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Nutzungskonzept für das Zoogesellschaftshaus entwickeln

Vorlagentyp: B
42 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 07.10.2016, B 263

Betreff: Nutzungskonzept für das Zoogesellschaftshaus entwickeln Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.07.2016, § 300 - NR 1341/15 CDU/GRÜNE, B 116/16 - Vorgeschichte Das Zoo-Gesellschaftshaus bildet den östlichen Abschluss der Frankfurter Innenstadt, die sich in einer Achse vom westlichen Ende am Opernplatz über die Hauptwache und die Zeil bis zum Alfred-Brehm-Platz erstreckt und dessen östliches Ende das Gebäude prägt. Im historischen Kontext lassen sich die Wegebeziehungen entlang der gründerzeitlichen Viertel bis zum Bahnhofsviertel und dem Hauptbahnhof verfolgen. Heute bildet das Haus das verbindende Element zwischen der Innenstadt und dem Areal des Zoologischen Gartens, durch die derzeitigen baulichen Gegebenheiten im Gebäudeinneren und eine Unternutzung ist diese Scharnierfunktion jedoch deutlich eingeschränkt. Bisher enden die Hauptfrequenzströme der Innenstadt am östlichen Ende der Zeil. Mit einer Neukonzeption des Gebäudes könnte daher versucht werden, diese bis hin zum Zoo und damit in das Ostend hinein zu verlängern und damit auch den Alfred-Brehm-Platz und sein Umfeld städtebaulich zu stärken. Um die heutigen baulichen Zustände und die dadurch bedingten Nutzungsoptionen des Gesellschaftshauses zu verstehen, ist ein Blick in die Baugeschichte sicherlich nützlich. Das Zoo-Gesellschaftshaus wurde in den Jahren 1873-1875 im Stile des späten Klassizismus mit Renaissanceelementen von der Frankfurter Baufirma Gebr. Lönholdt nach den Plänen der Karlsruher Architekten Fritz Kaysser und Prof. Joseph Durm zum Preis von 870.000 Goldmark errichtet und am 16.12.1876 eingeweiht. Der große Saal war damals mit 815qm und einer Höhe von 14,80m der größte Saal Frankfurts. Die Frontfassade wurde mit vier gusseisernen Statuen, die vier Jahreszeiten, gegossen bei A. Durenne, Paris, verziert, die Terrasse zum Zoo hin war mit 96 Kandelabern mit 384 Gasflammen beleuchtet. Nach einer Zwischennutzung als Lazarett erfolgte 1926 eine Renovierung, bei der Umbauten für einen Kinobetrieb vorgenommen wurden. Die ersten Stummfilme mit Klavierbegleitung wurden vom damaligen Maschinenmeister des Zoos, A. Engelhard, der im Obergeschoss wohnte, vorgeführt. Durch Brandbomben brannte das Haus 1943 komplett nieder, lediglich die Frontfassade und die Ostfassade sowie die Eckrisalite, die Betondecke des kleinen Saals und die Gewölbedecken des Untergeschosses blieben erhalten. 1946 wurde zunächst der Kleine Saal nutzbar gemacht für Kulturveranstaltungen und später von Fritz Rémond als Theater genutzt. Es schlossen sich nach und nach Sicherungsarbeiten und einzelne Renovierungen an, Zoobüros und Fundamente wurden eingebaut. 1957 konnte schließlich das Haus wiedereröffnet werden, nachdem der Große Saal für 1.300 Personen wiederhergestellt wurde. Die 1969 mangelhaft ausgeführten Fassadenanstriche führten später zu erheblichen Bauschäden. Nach weiteren Renovierungen von Dach und Innenbereichen begann 1989 eine Grundsanierung. Mit insgesamt 35 Mio. DM wurden die Frontfassade in der ursprünglichen Gestalt hergestellt, neue Eingänge zum Theater und zur Zooverwaltung geschaffen. Der große Saal rückte durch Anbauten auf der Zooseite wieder in seine ursprüngliche Mittellage. Die gesamte Haustechnik wurde erneuert und Gastronomietechnik eingebaut. Das Haus wurde seitdem im Wesentlichen für die Zooverwaltung, Veranstaltungen und Gastronomie sowie das Fritz-Rémond-Theater genutzt. Nach Auszug des Gastronomiepächters konnte 2012 erstmals eine umfassende Bestandsaufnahme der technischen Gebäudeausrüstung begonnen werden. Dabei wurde ein umfangreicher Sanierungsbedarf auf den Gebieten Brandschutz, Haustechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär), energetischer Standard sowie der Elektrik und Bühnentechnik festgestellt. Für die Erstellung eines konkreten Sanierungskonzeptes ist jedoch Voraussetzung, die Nutzung des Gebäudes festzulegen und damit die erforderlichen technischen und infrastrukturellen Erfordernisse zu definieren. Nutzungsanalyse Aus diesem Grunde wurde im vergangenen Jahr eine Marktanalyse zur Identifizierung und Bewertung möglicher Nutzungsoptionen in Auftrag gegeben. Dabei wurden theoretisch mögliche Nutzungsarten identifiziert und diese anhand von Wirtschaftlichkeit und Qualität, der städtebaulichen Einordnung, Imagewirkung, dem Zoobezug, sowie hinsichtlich Synergieeffekte und Abhängigkeiten einzelner Nutzungsarten bewertet. Daraus wurden beispielhafte Vorschläge für verschiedene mögliche Nutzungsszenarien erarbeitet; zum einen bei einer Sanierung im Bestand, zum anderen bei einem Neubau. Prägend für das Gebäude und Teil seiner historischen Identität sind die Nutzungen für die Zooverwaltung, für Gastronomie und für Veranstaltungen. Nicht umsonst hat sich der Name etabliert: Zoo-Gesellschaftshaus: - Standort im Zoo und zentrales Identifikationsmerkmal - öffentliche Angebote an alle Frankfurter Bürgerinnen und Bürger für Versammlungen und kulturelle Angebote - in urbaner stadtnaher Atmosphäre und identitätsprägender Umgebung Die Studie ergab, dass Gastronomie, Büros für den Eigenbedarf, Veranstaltungsflächen, Kulturangebot, Ausstellungen und Hotel potentiell geeignete Nutzungsmöglichkeiten für das Gebäude sind. Die Ergebnisse der Studie sind in der Anlage zusammengefasst. Bewertung und Empfehlung Die historische Bedeutung des Zoogesellschaftshauses als öffentliche Kultureinrichtung, die von Bürgern gegründet und dauerhaft den Bürgern gewidmet wurde, muss Ausgangspunkt für die weitere Betrachtung sein. Die Identität des Gebäudes als offenes Haus muss unbedingt gewahrt bleiben und gestärkt werden. Alle Funktionen sollten entweder einen eindeutigen Zoo-Bezug und/oder einen Kulturbezug haben. Der Frankfurter Zoo ist ein klassischer Innenstadtzoo. Hier stehen, insbesondere im Vergleich zu anderen deutschen Zoos mit ähnlicher Bedeutung, nur sehr begrenzte Flächen zur Verfügung. Deshalb sollte das Zoogesellschaftshaus nur Nutzungen umfassen, die entweder direkt dem Zoo zuzurechnen sind wie beispielsweise Zoo-Ausstellungen, Zoo-Gastronomie, Aquarium oder Veranstaltungen oder die für den Zoo Frequenzerhöhungen und Synergieeffekte erwarten lassen wie z.B. Kultureinrichtungen wie das Fritz-Rémond-Theater oder ein Kinder- und Jugendtheater. Ein wesentlicher Bestandteil des künftigen Nutzungskonzeptes für das Haus muss eine Gastronomie für die Zoobesucher und andere Gäste sein. Dabei muss die Gastronomie sich in das einheitliche Erscheinungsbild des Zoo Frankfurt - wie auch schon beim extern betriebenen Zoo Shop im Eingangsbereich erfolgt - einfügen. Eine Öffnung, etwa in den Abendstunden, auch für externe Gäste und auch der Zooterrasse sowie zum Alfred-Brehm-Platz hin, ist sehr erstrebenswert. Kultureinrichtungen wie ein Kinder- und Jugendtheater sind als Nutzung ideal. Nicht nur weil sie zur Historie und zum Raumangebot des Gebäudes passen, sondern auch weil sich für den Zoo zahlreiche neue Möglichkeiten der Attraktivitätssteigerung bieten. Dies kann von einem Zuwachs der Besucherzahlen über gemeinsame Angebote im pädagogischen Bereich und für Familien bis hin zu gemeinsamen künstlerischen Aktionen in Zoo und Theater gehen. Ausstellungsflächen sind als ein weiterer Baustein in einem offenen, vielfältigen Gesellschaftshaus sehr geeignet. Die Ausstellungsflächen können insbesondere an Tagen mit schlechtem Wetter eine weitere Besucherattraktion darstellen. Denkbar ist sowohl eine Dauerausstellung des Zoos (ggf. auch mit Tierbesatz), als auch Wechselausstellungen mit Zoothemen. Die Vermietung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen sollte im künftigen Konzept in Zusammenklang mit anderen Nutzungen berücksichtigt werden. Aufgrund der begrenzten Fläche im Frankfurter Zoo ist es naheliegend, einen Teil des Gesellschaftshauses als Tieranlage, z.B. als Aquarium zu nutzen. Ggf. kann diese Funktion mit der Ausstellungsfläche, beschränkt auch der Gastronomie, gekoppelt werden. Für das umfangreiche Vortragsprogramm des Zoos und weitere Zooveranstaltungen ist ein geeigneter Vortragsraum mit Nebenräumlichkeiten erforderlich, bisher wird dafür der sog. Kleine Saal genutzt. Bei der Bewertung der Nutzungskonzepte sollte vor allem der kulturelle Nutzen für die Stadt Frankfurt am Main sowie die Entwicklungschancen für den Zoo und das Umfeld im Vordergrund stehen. Neben diesen Perspektiven ist für den Zoo selbstverständlich die Möglichkeit zur Steigerung der Besucherattraktivität von hoher Bedeutung. Der wirtschaftliche Aspekt sollte deshalb nicht allein dominantes Entscheidungskriterium für Nutzungen sein. Deshalb werden die Vorschläge zur Nutzung für die Vermietung von Büroflächen (außer für die Zooverwaltung und die Zoologische Gesellschaft Frankfurt), für privat betriebene Freizeiteinrichtungen sowie für ein Hotel und ein präventivmedizinisches Zentrum seitens des Magistrats nicht weiter verfolgt. Bei allen Planungen sollte beachtet werden, dass so viele Flächen wie möglich multifunktional gestaltet werden, um ein größtmögliches Potential an Angeboten zu ermöglichen. Zusammenfassend empfiehlt daher der Magistrat für die künftige Nutzung des Zoo-Gesellschaftshauses eine Kombination aus Zooverwaltung, kultureller Nutzung mit Fritz-Rémond-Theater und Kinder- und Jugendtheater sowie einer gastronomischen Einrichtung, abhängig von der Theaterkonzeption ergänzt um die Möglichkeit der Raumvermietung für Veranstaltungen. Dadurch bietet sich die Chance, das Zoo-Gesellschaftshaus zu einem Ort der Kultur zu entwickeln, mit der deutschlandweit fast einzigartigen und familienfreundlichen Verbindung von Zoo und Theater. Weiteres Vorgehen Derzeit bereitet der Magistrat einen Grundsatzbeschluss zur Etablierung eines eigenständigen Kinder- und Jugendtheaters im Rahmen eines Magistratsvortrages vor. Sobald die konzeptionelle Ausgestaltung des Kinder- und Jugendtheaters feststeht, können die dafür erforderlichen baulichen und technischen Notwendigkeiten bestimmt werden. Um die dafür notwendige Neukonzeption des Gebäudes und die Vorbereitung für dessen Sanierung in die Wege leiten zu können, wird der Magistrat einen entsprechenden Grundsatzbeschluss Zoo-Gesellschaftshaus vorbereiten. Erst nach diesem Grundsatzbeschluss und der dann ermöglichten vertieften Planung ist eine qualifizierte Aussage zu den damit verbundenen Kosten möglich. Im derzeitigen Haushalt 2015/2016 sind für die Sanierung des Zoogesellschaftshauses noch Planungsmittel aus Budgetüberträgen in Höhe von 1.939.000 € vorhanden. Die Gesamtkosten für eine bloße Sanierung werden, auf Grundlage einer Kostenschätzung aus dem Jahr 2010, im aktuellen Haushaltsplan auf mind. 28 Mio. € beziffert. Diese Schätzung ging von einer Beibehaltung der bisherigen Nutzung aus, Änderungen für die oben vorgeschlagenen Nutzungen sind nicht enthalten. Fazit: Kaum ein Ort in Frankfurt ist für Kinder und Familien so attraktiv und so bekannt wie der Zoo. Eine Einheit von Zoologischem Garten und Kinder- und Jugendtheater könnte sogar anknüpfen an die Erfahrungen, die viele der älteren Frankfurterinnen und Frankfurter mit dem Jugendkino gemacht haben. Durch das Erleben im Zoo und das Erleben im Theater können sich Institutionen der Bildung und der kulturellen Bereicherung ergänzen. Auch künstlerisch können die Welt des Zoos und die Welt des Theaters sich befruchten. Tiergeschichten, Tiermärchen, Fabeln sind es, die Kinder faszinieren. Ob im Buch oder auf der Bühne. Zoo und Gesellschaftshaus müssen Orte bleiben, die gerade auch den Kindern gehören. Anlage 1-Exzerpt (ca. 69 KB) Anlage 2-Gutachten (ca. 13 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Dezember 2015NRNR 1341Nutzungskonzept für das Zoogesellschaftshaus entwickelnSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  2. 29. April 2016BB 116Nutzungskonzept für das Zoogesellschaftshaus entwickelnMagistratsbericht
  3. 7. Oktober 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 42 Wochen
    BB 263Nutzungskonzept für das Zoogesellschaftshaus entwickeln
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 4
Sitzung 6 · 01.11.2016
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 263 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneCDULinkeBFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 6 · 01.12.2016
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 263 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 6 · 05.12.2016
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 263 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER

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