben, bei weitem nicht aus. Unabhängig von dem angestrebten Kauf und Erhalt des Musikbunkers, ist es für ein vollständiges Bild von Relevanz, Kenntnis darüber zu erlangen, welche weiteren Bunker der Stadt zur Nutzung zur Verfügung stehen, welche Voraussetzungen Musiker*innen hier antreffen würden und mit welchen Kosten eine Ertüchtigung verbunden wäre.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. November 2021Sie sind hierNRNR 162Verhandlungen zum Erwerb des Musikbunkers im Marbachweg führenSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 24. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 33 WochenBB 266Verhandlungen zum Erwerb des Musikbunkers im Marbachweg führenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses, die Vorlage NR 127 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird aufgehoben. b) Der Vorlage NR 127 wird im Rahmen der Vorlage NR 162 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 139 wird abgelehnt. 3. a) Der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses, die Vorlage NR 152 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird aufgehoben. b) Der Vorlage NR 152 wird im Rahmen der Vorlage NR 162 zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme), AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 139) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 152), AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten) sowie BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION b) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 127), AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 139) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme im Rahmen NR 127), AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 139) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 152), LINKE. (= Annahme im Rahmen 127), BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 139) und Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 152), LINKE. (= Annahme im Rahmen 127) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 139); AfD (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.