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Verschiebung von Werbetafeln an U-Bahn-Haltestellen

Vorlagentyp: AFAG
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Anfrage vom 24.02.2009, A 829

Betreff: Verschiebung von Werbetafeln an U-Bahn-Haltestellen Mit dem Bericht B 10 vom 5.1.2009 wird die Anfrage A 707 der FAG-Fraktion vom 14.10.2008 beantwortet. Darin wird ausgeführt, dass bei der Aufstellung von Werbetafeln an U-Bahn-Haltestellen die während der Planungsphase zwischen Deutsche Städte Medien (DSM) und Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) abgestimmten Standorte den Rechtsverordnungen entsprochen hätten. Während der Bauausführung hätten sich diese Standorte jedoch "auf Grund technisch notwendiger Änderungen" in Richtung Bahnsteigkante verschoben, wobei dann die einzuhaltenden Mindestabstände unterschritten wurden. Diese Ausführungen sind nicht verständlich. Die Standorte der Tafeln wurden während der Planungsphase aufgrund verschiedener Kriterien (u. a. Mindestabstände, technische Durchführung, Sichtbarkeit etc.) festgelegt. Aus welchen Gründen dann während der Ausführung eine Verschiebung erforderlich wurde, ist nicht verständlich, ebenso wenig, warum bei der Verschiebung dann die Einhaltung der Mindestabstände nicht erneut überprüft wurde. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wer hat die Entscheidung getroffen, die Position der Werbetafeln zu verändern?
  2. Welche technisch notwendigen Änderungen haben zu der Positionsänderung geführt?
  3. Aus welchen Gründen wurde bei der Veränderung der Position die Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestabstände nicht geprüft?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Januar 2009BB 10Widersprüchliche Aussagen in MagistratsberichtenMagistratsbericht
  2. 24. Februar 2009Sie sind hier
    AA 829Verschiebung von Werbetafeln an U-Bahn-Haltestellen
    STVV-Anfrage · FAG
  3. 24. April 2009Antwort des Magistrats · nach 16 WochenBB 260Verschiebung von Werbetafeln an U-Bahn-HaltestellenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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