Schilda in Frankfurt - Folge 8 (wird fortgesetzt): Werbetafeln an U-Bahn-Haltestellen
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Anfrage vom 05.05.2009, A 920
Betreff:
Schilda in Frankfurt - Folge 8 (wird fortgesetzt): Werbetafeln an U-Bahn-Haltestellen
Mit dem Bericht B 260 vom 24.04.2009 wurde die Anfrage A 829 der FAG-Fraktion vom 24.02.2009 beantwortet. Es ging um das Aufstellen von Werbetafeln, bei denen die
gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zum Bahnsteig nicht eingehalten wurden.
Im Bericht wird dazu ausgeführt, dass "aufgrund technischer Notwendigkeit“ durch die ausführende Firma und die örtliche Bauleitung der VGF der neue Standort der Werbetafeln kurzfristig vor Ort festgelegt wurde. Weiterhin führt der Bericht aus, dass dann "nach dem Stellen der Werbetafeln im Rahmen einer Begehung die zu geringe Durchgangsbreite festgestellt wurde, woraufhin die Demontage der Werbetafeln angeordnet wurde.“ Dieses Vorgehen lässt zwar Messungen unter realen Bedingungen zu, ist aber andererseits relativ kostspielig: durch die Demontage der Tafeln entstanden der VGF (und damit der Stadt Frankfurt am Main) lt. Bericht B 10 vom 05.01.2009 Kosten in Höhe von 6.500 Euro.
Rein theoretisch wären diese Kosten vermeidbar gewesen, indem man die vorgesehene Position dieser Tafeln auf dem Boden (z.B. mit Kreide) aufgezeichnet und anschließend durch Nachmessen des Abstandes zwischen der vorgesehenen und markierten Position der Tafeln und der Bahnsteigkante überprüft hätte. Dadurch hätte man sicherstellen können, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände eingehalten werden.
Bei korrekter Aufzeichnung der Position der Tafeln und korrektem Messvorgang hätte man dadurch in diesem Stadium feststellen können, dass die vorgesehene Position nicht den Bestimmungen entspricht. Die Bauleitung hätte dann ggf. davon Abstand genommen, die Tafeln an der vorgesehenen Position aufzustellen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
Gibt es im Magistrat Überlegungen, bei der Bauleitung der VGF zur Kosteneinsparung anzuregen, dass grundsätzlich bei notwendigen baulichen Veränderungen von dem Triple-A-Verfahren (Aufstellen-Ausmessen-Abreißen) abgesehen und stattdessen z.B. das oben aufgeführte Procedere gewählt wird?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2009BB 260Verschiebung von Werbetafeln an U-Bahn-HaltestellenMagistratsbericht
- 5. Mai 2009Sie sind hierAA 920Schilda in Frankfurt - Folge 8 (wird fortgesetzt): Werbetafeln an U-Bahn-HaltestellenSTVV-Anfrage · FAG
- 3. August 2009Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 655Schilda in Frankfurt - Folge 8 (wird fortgesetzt) Werbetafeln an U-Bahn-HaltestellenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate