Musikbunker am Marbachweg erhalten
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, den Hochbunker am Marbachweg zu erwerben und brandschutztechnisch zu ertüchtigen, um den aktuellen Mietern den Fortbestand ihrer Mietverhältnisse zu ermöglichen. Dies ist notwendig, da die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) Kündigungen ausgesprochen hat, die die Existenz vieler Musikschaffender gefährden.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Hochbunker Marbachweg 295 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) zu erwerben und brandschutztechnisch zu ertüchtigen, um dann allen aktuellen Mieter*innen den Fortbestand ihres Mietverhältnisses zu ermöglichen.
Begründung
Die Bima als Eigentümerin des Hochbunkers hat den Hauptmietern des in der Stadt als Musikbunker bekannten Gebäudes zum Jahresende beziehungsweise zum 31. März 2022 gekündigt. Davon betroffen sind auch alle etwa 40-50 den Musikbunker nutzenden Untermietparteien, vorrangig Musikschaffende, die an Ort und Stelle teils erheblich in Musikequipment und Studiotechnik investiert haben. Laut Bima wurden am Bunker erhebliche sicherheits- und brandschutzrelevante Mängel festgestellt. Eine Brandschutzsanierung sei ihr zu teuer. Daher wurde von der Bima beschlossen, "den Hochbunker aufgrund des erheblichen Risikos bei Brandgeschehen zu entmieten und die Verwertung anzusteuern". Eine Einrichtung des Bundes sollte eine soziale Verantwortung haben und immer auch das Allgemeinwohl im Blick haben. In Frankfurt lässt die Bima aber trotz eklatantem Wohnungsmangel auch schon seit Jahren Wohnungen am Frankfurter Berg leer stehen. Die Stadtregierung sollte also einmal ganz grundsätzlich das Gespräch mit dem bundeseigenen Immobilienverwalter suchen. Wenn die Bima so dann nicht zur Rücknahme der Kündigungen und einer umfassenden Brandschutzsanierung bereit ist, muss die Stadt das Problem in eigener Verantwortung lösen. Für die Bima entbehrliche Liegenschaft werden regelmäßig zuerst den betreffenden Kommunen angeboten. Die Stadt hat die sogenannte Erstzugriffsoption und muss diese dann auch ziehen. Der für so viele Musikschaffende und die städtische Infrastruktur an Tonstudios und Proberäumen so wichtige Musikbunker muss brandschutztechnisch ertüchtigt erhalten werden. Allen aktuellen Mieter*innen muss ein faires Angebot zum Verbleib und weiteren Nutzung des Musikbunkers gemacht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2021Sie sind hierNRNR 127Musikbunker am Marbachweg erhaltenSTVV-Antrag · LINKE.
- 24. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 37 WochenBB 266Verhandlungen zum Erwerb des Musikbunkers im Marbachweg führenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf6 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Die Vorlage NR 127 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 139 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 3. a) Die Vorlage NR 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 152) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme), AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 139) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 152), AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten) und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (NR 127 und NR 139 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses, die Vorlage NR 127 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird aufgehoben. b) Der Vorlage NR 127 wird im Rahmen der Vorlage NR 162 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 139 wird abgelehnt. 3. a) Der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses, die Vorlage NR 152 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird aufgehoben. b) Der Vorlage NR 152 wird im Rahmen der Vorlage NR 162 zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme), AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 139) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 152), AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten) sowie BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION b) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 127), AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 139) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme im Rahmen NR 127), AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 139) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 152), LINKE. (= Annahme im Rahmen 127), BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 139) und Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme), AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 139) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und BFF gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und BFF (= Annahme)