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Verschiebung von Werbetafeln an U-Bahn-Haltestellen

Vorlagentyp: B
30 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 24.04.2009, B 260

Betreff: Verschiebung von Werbetafeln an U-Bahn-Haltestellen Vorgang: A 829 FAG Zu

  1. Auf Grund der technischen Notwendigkeit, die Werbetafeln verschieben zu müssen, wurde seitens der ausführenden Firma und der örtlichen Bauleitung der VGF der neue Standort kurzfristig vor Ort festgelegt. Zu
  2. Wie schon in der Beantwortung der Anfrage A 631 vom 18.08.2008 beschrieben, war die Versetzung notwendig, da, entgegen der ursprünglichen Planung, eine Entwässerungsrinne parallel zur Bahnsteighinterkante eingebaut wurde. Somit konnten die Werbetafeln nicht mehr direkt an die Bahnsteighinterkante gesetzt werden und mussten Richtung Gleis verschoben werden. Zu
  3. Wie in der Ausführung unter Punkt 1.) erwähnt, wurde über die Verschiebung kurzfristig vor Ort entschieden. Nach dem Stellen der Werbetafeln wurde im Rahmen einer Begehung die zu geringe Durchgangsbreite festgestellt, woraufhin die Demontage der Werbetafeln angeordnet wurde.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Januar 2009BB 10Widersprüchliche Aussagen in MagistratsberichtenMagistratsbericht
  2. 24. Februar 2009AA 829Verschiebung von Werbetafeln an U-Bahn-HaltestellenSTVV-Anfrage · FAG
  3. 24. April 2009Sie sind hier
    BB 260Verschiebung von Werbetafeln an U-Bahn-Haltestellen
    Magistratsbericht
  4. 5. Mai 2009AA 920Schilda in Frankfurt - Folge 8 (wird fortgesetzt): Werbetafeln an U-Bahn-HaltestellenSTVV-Anfrage · FAG
  5. 3. August 2009Antwort des Magistrats · nach 30 WochenBB 655Schilda in Frankfurt - Folge 8 (wird fortgesetzt) Werbetafeln an U-Bahn-HaltestellenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 15
Sitzung 32 · 15.05.2009
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 260 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 33 · 19.05.2009
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 260 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 32 · 30.06.2009
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 260 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFreie Wähler
Sonstige:
FAG (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= Zurückweisung)

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